Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, online einen Termin bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, online einen Termin bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
Die FSK und die USK geben Filme und Computerspiele für bestimmte Altersstufen frei.
Die Abkürzungen stehen für
Die Prüfungen erfolgen in transparenten und unabhängigen Verfahren.
Hinweis: Mit der Altersfreigabe ist keine pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung verbunden.
Unternehmen dürfen Filme und Computerspiele nur entsprechend der Altersfreigabe verkaufen.
Es gibt folgende FSK- und USK-Kennzeichnungen:
Die Kennzeichnungen richten sich an:
Benutzen Sie dieses Formular, wenn Sie eine Überprüfung Ihrer Online-Angebote wünschen oder sich für eine USK.online-Mitgliedschaft interessieren.
Benutzen Sie dieses Formular, wenn Sie eine Altersfreigabe für ein Computerspiel wünschen (Regelverfahren, Feststellungsverfahren, Prüfung für die gamescom).
Der Film oder das Trägermedium darf nicht
FSK
Sie müssen die Prüfung Ihrer Produkte online beantragen.
Die Prüfverfahren sind nicht öffentlich. Sie und Ihre Vertretung haben das Recht, sich in der mündlichen Verhandlung zu äußern.
Die FSK kann eine bestimmte Alterskennzeichnung
USK
Sie müssen die Prüfung Ihrer Produkte schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie im Internet.
Die Prüfverfahren sind nicht öffentlich. Sie beziehungsweise Ihre Vertretung haben das Recht, an der Präsentation des Spiels teilzunehmen und sich danach zu äußern.
Prüfergebnis: Nach der Prüfung stellt die USK Grafikdateien (Altersstufe + Zusatzhinweise) zum Download zur Verfügung. Das Prüfergebnis, sowie den Downloadlink erhalten Sie via E-Mail (wie auf dem Prüfantrag notiert).
keine
Die Kosten für Tätigkeiten der FSK entnehmen Sie der FSK-Prüfkostenordnung.
Die Kosten für Tätigkeiten der USK sind in ihrer Kostenordnung geregelt.
Für bestimmte Kategorien können Sie ein vereinfachtes Prüfverfahren beantragen, z.B. für Zeichentrick- und Animationsfilme. Nähere Informationen finden Sie im "Informationsblatt zum vereinfachten Prüfverfahren".
04.02.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg