Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Sie haben einen Hauptschulabschluss und sind berufsschulpflichtig? Sie haben noch keinen Ausbildungsplatz gefunden und möchten gezielt Ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz verbessern? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Berufseinstiegsjahr (BEJ) besuchen. Es wird als Vollzeitschule geführt und dauert ein Jahr.
Das BEJ baut auf dem bereits erworbenen Hauptschulabschluss auf. Es bietet ein Lern- und Unterrichtsprogramm, das Sie möglichst individuell auf einen passenden Ausbildungsplatz vorbereitet. Dazu zählen:
Hinweis: Mit dem Besuch des BEJ erfüllen Sie die Berufsschulpflicht, sofern Sie kein Berufsausbildungsverhältnis eingehen.
die infrage kommende berufliche Schule
Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen können Schülerinnen und Schüler ebenfalls in das BEJ aufgenommen werden, die
Wenden Sie sich für die Anmeldung an die zuständige Stelle. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.
Den ausgefüllten Antrag können Sie persönlich abgeben, mit der Post senden oder - je nach Angebot der Schule - elektronisch schicken.
keine
Bewerbungen sind laufend möglich.
das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule
Hinweis: Über möglicherweise weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.
keine
Es ist empfehlenswert, sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres anzumelden.
13.12.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg