Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen in Behältnissen mit einem Nennvolumen von mehr als 60 Litern und in einzelnen weiteren Fällen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind
Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.
Weinkontrolle an den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern Freiburg und Stuttgart
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg
Bissierstraße 5
79114 Freiburg
Telefon: 0761 8855-0
E-Mail: weinkontrolle@cvuafr.bwl.de
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart
Schaflandstraße 3/2
70736 Fellbach
Telefon: 0711 3426-1234
E-Mail: eweinbv@cvuas.bwl.de
beträgt über 70 Kilometer.
Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:
Begleitdokument per Post oder per Fax einreichen:
Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und übermitteln. Es findet keine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung durch die Behörde statt.
Es gibt keine bestimmte Frist. Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht notwendig.
keine
Für online erstellte elektronische Weinbegleitdokumente fallen in Baden-Württemberg keine Kosten an.
Es handelt sich um eine reine Transportmeldung. Eine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung findet nicht statt.
keine
Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV):
Weinrechts-Durchführungsverordnung Baden-Württemberg (Weinrechts-DVO BW):
30.10.2024 Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg