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Wahl des Bürgermeisters m/w/d

Wahlscheinantrag bequem per Internet


Zur Bürgermeisterwahl am 02.02.2025 und einer ggf. notwenigen Stichwahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
Bitte beachten Sie: Die Zulassung der Kandidaten erfolgt durch den Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 07.01.2025 um 19.00 Uhr erfolgt. Die Produktion der Stimmzettel kann erst danach erfolgen, die Ausgabe der Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen wird deshalb voraussichtlich ab 13.01.2025 möglich sein.
 
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.aldingen.de an.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular
eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in
eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlen@aldingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Des Weiteren bitten wir um Angabe, ob ein Wahlschein nur für den Wahltermin oder auch für die ggf. am 23.02.2025 stattfindende Stichwahl beantragt wird.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post bzw. Amtsboten zugestellt.
Dieser Service steht Ihnen bis zum 30.01.2025, 12.00 Uhr zur Verfügung.
 
Soweit Sie sich erst nach Ablauf des oben genannten Zeitpunkts für die Beantragung eines Wahlscheins entschließen, haben Sie die Möglichkeit, diesen bis Freitag, den 31.01.2025 um 18.00 Uhr persönlich oder durch einen Vertreter mit Vollmacht auf dem Rathaus Aldingen abzuholen. In Ausnahmefällen (z. B. plötzliche Erkrankung) ist auch noch eine Ausgabe am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich.
 
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Ilona Buchmann, Tel.: 07424/882270 oder Sarah Scheffler, Tel.: 07424/882275 oder per Mail an wahlen@aldingen.de.

Hier gelangen Sie zu dem Link.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Bei der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin und der etwa erforderlich werdenden Stichwahl kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Hier ((81,3 KB)) finden sie öffentliche Bekanntmachung mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin

Wegen Ausscheiden des Amtsinhabers zum 31.12.2024 wird die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde Aldingen notwendig.Hier gelangen Sie zu der Öffentlichen Bekanntmachung. ((61,9 KB))

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter wahlen@aldingen.de zur Verfügung.

Bundestagswahl

Weitere Informationen zur Bundestagswahl folgen.