Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, online einen Termin bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
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Höhe
Förderungsart
Zuschüsse müssen Sie nicht zurückzahlen.
Dauer
Für ein Studium an einer ausländischen Hochschule
Je nach Ihrem Zielland bestimmte Ämter für Ausbildungsförderung
Nachfragen können Sie auch beim Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule.
Für ein Auslandsstudium:
Für ein Auslandspraktikum:
Die Ausbildungsförderung können Sie schriftlich oder online beantragen.
Verwenden Sie für den Onlineantrag den Antragsassistenten. Für die sichere Übermittlung Ihres Onlineantrages benötigen Sie die eID-Funktion Ihres Personalausweises beziehungsweise die Bund-ID. Die ins Onlineverfahren eingebauten Plausibilitätsprüfungen und Hinweise auf beizufügende Nachweise helfen Ihnen, den Antrag möglichst vollständig einzureichen.
Zur Fristwahrung genügt ein formloser Antrag.
Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung in Form eines Bescheids. Bei einem positiven Bescheid überweist Ihnen die zuständige Stelle die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto.
Während der Auslandsausbildung haben Sie keinen Anspruch auf Inlandsförderung. Sie müssen dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung daher mitteilen, dass Sie eine Auslandsausbildung aufnehmen.
Reichen Sie den Antrag möglichst früh ein, spätestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes.
Die Förderung beginnt
Über weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.
Keine
Kostenlose BAföG-Hotline 0800/223-6341 montags bis freitags von 8:00 bis 20:00
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
31.03.2025 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg