Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Wenn Sie den Kauf, das Leasing oder die Miete eines neuen Elektro-Nutzfahrzeuges mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb oder einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine in Baden-Württemberg planen, können Sie eine Landesförderung der Unterhalts- und Betriebskosten beantragen. Eine Förderung der Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb von umgerüsteten Neu- und Gebrauchtfahrzeugen kann ebenfalls beantragt werden.
Landeskreditbank Baden-Württemberg
Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung vor Vorhabensbeginn erforderlich ist, damit das Vorhaben gefördert werden kann. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald dafür erste rechtsverbindliche Verpflichtungen, insbesondere aufgrund entsprechender Lieferungs- oder Leistungsverträge, eingegangen wurden. Ein Vorhabensbeginn nach Antragseingang, aber vor Zusage der L‑Bank, erfolgt auf Ihr eigenes Risiko.
Das Förderprogramm läuft bis längstens Ende 2024. Die Bewilligungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
keine
Weitere Informationen werden auf der Webseite der L-Bank zur Verfügung gestellt. Dort können Sie den Förderantrag auch direkt online stellen.
Einen Überblick über die EG-Fahrzeugklassen erhalten Sie im Verzeichnis des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern.
27.08.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg