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Aktuelles

Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 8. April 2025, um 18.00 Uhr Erich-Fischer-Halle Meldung vom 31. März 2025


TAGESORDNUNG:

1. Neue Ortsmitte Aldingen
Studienarbeiten der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Nürtigen
-Vorstellung der studentischen Projekte

2. Bürgerfragemöglichkeit

3. Aktionsplan Mobilität, Klima- und Lärmschutz
-Zwischenbericht

4. Bebauungsplan "Bodenseewasserversorgung - PVA", Aldingen
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 2 (1) BauGB
- Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss

5. Neubau Kindertagesstätte Im Brühl 
- Vergabe Schlosserarbeiten

6. Mittagsverpflegung Schulmensa
- Vergabebeschluss

7. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr 
Aldingen mit Abteilung (Feuerwehrsatzung - FwSAbt) vom 07.12.2010

8. Verschiedenes, Bekanntgaben

9. Anfragen, Anregungen

Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen.
Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung.

Ralf Sulzmann
Bürgermeister

„Energie-Effizienz-Tour (EET) "– Ihr Weg zu weniger Energiekosten! Kostenlose Energieberatung für Hauseigentümer. Meldung vom 28. März 2025


Die Energie-Effizienz-Tour – kurz EET – kommt in die Gemeinden der N!-Region 5 G. 
Stark steigende Energiekosten, gesetzliche Vorgaben sowie die Klimaveränderung  
stellen uns vor große Herausforderungen. 

Die Auftaktveranstaltung findet am Mittwoch, 02.04.2025 um 18.00 Uhr in der MZH, Rottweiler Straße 14 in Deißlingen statt.

Weiter Informationen zur Energie-Effizienz-Tour/Anmeldung erhalten Sie hier ((233,3 KB)).

Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Freitag, 4. April 2025, um 18:00 Uhr, Erich-Fischer-Halle Meldung vom 27. März 2025


TAGESORDNUNG:

1. Verpflichtung von Herrn Bürgermeister Ralf Sulzmann

Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen.
Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung.

Samuel Haller
1. Stellvertreter Bürgermeister

Straßensperrung der Oberdorfstraße Aixheim Meldung vom 19. März 2025

 

 
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 
die Erschließung des Neubaugebietes Lindengasse II konnte letztes Jahr fertiggestellt werden. Da die Anbindung an das öffentliche Stromnetz sowie an das Telekommunikationsnetz noch fehlt, muss die Oberdorfstraße ab dem 31.03.2025 für die Arbeiten der Netze BW sowie der Vodafone GmbH ab der Kreuzung Schillerstraße bis ins Neubaugebiet für den Verkehr voll gesperrt werden.
Die Umleitung Richtung Sportheim erfolgt wie letztes Jahr über die Albstraße.
Die Zufahrt in die Schillerstraße kann gewährleistet werden, so dass es für den Busverkehr keine Einschränkungen gibt.
 
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis
 
 
Gemeindeverwaltung Aldingen / Aixheim

Vollsperrung Sulzstraße Meldung vom 19. März 2025


Da die Sulzstraße nach dem großen Wasserrohrbruch im vergangenen Jahr nur provisorisch geschlossen werden konnte, wird die korrekte Wiederherstellung des Fahrbahnbelages in diesem Jahr durchgeführt.
Da für diese Arbeiten die Sulzstraße von der Kirchstraße bis zum Brühlweg für den Verkehr komplett gesperrt werden muss, stellt dies eine große Herausforderung für die Ausführung dar.
 
In Abstimmung mit allen Beteiligten wird dies in der ersten Woche der Osterferien, vom 14.04.25 bis einschließlich 17.04.25 erfolgen.
Eine Zufahrt für den Schwerlastverkehr über 3,5 t ist in Richtung Ortsmitte nicht mehr möglich, dies bedeutet für die ansässigen Gewerbebetriebe, dass in diesem Zeitraum keine Anlieferung / Abholung möglich ist. Wir bitten dies bei Ihren Geschäftsabläufen zu berücksichtigen.
Ebenfalls ist der Land- und Forstwirtschaftsverkehr von dieser Vollsperrung betroffen.
Fahrzeuge unter 3,5 t haben nur die Möglichkeit über die K 5909, Neufraer Straße, am Schützenhaus vorbei, in die Ortsmitte zu gelangen.
 
Die Anwohner der Sulzstraße 1-13 können nur über die Ledergasse zu Ihren Häusern gelangen. Die Anwohner ab der Sulzstraße 15 können über die Neuhauser Straße bis zur Baustelle einfahren.
 
Der Busverkehr kann im o.g. Zeitraum ebenfalls nicht Richtung Ortsmitte einfahren, daher werden die Bushaltestellen Rathaus und Schillerstraße (Schule) für diesen Zeitraum Stillgelegt.
Der Linienverkehr kann nur über die Aldinger Straße Richtung Trossingen und Neuhaus erfolgen.
Detaillierte Informationen werden rechtzeitig über das Nahverkehrsamt bekannt gegeben.
 
Da die Sulzstraße im abgesperrten Bereich mehrere weitere Schäden aufweist, werden diese im gleichen Zuge ausgebessert.
 
Wir möchten uns im Vorfeld bei der Bevölkerung für die anstehenden Unannehmlichkeiten entschuldigen und bitten gleichzeitig um Ihr Verständnis.
 
Bei Fragen und Anmerkungen können Sie sich gerne auf der Ortschaftsverwaltung oder dem Bauamt im Rathaus melden.
 

Pressebericht Sitzung des Bauausschusses am 11.03.2025 Meldung vom 19. März 2025


1. Friedhof Aldingen
-Erweiterung Grabfeld 35, DoppelwahlgrabDie Bestattungsform des doppeltiefen Sarggrabs, wird seit der Friedhofssanierung in 2017, ausschließlich in der Grabkammer angeboten. Die Zahl der Erstbestattungen liegt seither deutlich unter den Erwartungen, was sicher auch auf die große Beliebtheit des Rasengrabes zurückzuführen ist. Die gebauten 30 Kammern werden jedoch Ende 2025 voll belegt sein.
Die in 2015 erstellte Friedhofsleitplanung basiert, u.a. auf einem sehr umfangreichen Bodengutachten, welches die reine Erdbestattung anhand unzureichender Durchlässigkeit und Luftkapazität des Erdreichs, sowie Stauwasser ausschließen.
Die Kosten für eine mögliche Erweiterung in 2025/26, um weitere 30 Grabkammern, liegen angelehnt an die Kosten der bereits gebauten Kammern, bei geschätzt brutto 250.000 EUR.
Aufgrund der sehr langen Ruhezeiten von bis zu 50 Jahren (30 Jahre Zweitbelegung möglich, mit weiteren 20 Jahren Ruhezeit), wird diese Grabform noch über Jahrzehnte nicht in ein rollierendes System gelangen. In etwa alle 10 Jahre würde bei unveränderter Ruhezeit eine ähnliche Investition getätigt werden müssen.
Bautechniker Hafner unterstrich, dass es sich lediglich um eine Vorberatung handeln würde und der TOP letztlich im Gemeinderat beschlossen werden müsse.
In seinen Ausführungen erläuterte er, dass das Grabfeld 35, sofern an dieser Grabform festgehalten werden soll, nach Norden erweitert werden müsste. Herr Hafner zeigte anhand eines Planes die mögliche Grenze der Erweiterung, die rund drei Grabfelder zusätzlich ermöglicht. Die Grabkammern haben allerdings den Nachteil, dass es sehr lange dauere, bis ein rollierendes System erreicht werden könne. Das Friedhofsgesetz Baden-Württemberg sieht 15 Jahre als Mindestruhezeit vor. Die entsprechende Verkürzung der Ruhezeiten wurde nun als Diskussionsgrundlage vorgeschlagen.
Der Bauausschuss nahm den Erweiterungsbedarf des Grabfeld 35 (Doppelwahlgrab) zur Kenntnis. Nach ausführlicher Vorberatung empfiehlt der Ausschuss dem Gemeinderat die Ruhezeiten für alle Grabformen für die Erstbelegung auf 20 Jahre festzulegen und die Zweitbelegung auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestruhezeit von 15 Jahren zu reduzieren. Darüber hinaus wurde mehrheitlich empfohlen in die Planung für die Erweiterung des Grabfeld 35 einzusteigen und die Baumaßnahme in 2026 umzusetzen. Hierzu wird dem Gemeinderat einen Honorarvorschlag vorlegen. Die Friedhofsgebührenordnung soll in diesem Zusammenhang überprüft und ein entsprechender Vorschlag vorgelegt werden.
 
3. Stellungnahme zu Baugesuchen und Bauvoranfragen

3.1. Nutzungsänderung eines Lagergebäudes in eine LKW- und PKW Werkstatt und einer bestehenden Garage in einen Personalraum mit Umkleide und         Behinderten WC, Brunnenstraße 32, Flst. Nr. 2035/7, Aldingen
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. 3.2. Ausbau des Dachgeschosses, Wohnhauserweiterung mit Wohnraum im EG und Anbau von Gauben und Treppenhaus, Hauptstraße 42, Flst. Nr. 260, Aldingen
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. 3.3. Erweiterung des bestehenden Carports, Neufraer Straße 19, Flst. Nr. 39, Aixheim
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. 3.4. Neubau eines evangelischen Gemeindehauses in Aldingen, Kirchplatz 5, Flst. Nr. 276/3, Aldingen
Die Denkmalschutzbehörde ist in das Verfahren eingebunden.Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. 
4. Verschiedenes, Bekanntgaben
Von Seiten der Verwaltungen lagen keine Bekanntgaben vor.
 
5. Anfragen, Anregungen
Gemeinderat Bacher erkundigte sich nach weiteren Sitzbänken auf dem neuen Spielplatz am Rathaus. Bautechniker Hafner erklärt, dass diese so gut wie bestellt sind, auch um den Spielplatz einzugrenzen.

Landkreis Tuttlingen startet Biotonnen-Kontrollen Meldung vom 17. März 2025


Ab dem 24. März 2025 beginnen im Landkreis Tuttlingen gezielte Kon-trollen der Biotonnen, um die Qualität der gesammelten Bioabfälle zu verbessern. Hintergrund dieser Maßnahme sind verschärfte gesetzliche Vorgaben hinsichtlich sogenannter Störstoffe im Bioabfall.

Falsche entsorgte Abfälle in der Biotonne lassen sich nur schwer aus-sortieren, stören den Behandlungsprozess und gelangen im schlimms-ten Fall über Gärreste und Komposte in die Nahrungsketten. Um dem entgegenzuwirken, setzt der Landkreis Tuttlingen auf eine Kombination aus technischer und manueller Kontrolle. Ein speziell ausgestattetes Sammelfahrzeug des beauftragten Entsorgungsunternehmens prüft die Biotonnen mit einem elektronischen Detektionssystem auf Fehlbe-füllungen. Zusätzlich führen die Müllwerker Sichtkontrollen durch. Die Überprüfungen erfolgen schrittweise in den verschiedenen Regionen des Landkreises.

Störstoffe sind alle Abfälle, die nicht in der Biotonne entsorgt werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise alle Kunststoffe, Verpackungen, kompostierbare Kaffeekapseln und Besteck, jegliche Metalle, Dosen, Hygieneartikel, Textilien, Katzen- und Kleintierstreu, behandeltes Holz,
Asche, Erde, Sand und Steine. Entgegen der gängigen Annahme dürfen auch Windeln und Kaffeekapseln zum Beispiel nicht in der Biotonne entsorgt werden.

Bei einem hohen Störstoffgehalt wird zunächst durch entsprechende Hinweisschilder auf die Fehlbefüllung hingewiesen. Die Biotonnen werden aber vorerst noch geleert.

Der Landkreis Tuttlingen bittet alle Bürgerinnen und Bürger, ihren Abfall ordnungsgemäß zu trennen und so einen wichtigen Beitrag zum Um-weltschutz zu leisten.