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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium Meldung vom 16. Januar 2024


Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister
über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Ab-satz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
 
Altersjubiläen sind der 75. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem
Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes fol-gende Ehejubiläum.
 
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsi-denten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die An-schrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der  Gemeinde Aldingen oder bei der Ortschaftsverwaltung Aixheim spätestens einen Monat vor dem Juibläum eingelegt werden.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft
 
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften.
 
Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minder-jährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Ge-burtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften.
 
Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.
Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Aldingen oder bei der Ortschaftsverwaltung Aixheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
 
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
 
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
 
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Aldingen oder bei der Ortschaftsverwaltung Aixheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
 
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adress-buchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
 
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adres-senverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
 
 
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Aldingen oder Ortschaftsverwaltung Aixheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
 
Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im
Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern
sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial
übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der
Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum
März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im
nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Aldingen oder Ortschaftsverwaltung Aixheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Pressebericht der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 19.12.2023 Meldung vom 08. Januar 2024

TOP 1.) Bürgerfragemöglichkeit   Ein Bürger erkundigte sich nach der Ausgleichspflanzung am RÜB Sulztalhalde. Herr Jetter, Bauamt, berichtete, dass aufgrund der Lieferzeit der Bäume die Ersatzpflanzung im Jahr 2023 nicht mehr durchgeführt werden konnte. Ebenso habe man entschieden, Erlen oder Weiden anstatt Pappeln zu pflanzen, da diese für den Standort besser geeignet sind. Ein Bürger fragt, wie es mit der Entscheidung mit EDEKA weitergehe. Bürgermeister Fahrländer berichtet, dass es defacto keinen Beschluss bzgl. der Ansiedlung von Edeka in der Ortsmitte gebe. Der gefasste Beschluss ist wie bereits bekanntgegeben rechtswidrig. Die weitere Vorgehensweise werde das Gremium definieren. Ein weiterer Bürger erkundigt sich, ob gemeindliche Räume für Gruppierungen zur Verfügung gestellt werden können. Bisher habe sich eine Gruppierung im Hotel Aurelia getroffen. Allerdings fallen zukünftig Kosten an. Bürgermeister Fahrländer sagt, dass der Bürgersaal gegen Kostennote ebenfalls genutzt werden könne und ergänzt, dass gemeindliche Räume 3 Monate vor Wahlen allerdings für politische Gruppierungen nicht mehr genutzt werden dürfen. Ein Bürger nimmt Bezug auf eine „Lokale Agenda“, wie diese in einigen Gemeinden zu finden ist und fragt, ob dies für Aldingen ebenfalls denkbar ist. Bürgermeister Fahrländer antwortet, dass vergangene Woche ein Gespräch mit der Umweltgruppe stattgefunden habe. Dies sei dort ebenfalls angesprochen worden. Ein gemeinsam entwickelter Plan sei aus seiner Sicht begrüßenswert.   Top 2.) Bebauungsplan "Rosen-Areal" - Abwägung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen - Stellungnahme zum Bauantrag Satzungsbeschluss   Herr Stehle stellte die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen dem Gremium vor. Anschließend erläuterte Herr Krasser das damit verbundene Bauprojekt. Von Seiten des Gremiums gab es Rückfragen und Anregungen bzgl. der Parkplätze. Anschließend stimmte das Gremium, den Abwägungsvorschlägen zu und beschloss die Abwägung im Sinne von § 1 Abs. 7 BauGB sowie den Bebauungsplan „Rosen-Areal“ als Satzung. Ebenso wurde dem eingereichten Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Rat beschloss ebenfalls die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Rosen-Areal“ als Satzung.     Top 3.) Energiemanagement Energiewende in Baden-Württemberg   Energiemanager Michael Esslinger hat im Rahmen der Gemeinderatsitzung über den Stand der Energiewende und die Ausbauziele des Bundes und des Landes referiert. Es folgte ein Austausch im Gremium. Das Gremium nahm die Ausführungen zur Kenntnis.   Top 4.) Förderprogramm der Gemeinde Förderung von Balkonkraftwerken ab 2024   Bürgermeister Fahrländer informiert, dass die Beschaffung von sog. „Balkonkraftwerken“ durch Privatkunden neben Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher seit dem 01.01.2023 umsatzsteuerfrei ist und der Bund so die (teil)autarke Stromerzeugung und damit die Entlastung der öffentlichen Versorgungsnetze fördern möchte. Bei der Gemeindeverwaltung sind in der Vergangenheit verschiedene Anfragen wegen einer Bezuschussung solcher „Balkonkraftwerke“ eingegangen, weshalb der Vorschlag unterbreitet wurde, die Installation solcher Anlagen – wie in den Städten Tuttlingen und Spaichingen sowie den N!-Region-Gemeinden Denkingen, Frittlingen, Deisslingen – durch einen kommunalen Kostenbeitrag zu unterstützen.   Die Verwaltung hat nun, weitgehend angelehnt an die inhaltlichen Festsetzungen der Förderrichtlinie der Stadt Spaichingen, eine Förderrichtlinie für die Gemeinde Aldingen erarbeitet. Bezuschusst werden soll die Anschaffung und Installation von maximal 2 Module einmalig bis jeweils maximal 600 Wp, bzw.der jeweils gesetzlich zugelassenen Leistung. Der Bezuschussungszeitraum soll auf 2024 und 2025 (Datum der Installation ist maßgeblich) beschränkt bleiben, da davon ausgegangen wird, dass solche eigenen Stromerzeugungsanlagen bald marktüblich und im Privathaushalt etabliert sein werden.   Diese – niederschwellige – Bezuschussung soll ein positives Signal der Nachhaltigkeitsgemeinde Aldingen im Bereich „Nutzung regenerativer Energien“ und „Entlastung der Versorgungsnetze“ sein. Außerdem wird davon ausgegangen, dass dadurch das Wissen und Bewusstsein über die Verbräuche in den Privathaushalten gestärkt und ein effizienter Einsatz überlegt wird. Der Verwaltungsaufwand für diesen Zuschuss soll niedrig gehalten werden. Die für die Bezuschussung erforderlichen Nachweise beschränken sich auf entsprechende Rechnungskopien und der Kopie der unterschriebenen Anmeldung einer steckerfertigen Photovoltaikanlage bis 600 W bei der Netze BW. Die technischen Maßgaben an ein solches „Balkonkraftwerk“ sind dort beschrieben: (https://www.netze-bw.de/stromeinspeisung/steckerfertige-pv-anlage).   Der Gemeinderat verabschiedete die „Richtlinien zur Bezuschussung von sog. „Balkonkraftwerken“ und beschloss, dass der Zuschusszeitraum auf die Jahre 2024 und 2025 beschränkt wird. Maßgeblich ist der nachgewiesene Zeitpunkt der Installation. TOP 5.) Sanierung Schuraer Straße   Bürgermeister Fahrländer berichtete, dass die Schuraer Straße seit Jahren beim Landratsamt auf der Liste der sanierungsbedürftigen Straßen stehe. Nach letzten Informationen sollte die Ausschreibung zur Sanierung noch dieses Jahr veröffentlicht und im Frühjahr 2024 vergeben werden, um die Sanierung im Sommer 2025 durchführen zu können. Die Sanierung würde lediglich die Tragdeckschicht (Feinbelag) betreffen. Um die Notwendigkeit einer Sanierung der fahrbahnbegleitenden Gehwege, welche im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen, zu prüfen, und weil sich seit geraumer Zeit die Anwohner der Schuraer Straße über den Lärm, das hohe Verkehrsaufkommen und die gefühlt zu hohen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge beschweren, bat die Verwaltung das Landratsamt um Aufschub der Sanierung, um verschiedene Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung zu prüfen.   Durch eine erste Begehung der Schuraer Straße, konnte festgestellt werden, dass sich ein Großteil der Gehwege und auch der Randsteine in einem sanierungsbedürftigen Zustand befinden. Weiterhin sind die Grundstücksverhältnisse in der Schuraer Straße oftmals unklar, so dass aus Sicht der Verwaltung eine Sanierung der Gehwege notwendig ist und in diesem Zuge eine Abgrenzung der rückwärtigen Flächen sinnvoll erscheint.   Nach einer ersten, groben Kostenschätzung würde die Sanierung der Gehwege, das bedeutet den beidseitigen Austausch der Randsteine, die Erneuerung des Asphaltes, sowie das Herstellen einer Randbegrenzung zu den bestehenden Grundstücken / Gebäuden mit Tiefbordsteinen (Rabatten), rund 640.000, - € brutto kosten. Bürgermeister Fahrländer empfahl dem Gremium, die Sanierung grundsätzlich durchzuführen und die Chance zu nutzen obgleich die Finanzierbarkeit noch offen ist.   Bürgermeister Fahrländer berichtetet, dass nach ersten Abstimmungen mit dem Landratsamt, der unteren Verkehrsbehörde sowie der Polizei, ist eine Geschwindigkeitsreduzierung der Schuraer Straße auf eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 Km/h nicht möglich, da das Verkehrsaufkommen zu gering ist. Aktuell werde eine freiwillige Lärmberechnung für die Ortsdurchfahrten Aldingen und Aixheim erstellt um ggf. über diesen Weg eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erwirken. Die Verwaltung rechnet Anfang 2024 mit ersten Ergebnissen.   Bürgermeister Fahrländer informierte, dass parallel mit den o.g. Behörden eine Verkehrsschau durchgeführt wurde, um bauliche Möglichkeiten für eine Verkehrsberuhigung zu prüfen. Herr Jetter, Bauamt, berichtete, dass von den Beteiligten die vermeintlichen Gefahrenstellen an der Zuwegung zu den Kindergärten, sowie im Kreuzungsbereich der Hölderlin- Von-Stauffenberg-Straße, durch Verkehrsteiler oder ausreichende Sichtverhältnisse soweit minimiert gesehen wurden, dass hier keine Maßnahmen geeignet, bzw. notwendig sind.   Herr Jetter berichtete, dass ein Umbau des bestehenden Verkehrsteilers am Ortsausgang Richtung Schura / Deponie baulich in eine sogenannte „Banane“ verändert werden könnte, um die Geschwindigkeit der Fahrzeuge in Fahrtrichtung Ortsmitte deutlich zu verlangsamen. Die Kostenschätzung für diesen Umbau ergab eine Bausumme in Höhe von rund 180.000, -€ brutto. Da die Schuraer Straße im weiteren Verlauf abschüssig ist, stellt sich allerdings die Frage, wie lange die Verlangsamung des Verkehrs nachwirkt.   Nach Einschätzung des Landratsamtes wäre eine weitere Möglichkeit, die Fahrbahn der Schuraer Straße auf die vorgeschriebene Mindestbreite einer Kreisstraße von 6,50m zu reduzieren. Dies würde laut Meinung des Landratsamtes und der Polizei in Kombination mit den parkenden Fahrzeugen der Anwohner in der Schuraer Straße, zu einer deutlichen Verlangsamung des Durchgangsverkehrs beitragen.   Da die Schuraer Straße im Schnitt 7,00 m breit ist, könnte durch diese Maßnahme der Gehweg in Fahrtrichtung Schura / Deponie, auf dessen Seite ein Radschutzstreifen geplant ist, eventuell verbreitert werden, um einen kombinierten Rad-Fußweg herzustellen. Durch diese Maßnahme könnte auf den Radschutzstreifen verzichtet werden. Die Kosten für den Radschutzstreifen in der Schuraer Straße belaufen sich nach der Kostenberechnung des Büro Rapp auf rund 105.000, -€ Brutto, welche somit eingespart werden könnten. Herr Jetter berichtete weiter, dass die Mindestbreite für einen solchen kombinierten Rad- Fußweg 2,50 m beträgt. Da allerdings keine Vermessungsdaten der Schuraer Straße vorliegen, konnte die Machbarkeit noch nicht durchgehend geprüft werden. Laut Aussage des Landratsamtes wäre die Herstellung eines kombinierten Rad-Fußweg beim Regierungspräsidium förderfähig. Um die Höhe der Förderung zu ermitteln, benötigt das Regierungspräsidium jedoch eine Vorplanung. Eine grobe Kostenschätzung auf Basis der vorhandenen Informationen, die sehr dürftig sind, beläuft sich auf rund 800.000, - € brutto. Bei der genannten Summe ist die Sanierung des Gehweges am Fahrbahnrand in Fahrtrichtung Ortsmitte, enthalten.   Um die einzelnen Möglichkeiten ordentlich zu prüfen, erste Entwürfe zu erhalten und die Fördermöglichkeit beim Regierungspräsidium Freiburg prüfen zu lassen, schlug Bürgermeister Fahrländer vor, die Schuraer Straße vermessen zu lassen und das Ingenieurbüro Breinlinger mit einer Vorplanung, LPH 2, zu beauftragen. Die Kosten der Vermessung belaufen sich auf rund 11.100, - brutto. Das Ingenieurhonorar würde mit einer Summe von rund 25.600, -€ brutto hinzukommen.   Mehrere Gemeinderäte sprechen sich für die Durchführung der Vermessungsarbeiten aus, um eine entsprechende Grundlage für die weitergehenden Überlegungen zu haben. Ebenso werden die vorgeschlagenen Möglichkeiten sowie Anpassungen dieser angesprochen und diskutiert.   Das Gremium beschloss folglich, die Sanierung der fahrbahnbegleitenden Gehwege auf Gemeindekosten grundsätzlich durchzuführen und stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Vermessung der Schuraer Straße durchzuführen. Hierfür wurde das Ingenieurbüro Breinlinger mit der Prüfung der Möglichkeiten mit einer Angebotssumme in Höhe von 36.679,89 € brutto beauftragt. Die Verwaltung wurde ebenso beauftragt, den Ingenieurvertrag mit dem Büro Breinlinger abzuschließen. TOP 6.) Friedhof Aixheim Ertüchtigung und Erweiterung Urnengrabfeld   Bürgermeister Fahrländer informierte, dass seit 2019 der Friedhof in Aixheim sukzessive saniert und zuletzt in 2023 um die Bestattungsform des Urnen-Friedhain erweitert wurde. Bislang unberücksichtigt blieb hierbei das klassische Urnengrabfeld. 2010 wurde auf dem Friedhof erstmals eine Urne im klassischen Erdgrab bestattet. Es wurde damals nicht, wie im Sarggrab in Aldingen-Aixheim bereits üblich, eine Einfassung mit Natursteinplatten von Seiten der Gemeinde vorgegeben und hergestellt. Jedes Grab wird bis heute einschließlich der Einfassung lediglich mit der Vorgabe der Abmessungen 45 x65cm individuell vom Nutzer hergestellt. Die Zuwegung um die einzelnen Grabstellen herum, wird von der Gemeinde ohne Unterbau, mit rötlichem Wegesand geschaffen, was zuletzt für steigenden Unmut der Friedhofsbesucher sorgte. Bürgermeister Fahrländer führte fort, dass aus diesem Grund zusammen mit einem Großteil der betroffenen Hinterbliebenen ein Vor-Ort-Termin stattgefunden habe.   Folgendes wurde dem Gremium anschließend vorgeschlagen:   Die Wegedecke zwischen den Gräbern wird durch einen ordentlichen Aufbau mit Geotextil und Granit-Schotter (Vorbild Aldingen) ersetzt Das gesamte Grabfeld wird mit ca. 55 Stück weiteren Grabhülsen dauerhaft hergestellt/ vorbereitet und die Wegedecke vorab flächig hergestellt (Vorbild Aldingen) Die vorh. Grabstellen sollen zwingend erhalten bleiben, ein Rück-/ Umbau ist undenkbar   Bürgermeister Fahrländer erklärte, dass zwischenzeitlich ein Angebot über diese Leistungen vorliegt und sich der Kostenaufwand für die gesamte Maßnahme auf brutto 26.446,16 EUR beläuft, wobei ein Großteil auf die Vorbereitung zur weiteren Belegung fällt und somit zukünftig bei der Bestattungsgebühr berücksichtigt werden kann.   Bürgermeister Fahrländer ergänzte, dass der Ortschaftsrat in seiner Sitzung am 14.12.2023 den Empfehlungsbeschluss gefasst habe.   Nach kurzem Austausch folgte der Gemeinderat einstimmig dem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrates und beschloss die kurzfristige Umsetzung der aufgeführten Maßnahme zur Ertüchtigung und Erweiterung des Urnengrabfeldes. Die Firma Schellhammer&Söhne GmbH, Mühlhausen-Ehingen wurde zum Angebotspreis von brutto 26.446,16 EUR mit den Leistungen beauftragt.   Top 7.) Kostenauswertung Durchgängigkeit Hagenbach   Bürgermeister Fahrländer stellt die Kostenaufstellung bzgl. der durchgeführten Maßnahme Durchgängigkeit am Hagenbach vor. Er lobt hierbei das Bauamt und explizit Herrn Jetter. Die Maßnahme „ökologische Durchgängigkeit Hagenbach“ wurde im Sommer dieses Jahres abgeschlossen und konnte im November mit dem Landratsamt, bzw. dem Regierungspräsidium Freiburg abgerechnet werden. Nach der Ursprungsplanung, „Rauhgerinne im Gewässerlauf“ wären Kosten in Höhe von rund 360.000, - € Brutto angefallen. Nachdem der Erwerb des benachbarten Grundstückes möglich wurde, wurde die Gewässerumlegung geplant. Deren Kostenberechnung betrug einen Betrag von brutto 222.381,25 €. Das Submissionsergebnis vom 14.12.2022 ergab einen Angebotspreis von brutto 196.171,15 €, somit weitere rund 26.000, - € günstiger als berechnet.   Nach Fertigstellung der Maßnahme konnten die Bauarbeiten mit der Schlussrechnung in Höhe von brutto 176.494,68 € abgerechnet werden. Die Gesamtausgaben inklusive Ingenieurhonorar und aller Nebenkosten, wie z.B. Vermessung, ökologischer Baubegleitung, Fischbergung, etc. konnten in Höhe von brutto 268.856,01 € beim Regierungspräsidium eingereicht werden. Nach Prüfung der Kosten ergaben sich zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von brutto 232.027,06 €. Auf diese zuwendungsfähigen Kosten wurde ein Zuschuss in Höhe von 85 % gewährt, in Summe brutto 197.200, -€. Der Differenzbetrag in Höhe von 34.827,06 € kann voraussichtlich im Zuge der noch ausstehenden Ökopunktemaßnahme auf das Ökopunktekonto der Gemeinde gutgeschrieben werden. Somit verbleiben der Gemeinde für die Maßnahme „ökologische Durchgängigkeit Hagenbach“ reine Investitionskosten in Höhe von 36.828,95 €. Anschließend stellte Herr Jetter die Maßnahme anhand von Bildern kurz dar.   Auf Nachfrage einer Gemeinderätin erklärt Herr Jetter, dass die vorhandenen Abrutschungen nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes so gewollt sind. Ebenso wird ein Monitoring von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes durchgeführt.
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Forstarbeiten zw. Aldingen und Trossingen am Mittwoch, 27.12.23 Meldung vom 22. Dezember 2023


 
In der Zeit von 7 – 16 Uhr kann es auf der L 433 von Aldingen – Trossingen aufgrund Baumfällarbeiten immer wieder zu Sperrungen und Wartezeiten bis zu 10 Minuten geben.
Eine Umfahrung über Aixheim oder Schura wird dringend empfohlen!

Gemeinde Aldingen bezuschusst „Balkonkraftwerke“ Meldung vom 21. Dezember 2023

 
 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.12.2023 beschlossen, steckerfertige Stromerzeugungsanlagen (sog. „Balkonkraftwerke“) mit 100 € pro Modul (einmalig, max. 600 Wp pro Modul, max. 2 Module pro abgeschlossener Wohnung, nur Privatwohnungen) zu bezuschussen. Der Zuschuss kann für in den Jahren 2024 und 2025 nachweislich installierte Module abgerufen werden. Sollte in dieser Zeit zugelassen werden, dass solche Anlagen auch mit einer Leistung von 800 Wp betrieben werden dürfen, wird dieser Zuschuss auch für solche Anlagen gewährt.
 
Antrag auf Förderung Steckerfertige PV-Anlagen ((69,7 KB))
Förderrichtlinie ((67 KB))
 
Dem Antrag ist insbesondere eine Kopie der Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister (MaStR) beizufügen.
Unter folgendem Link https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR sind die Unterlagen herunterladbar.
 
Bei Fragen steht gerne das Bauamt Aldingen zur Verfügung (marc.krasser@aldingen.de, Tel. 07424/882-230).

Information für Nahwärmekunden Meldung vom 21. Dezember 2023


Sehr geehrte Kunden der Aldinger Nahwärme,
 
wir möchten Sie darüber informieren, dass am 27.12.2023 die Netze BW für Arbeiten an der Trafostation der Nahwärmezentrale den Strom abschalten wird. Aus diesem Grund bleiben auch das Hallenbad und die Sport- und Erich-Fischer-Halle geschlossen.
Über ein Notstromaggregat wird die Wärmeerzeugung in der Nahwärmezentrale in reduziertem Maße weiter betrieben, so dass Sie voraussichtlich von den Arbeiten nichts mitbekommen, Temperaturschwankungen im Nahwärmenetz können aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
 
Die Netze BW ist bemüht, die Arbeiten zügig abzuschließen, um schnellstmöglich den „Normalbetrieb“ wieder herzustellen.
 
Sollte es bei Ihnen zu Temperaturschwankungen kommen, ist dies auf die Arbeiten der Netze BW zurückzuführen und ist kein Defekt an Ihrer Anlage.
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
 
 
Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest.
 
 
Gemeindeverwaltung Aldingen

Notfall-Nummer für Sterbefälle in Aldingen und Aixheim Meldung vom 19. Dezember 2023


 
Für Sterbefälle in Aldingen und Aixheim ist am Mittwoch, 27. Dezember  2023 von 10 -11 Uhr eine Notfall-Nummer des Standesamts eingerichtet, Tel. Nr. 0172-7066361
Die Friedhofsverwaltung ist unter 0173-3022078 erreichbar.
 
Beurkundungen von Sterbefällen sind am Freitag, 29.12.2023 wieder möglich.

Öffnungszeit des Rathauses in Aixheim über Weihnachten und Neujahr Meldung vom 19. Dezember 2023

  
Von Montag, 18. Dezember 2023 bis 02. Januar 2024ist die Ortsverwaltung   g e s c h l o s s e n. In dringenden Fällen erreichen Sie das Rathaus in Aldingen unter 07424/ 882-0 oder Sie finden die E-Mail-Kontakte der zuständigen Mitarbeiter auf der Homepage der Gemeinde Aldingen unter www.aldingen.de.
 Sprechstunde des Ortsvorstehers
Am Mittwoch, 27. Dezember 2023, findet   k e i n e   Sprechstunde des Ortsvorstehers statt.
 
Wir bitten um Beachtung!

Rathaus in Aldingen am 27. und 28.12.2023 geschlossen Meldung vom 19. Dezember 2023

 
 
Aufgrund des Austauschs der Serveranlage ist das Rathaus in Aldingen am Mittwoch, 27.12.2023 und Donnerstag, 28.12.2023   g e s c h l o s s e n.
Am Freitag, 29.12.2023, ist das Rathaus zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.
 
Wir bitten um Beachtung!

N!-Region FÜNF_G_18_12_2023 Meldung vom 18. Dezember 2023

Auf Initiative des damaligen Denkinger Bürgermeisters Rudolf Wuhrer, der gleichzeitig auch Mitglied im Nachhaltigkeitsbeirat der Landesregierung war, schlossen sich im Jahre 2015 die Gemeinden Aldingen, Deißlingen, Denkingen, Frittlingen und Wellendingen zu einer Nachhaltigkeitsregion zusammen. Die N!-Region 5G umfasste nicht nur 5 Gemeinden aus zwei unterschiedlichen Landkreisen, sondern war auch die erste Nachhaltigkeitsregion bundesweit. Das große Interesse an dieser erstmaligen N-Region zeigte sich auch in der Bereitschaft des Landes das Projekt beim Aufbau finanziell zu unterstützen.

Kompetenzen bündeln, voneinander lernen und gemeinsam die unterschiedlichen Projekte einer nachhaltigen Kommune zu initiieren und zu steuern war der Leitgedanke dieser N!-Region. Gleichzeitig wollte man keine weitere bürokratische Institution schaffen, sondern die Strukturen einfach, kostensparend und effektiv etablieren. Eine Steuerungsgruppe bestehend aus den Bürgermeistern und Vertretern der Verwaltung der Mitgliedsgemeinden und mittlerweile weiterer Gemeinden ist für die Ausrichtung der N!-Region zuständig. Ein Geschäftsführer, derzeit Frank Nann, erledigt im Nebenamt die Geschäftsstelle der N!-Region. Er kümmert sich insbesondere auch um die Finanzierung der einzelnen Projekte und um die entsprechenden Zuschüsse von Bund und Land. Aus der Steuerungsgruppe heraus werden die jeweiligen Gemeinderatsgremien laufend in die Arbeit der N!-Region eingebunden.

Die fünf Gemeinden machten sich 2015 auf den Weg jeweils eine ortsbezogene Nachhaltigkeitsstrategie mit Bürgerbeteiligung zu entwickeln aus der sich dann 2017 die Nachhaltigkeitsstrategie für die N!-Region entstanden ist. Anhand verschiedener Indikatoren wurden eine Ist Analyse und Ziele für die Weiterentwicklung erstellt. Der Bericht wurde in der Zwischenzeit fortgeschrieben und bildet sozusagen die Leitplanken der Fortentwicklung der N!-Region.

In der Zwischenzeit sind die Maßnahmen der N!-Region 5G nicht mehr alleine auf die fünf Gründungsgemeinden beschränkt, sondern je nach Maßnahmen beteiligen sich auch weitere Gemeinden an den jeweiligen Projekten. Ein Beispiel hierfür ist die gemeinsame Biotopsverbundplanung. Zusammenhängende Biotope enden nicht an der Gemarkungsgrenze, sondern erstrecken sich mitunter über mehrere Gemarkungen. Folgerichtig erstreckt sich die derzeit laufende Biotopverbundplanung nicht nur über die Gemarkungen der Gemeinden der N!-Region 5G, sondern unter Federführung der N!-Region 5G auch über die Gemarkungen der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen. Diese Biotopverbundplanung ist schon weit fortgeschritten und wird im kommenden Jahr dann von den einzelnen Gemeinden beschlossen und entsprechend umgesetzt. Ein ganz entscheidender Schritt für den Erhalt der Artenvielfalt.

Die Gemeinden der N!-Region setzen sich mit weiteren Maßnahmen für den Erhalt der Artenvielfalt insbesondere der verschiedenen Insekten ein. Neben der Schaffung von Blumenwiesen werden jedes Jahr Zwiebeln von Frühlingsblumen in den Schulen, Kindergärten und anderen Institutionen ausgegeben. Sie sollen zum einen das erste Nahrungsangebot für Wildbienen im Frühling sein und zum anderen gerade auch Kinder und Eltern motivieren, im eigenen Garten für Nahrungsquellen von Wildbienen und anderen Insekten zu sorgen. Die Verpackung und Portionierung der Blumenzwiebeln erfolgt durch die Lebenshilfe Rottweil, so dass hierbei ein weiterer Aspekt der N!-Region zum Zuge kommt, nämlich Zeichen der Solidarität zu setzen.

Ein weiteres Zeichen dieser Solidarität und ein Zeichen für „Eine Welt“ engagiert sich die N!-Region schon seit langem für ein Projekt in El Salvador. Hier wurde der Aufbau eines nachhaltigen Tourismus in zwei Gemeinden im Nationalpark Montecristo finanziell unterstützt. So konnte mit der Unterstützung der N!-Region ein kleines Tourismuszentrum eingerichtet werden. So wurden für die einheimische Bevölkerung, welche in großer Armut lebt, Verdienstmöglichkeiten im Bereich eines sanften, nachhaltigen Tourismus geschaffen. Mit der Aktion Weihnachtsfunken werden die Kinder der beiden Dörfer zur Weihnachtszeit beschenkt.

Fair-Trade organisiert die Geschäftsstelle der N!-Region den Verkauf von Kaffee aus El-Salvador und sichert so eine weitere Einnahmequelle für die einheimische Bevölkerung. In der Zwischenzeit wird dieser Kaffee auch in verschiedenen Bäckereien in der N!-Region angeboten.

Als einziger Vertreter aus Baden-Württemberg wurde die N!-Region 5G zu dem Bundesprojekt „Jugendgerechte Kommune“ eingeladen. Wie können Kinder und Jugendliche am Gemeindegeschehen aktiv beteiligt werden. Hierzu konnten die fünf Gemeinden wertvolle Anregungen mitnehmen, die teilweise auch umgesetzt werden konnten, wie z.B. die Grundschuldetektive in Denkingen.

Im Bereich einer nachhaltigen Mobilität haben alle Gemeinden der N!-Region einschl. der Gemeinde Balgheim Elektroautos angeschafft. Diese werden für Fahrdienste etwa im Rahmen der Nachbarschaftshilfe MiKaDo oder aber für die Verwaltung eingesetzt. In allen Gemeinden wurden in der Zwischenzeit Elektrosäulen für E-Fahrzeuge etabliert. Weiter wurden in allen Mitgliedsgemeinden sogenannte Mitfahrbänkle eingerichtet. Gerade der Bereich der Mobilität wird für die Gemeinden der N!-Region eine Daueraufgabe bleiben.

2016/17 wurde von der N!-Region in Zusammenarbeit mit der KEA mit Mittel des Bundes ein Klimaschutzkonzept erstellt. Ein Resultat dieses Klimaschutzkonzepts war die Einstellung eines Energiemanagers für die fünf Gemeinden der N!-Region. Ziel ist es zum einen den Verbrauch an Energie deutlich zu senken, in dem man systematisch alle öffentlichen Gebäude genau unter die Lupe nimmt und zum anderen die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energie voranzutreiben. Dazu zählt auch der Konvoi verschiedener Gemeinden der N!-Region bei der Wärmeplanung der Stadt Spaichingen.

Der Schutz und Erhalt der einmaligen Landschaft der N!-Region steht ebenfalls auf der Agenda der N!-Region 5G. Dazu haben sich sämtliche Gemeinden auf den Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung verständigt. Renaturierungsmaßnahmen in den einzelnen Gemeinden, die Beweidung der Albfläche mit Schafen oder die Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen sind weitere Beispiele zum Schutz und Erhalt von Landschaft und Natur.

Regelmäßig veranstaltet die N!-Region 5G einen sogenannten „Markt der Möglichkeiten“. Die Veranstaltung soll zum einen der Bevölkerung aufzeigen, was in der Region schon alles an Initiativen und Institutionen vorhanden ist und soll zum anderen ein Diskussionsforum für die Bevölkerung bieten. Der „Markt der Möglichkeiten“ wird jeweils von einem Mitglied der Landesregierung eröffnet, um so auch der Politik die Möglichkeit zum Austausch mit den verschiedenen Akteuren in der N!-Region zu geben.

Zu der Information der Bevölkerung zählen auch regelmäßige Vorträge hochkarätiger Akteure wie beispielsweise Ernst-Ulrich von Weizsäcker, die ehemalige Biathletin Simone Hauswald oder der Geschäftsführer des Club of Rome Deutschland Andreas Huber.

Die laufende Information der Bevölkerung, zum Beispiel über neue Regelungen im Bereich Energie- und Klimaschutz oder Einsparmöglichkeiten beim Energieverbrauch, erfolgt durch Presse und die Mitteilungsblätter/Homepage der Mitgliedsgemeinden.  Zur Öffentlichkeitsarbeit gehört auch die jährliche Verleihung des Preises „Helden gesucht“. Vorbilder im Bereich nachhaltiger Themen in den fünf Gemeinden der N!-Region 5G werden so einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt und mit einer Urkunde und einem Preisgeld belohnt.
 
www.n-region-5g.de
kontakt@n-region-5g.de