Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Sind Sie beim Surfen durchs Internet auf Webseiten gestoßen, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet, aber erreichbar sind? Dann können Sie sich online auf der Seite von jugendschutz.net beschweren.
jugendschutz.net ist eine von den Jugendminister:innen gegründete Stelle aller Bundesländer, die mit gesetzlichem Auftrag handelt und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bei deren Aufgaben unterstützt. jugendschutz.net prüft Inhalte im Internet und achtet darauf, dass Jugendschutzbestimmungen befolgt werden.
Sie haben eine Webseite gefunden, auf die Ihrer Meinung nach mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Sie müssen das Onlineformular für die Beschwerde ausfüllen und abschicken. jugendschutz.net prüft Ihre Beschwerde. Sollte die beanstandete Webseite gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen, informiert die Stelle den verantwortlichen Anbieter und fordert ihn auf, die Inhalte entsprechend zu ändern.
Wenn der Anbieter dieser Aufforderung nicht nachkommt, übergibt jugendschutz.net den Fall an die zuständige Medienaufsicht, die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten.
Für Baden-Württemberg setzt die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) die von der KJM gegebenenfalls beschlossene Maßnahme durch.
Hinweis: Bei Fällen mit Auslandsbezug weicht das Verfahren gegebenenfalls ab.
keine
keine
Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.
keine
18.11.2024 Sozialministerium und Staatsministerium Baden-Württemberg