Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
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Als Selbständige oder Selbständiger sind Sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie haben drei Möglichkeiten:
Ausnahmen bestehen für
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach Ihrem Einkommen, dem Beitragssatz und dem gewünschten Anspruch auf Krankengeld.
Private Krankenversicherungen berechnen die Beiträge nach dem persönlichen Versicherungsrisiko, zum Beispiel nach Alter oder Vorerkrankungen und nicht nach dem Einkommen.
Wenn Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern möchten, lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten. Dort erhalten Sie die Antragsformulare. Viele Krankenkassen bieten diese auch im Internet an.
Um Mitglied in der privaten Krankenversicherung zu werden, können Sie sich von der Krankenversicherung Ihrer Wahl ein Angebot erstellen lassen.
Die Rechtsberatung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater kann zusätzliche Kosten verursachen.
keine
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V):
18.11.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg