Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Folgende Leistungen sind möglich:
Diese Leistungen erhalten Sie in Form von Sach- und/oder Geldleistungen.
Es kann zu Einschränkungen kommen, zum Beispiel wenn Sie
Die Leistungsberechtigung endet
während der Zeit der Erstaufnahme:
während der vorläufigen Unterbringung/Anschlussunterbringung:
Sie sind Ausländerin oder, halten sich im Bundesgebiet auf und erfüllen eine der folgenden Voraussetzungen:
Zudem müssen Sie verfügbares Einkommen und Vermögen oberhalb des gesetzlichen Freibetrags aufbrauchen, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen können.
Sie müssen sich in der Regel zunächst an die zuständige Stelle wenden und dort einen Antrag stellen.
Diese prüft, ob die Leistungsvoraussetzungen vorliegen.
Wenn Sie einen Anspruch auf Leistungen haben, erhalten Sie Sach- und/oder Geldleistungen.
Erst nachdem die zuständige Stelle das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen festgestellt hat , erhalten Sie Leistungen. Sie sollten sich daher baldmöglichst an die für Sie zuständige Stelle wenden.
Nach Möglichkeit sollten Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen. Sie müssen alle Tatsachen angeben, die für die Gewährung der Asylbewerberleistungen erheblich sind. Sobald Änderungen eintreten, müssen Sie diese der zuständigen Stelle mitteilen.
keine
fallbezogen
keine
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 13.07.2023 freigegeben.