Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.
Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.
innerhalb eines Monats
Kopien
keine
Spätere, für die Steuervergünstigung wesentliche Satzungsänderungen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Besprechen Sie geplante Änderungen am besten vor Beschlussfassung mit dem Finanzamt.
Hinweis: Für die steuerliche Erfassung bedeutsame Umstände müssen Sie auch bei der Gemeinde, in der die Stiftung ihren Sitz hat, anzeigen.
Broschüre "Steuertipps für gemeinnützige Vereine" des Finanzministeriums Baden-Württemberg.
09.12.2024; Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg