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Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass können abgeholt werden

Die Gutscheinkarten für das Jahr 2019 sind eingetroffen und können auf dem Rathaus abgeholt werden.

Informationen zum Landesfamilienpass

Einen Landesfamilienpass erhalten:

- Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in
  häuslicher Gemeinschaft leben

- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens 1 kindergeldberechtigten Kind
  in häuslicher Gemeinschaft leben

- Familien mit 1 kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind

- Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens
  1 kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  Die Berechtigung ist durch einen entsprechenden Bescheid nachzuweisen.

- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit
  mindestens 1 Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. 

Bei Kindern über 18 Jahren ist die Kindergeldberechtigung nachzuweisen (z. B. Kontoauszug).


Elternteile, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, sind verheirateten Paaren gleichgestellt. Das heißt, Anspruch auf einen Landesfamilienpass besteht auch hier erst, wenn sie mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben bzw. auch schon mit 1 oder 2 Kindern, sofern sie Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sowie Asylbewerber sind.


Die Gutscheinkarten 2019 können ab sofort beim Bürgermeisteramt Aldingen, Zimmer 18,
Frau Josten, oder bei der Ortschaftsverwaltung Aixheim, Frau Hugger, abgeholt werden.

Sofern Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, aber noch keinen Landesfamilienpass haben, können Sie diesen ebenfalls beim Bürgermeisteramt Aldingen bzw. der Ortschaftsverwaltung Aixheim beantragen.

Auch im Jahr 2019 erhalten Sie wieder Gutscheine (Kinder) für kostenlose Eintritte in das Aldinger Hallenbad. (Die Anzahl der Eintrittskarten für Kinder ist abhängig von der Größe der Familie).

Diese Gutscheine können nur im Hallenbad in Aldingen eingelöst werden