Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Als Hausärztin oder Hausarzt erhalten Sie bis zu 30.000 Euro Landesförderung.
Dies gilt, wenn Sie sich in Baden-Württemberg in einer ländlichen Gemeinde niederlassen, deren hausärztliche Versorgung nicht oder in naher Zukunft nicht mehr gesichert ist.
Es können gefördert werden:
Das Sozialministerium Baden Württemberg
Sie haben vor, eine vertragsärztliche Tätigkeit in einem Fördergebiet des Förderprogramms Landärzte aufzunehmen. Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um eine selbständige Tätigkeit oder ein Anstellungsverhältnis handelt.
Fördergebiete sind Gemeinden, in denen die hausärztliche Versorgung nicht oder in naher Zukunft gesichert ist.
Im Einzelnen müssen Sie:
1. Antragsstellung
2. Zuwendungsbescheid
3. Projektbeginn
4. Mittelabruf
5. Verwendungsnachweis
Es gibt keine Frist. Beantragen Sie die Landarztförderung mindestens vier Wochen, bevor Sie Leistungsverträge abschließen.
Bitte beachten Sie:
Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie Leistungsverträge unterzeichnet haben, bevor Sie den Zuwendungsbescheid erhalten. Leistungsverträge sind zum Beispiel Praxisübernahme-, Kauf-, Miet- oder Arbeits- beziehungsweise Anstellungsverträge.
Für den Onlineantrag: keine
Für den späteren Mittelabruf:
Keine
Etwa vier Wochen, im Einzelfall auch länger
Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die Sie keinen Rechtsanspruch haben.
Weitere Informationen finden Sie auch im Onlineantrag.
09.08.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg