Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.
Höhe:
1.700 Euro je Kind
Art:
die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen.
Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.
Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.
innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder
Geburtsurkunden der Kinder
keine
keine
Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg