Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, online einen Termin bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
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Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.
Höhe:
1.700 Euro je Kind
Art:
die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen.
Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.
Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.
innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder
Geburtsurkunden der Kinder
keine
keine
Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg