1. Friedhof Aldingen
-Erweiterung Grabfeld 35, DoppelwahlgrabDie Bestattungsform des doppeltiefen Sarggrabs, wird seit der Friedhofssanierung in 2017, ausschließlich in der Grabkammer angeboten. Die Zahl der Erstbestattungen liegt seither deutlich unter den Erwartungen, was sicher auch auf die große Beliebtheit des Rasengrabes zurückzuführen ist. Die gebauten 30 Kammern werden jedoch Ende 2025 voll belegt sein.
Die in 2015 erstellte Friedhofsleitplanung basiert, u.a. auf einem sehr umfangreichen Bodengutachten, welches die reine Erdbestattung anhand unzureichender Durchlässigkeit und Luftkapazität des Erdreichs, sowie Stauwasser ausschließen.
Die Kosten für eine mögliche Erweiterung in 2025/26, um weitere 30 Grabkammern, liegen angelehnt an die Kosten der bereits gebauten Kammern, bei geschätzt brutto 250.000 EUR.
Aufgrund der sehr langen Ruhezeiten von bis zu 50 Jahren (30 Jahre Zweitbelegung möglich, mit weiteren 20 Jahren Ruhezeit), wird diese Grabform noch über Jahrzehnte nicht in ein rollierendes System gelangen. In etwa alle 10 Jahre würde bei unveränderter Ruhezeit eine ähnliche Investition getätigt werden müssen.
Bautechniker Hafner unterstrich, dass es sich lediglich um eine Vorberatung handeln würde und der TOP letztlich im Gemeinderat beschlossen werden müsse.
In seinen Ausführungen erläuterte er, dass das Grabfeld 35, sofern an dieser Grabform festgehalten werden soll, nach Norden erweitert werden müsste. Herr Hafner zeigte anhand eines Planes die mögliche Grenze der Erweiterung, die rund drei Grabfelder zusätzlich ermöglicht. Die Grabkammern haben allerdings den Nachteil, dass es sehr lange dauere, bis ein rollierendes System erreicht werden könne. Das Friedhofsgesetz Baden-Württemberg sieht 15 Jahre als Mindestruhezeit vor. Die entsprechende Verkürzung der Ruhezeiten wurde nun als Diskussionsgrundlage vorgeschlagen.
Der Bauausschuss nahm den Erweiterungsbedarf des Grabfeld 35 (Doppelwahlgrab) zur Kenntnis. Nach ausführlicher Vorberatung empfiehlt der Ausschuss dem Gemeinderat die Ruhezeiten für alle Grabformen für die Erstbelegung auf 20 Jahre festzulegen und die Zweitbelegung auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestruhezeit von 15 Jahren zu reduzieren. Darüber hinaus wurde mehrheitlich empfohlen in die Planung für die Erweiterung des Grabfeld 35 einzusteigen und die Baumaßnahme in 2026 umzusetzen. Hierzu wird dem Gemeinderat einen Honorarvorschlag vorlegen. Die Friedhofsgebührenordnung soll in diesem Zusammenhang überprüft und ein entsprechender Vorschlag vorgelegt werden.
3. Stellungnahme zu Baugesuchen und Bauvoranfragen
3.1. Nutzungsänderung eines Lagergebäudes in eine LKW- und PKW Werkstatt und einer bestehenden Garage in einen Personalraum mit Umkleide und Behinderten WC, Brunnenstraße 32, Flst. Nr. 2035/7, Aldingen
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. 3.2. Ausbau des Dachgeschosses, Wohnhauserweiterung mit Wohnraum im EG und Anbau von Gauben und Treppenhaus, Hauptstraße 42, Flst. Nr. 260, Aldingen
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. 3.3. Erweiterung des bestehenden Carports, Neufraer Straße 19, Flst. Nr. 39, Aixheim
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. 3.4. Neubau eines evangelischen Gemeindehauses in Aldingen, Kirchplatz 5, Flst. Nr. 276/3, Aldingen
Die Denkmalschutzbehörde ist in das Verfahren eingebunden.Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
4. Verschiedenes, Bekanntgaben
Von Seiten der Verwaltungen lagen keine Bekanntgaben vor.
5. Anfragen, Anregungen
Gemeinderat Bacher erkundigte sich nach weiteren Sitzbänken auf dem neuen Spielplatz am Rathaus. Bautechniker Hafner erklärt, dass diese so gut wie bestellt sind, auch um den Spielplatz einzugrenzen.