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Das ist seit 2024 Pflicht für Eigentümer Meldung vom 24. Oktober 2024


Seit Januar 2024 gelten neue Regelungen, die Hausbesitzer kennen sollten. Denn die Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz betreffen nicht nur die Heizungen.

Inhaltsverzeichnis

• Welche Verstöße kann es geben?
• Wie sehen die neuen Anforderungen an Rohrleitungen und Armaturen konkret aus?
• Gibt es ein Verbot von Öl- und Gasheizungen?
• Droht mir eine Mieterhöhung durch Wärmepumpen?

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist beschlossen. Die bekannteste Neuerung ist, dass neue Heizungen ab 2026/2028 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Es gibt jedoch noch weitere Pflichten, die den Eigentümern mit dem GEG auferlegt werden. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Welche Verstöße kann es geben?

• Eine Betriebsprüfung/Inspektion der Wärmepumpe ist verpflichtend (§ 60a GEG). Sie müssen nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inbetriebnahme, einer Betriebsprüfung unterzogen werden – das gilt jedoch nicht für Warmwasser-Wärmepumpen oder Luft-Luft-Wärmepumpen. Die Betriebsprüfung muss spätestens alle fünf Jahre wiederholt werden.
• Optimierungsmaßnahmen, falls nötig, müssen innerhalb eines Jahres durchgeführt werden. (§ 60a GEG)
• Die Überprüfung einer Heizungsanlage muss erfolgen – und das auch rechtzeitig (§ 60b GEG). Dabei hängen die Fristen davon ab, ob die Heizung vor oder nach 2009 eingebaut wurde.
• Der hydraulische Abgleich des Heizungssystems ist bei Häusern mit mehr als sechs Wohnungen verpflichtend. (§ 60c GEG)
• Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden. Das gilt nicht für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel. Bis spätestens Ende 2044 dürfen sie mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
• Die Geschossdecke muss gedämmt sein.
• Es dürfen keine umweltschädlichen Heizungsanlagen mehr genutzt werden.
• Rohrleitungen (Kalt- und Warmwasser) und Armaturen müssen gedämmt sein.

Zuvor wurden diese Punkte in der Bußgeldvorschrift nicht explizit aufgezählt.


Wie sehen die neuen Anforderungen an Rohrleitungen und Armaturen konkret aus?

Die Bundesregierung hat in der Novelle zum GEG weiterhin die Anforderungen an Rohrleitungen und Armaturen verschärft. Genauer: an die Wärmedämmung. Diese Änderungen gelten sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen, also wenn Rohre und/oder Armaturen ersetzt werden müssen.

• Die Isolierung bei Rohren für Warmwasser oder Heizwasser sollten so gut sein, dass die Oberflächentemperatur des Rohrs oder der Leitung im Durchschnitt nur noch 40 Grad Celsius betragen darf. Freiliegende Rohre sind demnach nicht mehr gestattet. Sie müssen entweder gedämmt werden oder aus einem Material bestehen, das eine niedrige Wärmeleitfähigkeit besitzt.
• Und auch die Isolierung bei Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen – beispielsweise Lüftungsanlagen – sollte so gut sein, dass eine Oberflächentemperatur um das Rohr oder die Leitung herum von zehn Grad Celsius eingehalten wird.
• Darüber hinaus haben sich die Anforderungen an die Leitungen für die Raumlufttechnik- und Klimakältesysteme geändert. Sie müssen nun ebenfalls mit einer Dämmschicht versehen werden. Wie dick diese mindestens sein muss, können Sie der Anlage 8 zu den §§ 69f GEG entnehmen.

Anmerkung: Wo die Messstelle der Oberflächentemperatur stattfindet, was für Gehäuse gilt und ähnliche Fragen sind in dem Gesetzentwurf nicht direkt aufgeführt. Hausbesitzer sollten einen SHK-Fachbetrieb anfragen, um die genauen Informationen zu erhalten.

Gibt es ein Verbot von Öl- und Gasheizungen?

Der bekannteste Beschluss der Bundesregierung ist das Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2026/2028. Das bedeutet nicht, dass Besitzer diese Heizsysteme im Januar 2024 nicht mehr betreiben dürfen und bis dahin ausgetauscht haben müssen. Das Gesetz verbietet eher den Einbau neuer Öl- beziehungsweise Gas-Konstanttemperaturkessel, Kohleöfen und allgemein Heizsysteme, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ist in der Immobilie ein Heizsystem vorhanden, das fossile Brennstoffe nutzt, so kann es bis zum 31.12.2044 weiter genutzt werden. Selbst Reparaturen gestattet das Gesetz bis zu dem Zeitpunkt.
Wird jedoch seit Januar 2024 die Heizung ausgetauscht oder eine neue installiert, so muss sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Die Regelung gilt für Neubauten, Bestandsgebäude, Wohnhäuser und Nichtwohngebäude.

Droht mir eine Mieterhöhung durch Wärmepumpen?

Was Mieter in dem Zusammenhang noch wissen sollten: Tauscht der Vermieter die alte Heizung gegen eine Wärmepumpe aus, so ist eine Mieterhöhung gerechtfertigt (§ 71o GEG). Denn dabei handelt es sich laut Gesetz um eine Modernisierungsmaßnahme. Wichtig ist, dass die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe über 2,5 liegt, heißt es.

Fußgängerampel in der Hauptstraße Meldung vom 17. Oktober 2024

Wie berichtet ist die Fußgängerampel in der Hauptstraße (ehemalige Kreissparkasse) derzeit wegen eines defekten Bauteils außer Betrieb. Das Straßenbauamt beim Landkreis Tuttlingen hat uns nun darüber informiert, dass es zeitnah eine Lösung für das defekte Ersatzteil gibt. Uns wurde zugesichert, dass die Ampel in 1-2 Wochen wieder in Betrieb gehen kann.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bauinfos Meldung vom 17. Oktober 2024

Straßensperrung in der Schuraer Straße / Im Grund
 
Die Arbeiten an der Nahwärmeleitung gehen gut voran, so dass der Kreuzungsbereich Schuraer Straße Im Grund voraussichtlich am Donnerstag erreicht wird. Ab Freitag ist dann eine Zufahrt in die Schuraer Straße Richtung Deponie / Schura nicht mehr möglich. Die Umleitung erfolgt über die Trossinger Straße / Querspange
 
Wir bitten die Anwohner und die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 08.10.2024 Meldung vom 16. Oktober 2024

TOP 1 Nahwärmeversorgung Aldingen -Derzeitige Situation im Nahwärmenetz Aldingen   Bürgermeister Fahrländer begrüßte die Gemeinderäte und die zahlreich erschienenen Gäste zur Sondersitzung des Gemeinderates an der Zentrale der Nahwärmeversorgung der Gemeinde in Riedwasen. Weiter begrüßte er die Mitarbeiter der Nahwärmeversorgung aus dem technischen und kaufmännischen Bereich. Ebenso hieß er die Ingenieure der Firma Zelsius, als technische Dienstleister der Nahwärme herzlich willkommen. Weiter begrüßte er die Vertreterin der lokalen Presse. Zunächst entschuldigte sich der Bürgermeister für die nur teilweise erfolgte Veröffentlichung der Sondersitzung. Dies sei lediglich durch Aushang erfolgt. Die Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde sei aufgrund eines technischen Fehlers nicht ordnungsgemäß erfolgt. Die Sitzungsunterlagen seien aber ordnungsgemäß an die Gemeinderäte versandt worden. Die Sitzung begann mit einer Führung durch die Nahwärmezentrale bei der die verschiedenen technischen Einrichtungen erläutert wurden. In der Nahwärmezentrale sind zwei Biomasse-Kessel, die mit Holzhackschnitzel versorgt werden sowie ein großer Spitzenlast- Brenner installiert, der schwerpunktmäßig die Ausfallabsicherung bei technischen Defekten und Schadensfällen übernehmen soll. In einem separaten, schallgedämmten Raum ist ein BHKW Aggregat installiert, welches für die Grundlast der Wärmeversorgung steht und gleichzeitig dauerhaft Strom produziert und ins Netz einspeist. Ein weiteres BHKW Aggregat steht bereits auf dem dafür vorgesehenen und vibrationsgedämmten Platz und wartet auf den Anschluss. Die Besucher wurden im Verlauf der Besichtigung auch zum nördlichen Teil der Nahwärmezentrale geführt und konnten das Biomasselager mit den Holzhackschnitzel besichtigen. In den kalten Perioden bei Vollast werden die Lager wöchentlich nachgefüllt. Der Vorsitzende lud die Besucher im Anschluss der Besichtigung zur Fortsetzung der Gemeinderatssitzung in den Sitzungssaal des Rathauses ein. Dabei wies er darauf hin, dass sich die Besucher einen Eindruck von der Geräuschbelastung, insbesondere im Bereich der angrenzenden Wohnbebauung, verschaffen sollten. Nach Rückkehr der Gemeinderäte und der Besucher wurde die Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses fortgeführt. Zunächst erläuterte der Vorsitzende die derzeitige Situation im Nahwärmenetz Aldingen. Dabei ging er detailliert auf die Sitzungsvorlage ein und schickte voran, dass in den Jahren des Starts der Nahwärmeversorgung ab 2011 der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Zelsius vor allem etwas für die CO2 Reduzierung vor Ort tun wollten. Es sei in den letzten 15 Jahren sehr viel gesprochen worden, aber nur sehr wenig wurde umgesetzt. Die Gemeinde Aldingen sei mit dem großen Vorhaben der Nahwärmeversorgung vorangegangen und habe nun etwas vorzuweisen, worüber viele andere immer noch reden und Pläne diskutieren würden. Er stehe voll und ganz hinter der Nahwärme, da sie seines Erachtens immer der Schlüssel für die Verwendung neuer Technologien sei. Weiter stünde die Nahwärme für eine zukunftssichere und zuverlässige Versorgung der Bürger bei gleichzeitiger kontinuierlicher Stromproduktion durch das BHKW. Durch den Anschluss der Gebäude der Gemeinde mit Hallenbad konnte der Abfluss von großen Summen an die Energiekonzerne verhindert werden, sie blieben im Gemeindehaushalt an anderer Stelle erhalten. Die BHKW könnten grundsätzlich beide mit Wasserstoff betrieben werden, hier warte man gespannt auf die Entwicklungen der nächsten Jahre. Bis dahin solle die Biomasse und das Bio Methan als Brückentechnologie dienen. Weiter erläuterte er die Sitzungsvorlage um auch den Gästen eine gute Basis für die nachfolgende Diskussion zu ermöglichen. Aufgrund des umfassenden Informationsgehalts folgt die Sitzungsvorlage: Anfänge, Standort, Gebäude Im Mai 2011 entschied der Gemeinderat das damals von der ENRW betriebene BHKW im Schulzentrum nicht zu erneuern, sondern die Planungen für ein eigenes Nahwärmenetz voranzutreiben (GRS 20.09.2011 bzw. 18.10.2011). Unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit wurde das Interesse bei Anwohnern, Bürgern und Industrie von November 2011 bis Januar 2012 abgefragt und Beratungen durchgeführt. In der Gemeinderatssitzung am 28.02.2012 und 20.03.2012 wurde schließlich der beabsichtigte Leitungsplan mit dem „Oststrang“ Schulzentrum bis zur Firma Hengstler und „Weststrang“ Schulzentrum bis zur Firma Vosseler sowie der Anschluss von sechs gemeindeeigene Gebäude (Vereinshaus Alte Schule, Feuerwehrmagazin Aldingen, Rathaus und Bürgerhaus Aldingen, Jugendzentrum Amigo, Neue Sporthalle und Schulzentrum/EFH/Hallenbad mit entsprechenden Verästelungen nach Anliegerinteresse dimensioniert und beschlossen. Ebenfalls wurde der Bau der Nahwärmezentrale am jetzigen Standort und in der vorgestellten Variante 6 (Endausbau) mit einem BHKW auf Biomethanbasis zur Grundlast-, einer Holzhackschnitzelanlage für die Mittellast- und einem Gasniedertemperaturkessel auf Erdgasbasis für die Spitzenlastabdeckung beschlossen. Der bestehende Endausbau beinhaltete eine Reservefläche für ein zusätzliches BHKW und einen zusätzlichen Holzhackkessel. In der Folgezeit wurden nach und nach die einzelnen Bauabschnitte durch den Gemeinderat beschlossen.   Immissionsschutz für die Anwohner Im Februar 2014 gab es erstmals Nachfragen aus der Nachbarschaft der Nahwärmezentrale zum Schall- und Emissionsschutz. Obwohl die geforderten gesetzlichen Vorgabenwerte eingehalten wurden, wollte die Gemeinde alle technischen Möglichkeiten ausschöpfen um die Auswirkungen auf die Umgebung auch noch über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu reduzieren und so größtmögliche Akzeptanz und Zufriedenheit mit dem Nahwärmeprojekt zu erhalten. So wurde die Installation eines zusätzlichen Schalldämpfers für den Holzhackschnitzelkessel in Auftrag gegeben. Darüber hinaus erfolgte die Verbesserung des Emissionsschutzes, indem ein Nebenluftgebläse in der Abgasanlage des Holzhackschnitzelkessels eingebaut wurde. Auch der Gas-Redundanzkessel wurde mit einer Schallschutzkapsel nachgerüstet.     Neue Einspeiser, Erhöhung Redundanz, Verbindungsleitung Am 26. Januar 2016 wurde die Trassenführung zur Firma Sauter, als neuem Einspeiser beschlossen. Im selben Jahr (26.09.2016) wurde beschlossen das Industriegebiet Nagelsee als „autarke Insellösung“ mit einer Nahwärmeversorgung auszustatten und die Energie von der Biogas Mühlbach GbR. zu beziehen. Dabei wurde auch die Errichtung eines eigenen Öl-Kessel als Redundanz bei der Biogas Mühlbach GbR beschlossen. Im November 2017 entschied das Gremium die Anschaffung eines Heizöl-Großbrenner mit 2200kW und Tanks mit einem Fassungsvolumen von 10.000 Litern für die Nahwärmezentrale am Schulzentrum. Hintergrund war, dass eine größere Redundanz bei Störungen oder Ausfall der bestehenden Erzeuger notwendig war. In diesem Zuge sollte eine alternative Energieform zur den vorhandenen gasbetriebenen BHKWs der Gemeinde und der Firma Sauter gewählt werden. Für den bisherigen Gasanschluss waren Bereitstellungskosten in Höhe von rund 6.500 €/Monat fällig, was bei der, bis dato geringen Nutzung höchst unwirtschaftlich war. Um weitere interessierte Firmen als Erzeuger mit einbinden zu können wurde am 30.03.2021 die Verbindungsleitung zum Nagelsee beschlossen. Ukraine-Krieg, Gasmangellage, Transformation Im Zuge des am 24.02.2022 begonnen Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen allgemeinen Verunsicherung im Energiesektor stimmte der Gemeinderat am 05.04.2022 zu, die Versorgungssicherheit mit einer zusätzlichen Hackschnitzelanlage zu erhöhen und diese zu reservieren, bzw. eine Vorbestellung auszulösen, um die Wärmeversorgung sicherzustellen. In einer Sondersitzung am 30.04.2022 wurden auch mögliche Zukunftsszenarien für die Entwicklung unseres Nahwärmenetzes präsentiert, die die mögliche Entwicklung über das Jahr 2030 hinaus darstellen und einen Weg zur regenerativen Erzeugung der Wärme beleuchten sollte. Dies wurde durch eine Studienarbeit der Hochschule Rottenburg unter Prof. Dr. rer. nat. Martin Brunotte aufgearbeitet und dem Gemeinderat präsentiert. Im Mai 2022 wurde der Beschluss zur Umsetzung der Netztrennung, welcher durch die Verbindung zum Industriegebiet Nagelsee notwendig geworden war, getroffen. Die aktuelle Versorgungslage der Nahwärme im Hinblick auf die Gasmangellage in Folge des Ukraine-Kriegs war das Thema in der Oktobersitzung 2022. Auf Grund des stetig wachsenden Nahwärmenetzes und der zunehmenden Unsicherheit bei der Wärmeerzeugung (Gasmangellage) wurde von der Verwaltung und dem Planungsbüro Zelsius die Situation der kompletten Wärmeerzeugung zur Sitzung am 14.03.2023 überprüft und im Hinblick auf die zukünftige Erweiterung des Netzausbaus, ein mehrjähriges Konzept erarbeitet. Die aktuellen Entscheidungen der Bundesregierung verstärken zusätzlich den Bedarf an lokalen Nahwärmenetzen. Die Berechnungen zeigen, dass die Gemeindeversorgung die erwartete Nachfrage mit den bestehenden Produktionsanlagen nicht erfüllen kann. Der Gemeinderat nahm auch von den Maßnahmen zur Sicherung der Redundanz der Nahwärmeversorgung Kenntnis und beschloss ein weiteres BHKW für die Nahwärmezentrale umgehend zu beschaffen. Ebenfalls sollte eine Redundanzanlage mit ölbetriebenem Kessel (Ersatzbetrieb) aus systemtechnischen Gründen (Lieferungsausfall eines großen Einspeisers) an den Bauhof verlegt werden und die Ausschreibung der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Sporthalle baldmöglichst in die Wege geleitet werden.   Neues BHKW als iKWK, Entspannung am Gasmarkt, Erweiterung Nahwärmezentrale Aufgrund des Stichtages zur Förderung zum 31.05.2023 wurde in der Sitzung am 23.05.2023 beschlossen an der Stromausschreibung für das neue BHKW teilzunehmen. Eine Förderung war zu diesem Zeitpunkt nur für ein iKWK BHKW mit PV-Anlage, Wärme- und Hochtemperaturwärmepumpe gegeben. Diese Art der Wärmeerzeugung wurde von Teilen der Bevölkerung und des Gemeinderats gewünscht. Die Funktionsfähigkeit dieses Systems bedingt auch das Speichervolumen von derzeit 2 x 50 m³ deutlich zu erhöhen und umzustrukturieren. Das wurde vom Büro Zelsius in der Sitzung erklärt und der Gemeinderat stimmte der Vorgehensweise zu. In der Gemeinderatssitzung am 26.09.2023 wies das Büro Zelsius darauf hin, dass eine Versorgungsknappheit im letzten Winter festgestellt werden musste. Da sich die Situation durch eine erfolgte Netztrennung und den Wiederbezug von einem externen großen Erzeuger wieder entspannt hatte, konnte von der angedachten Redundanzanlage am Bauhof abgesehen werden. Auch als Standort für Pufferspeicher stellt der Bauhof aus technischen Gründen keine Alternative mehr dar. Zu der Erweiterung der Nahwärmezentrale zeigte Zelsius eine Präsentation und machte folgende Ausführungen: Das Spitzenlast-iKWK-BHKW sollte im Winter vermehrt, wenn keine PV-Stromversorgung erfolgt, laufen. Der erzeugte Strom müsste ins Netz eingespeist werden und dürfte nicht selbst genutzt werden. Die Zulage würde 9,5 ct betragen. 30% der Energieeinspeisung müsste am Standort regenerativ erzeugt werden. Dies würde über eine Luft-Wasser-Wärme-Pumpe erfolgen. In einem zusätzlichen Gebäude müsste eine Booster-Wärmepumpe erstellt werden. Die Wärmepumpen sollten durch eine PV-Anlage aus dem Sporthallendach gespeist werden. Grundsätzlich würde dies wiederum eine erhöhte Wärmespeicherung erfordern, damit nachts eingespeist werden könnte, da die PV-Anlage nur tagsüber Strom erzeugt. Deshalb würden zwei weitere Pufferspeicher mit je 100 m³ Fassungsvermögen benötigt. Die Strahlungswärme würde ungefähr 180 kW betragen, so dass im Sommer mit der Hochtemperaturwärmepumpe ca. 80 Grad warmes Wasser und im Winter ca. 65 Grad warmes Wasser erzeugt werden könnte. Der derzeit vorhandene 10.000 Liter Öltank würde durch einen 50.000 Liter Erdtank ersetzt zur Abdeckung bei absoluter Spitzlast bzw. als Redundanz bei Ausfällen anderer Erzeuger.   Beschwerden der Anwohner im November 2023 Am 8. November 2023 wurde die öffentlich beschlossene Erweiterung der Nahwärmezentrale im Rahmen einer Bürgerversammlung noch einmal der Bürgerschaft vorgestellt. In der Folge traten die Anwohner in Erscheinung und beklagten die seit Jahren unerträgliche Situation an der Nahwärmezentrale. Die Verwaltung begann umgehend mit entsprechenden Lärmmessungen und stellte fest, dass der neue Holzhackkessel, der seit Oktober 2023 in Betrieb war, die zulässigen Lärmgrenzwerte überschritt. Eine kurzfristige Abhilfe war leider nicht möglich. Im Hinblick auf die beschlossene Erweiterung war es ohnehin notwendig die gesamte Anlage neu bewerten und bemessen zu lassen um die gesetzlichen Lärm- und Immissionsschutzgrenzwerte für die Anwohner auch zukünftig wieder sicherstellen zu können. Auch hier, war wie schon zu Beginn der Nahwärme der Anspruch, dass die gesetzlichen Werte soweit wie möglich unterschritten werden. Dies wurde durch den Bauausschuss am 06.02.2024 bei der Zustimmung zum Bauantrags der immissionsrechtlichen Genehmigung, Erweiterung Energiezentrale, Heubergstraße 31, unterstrichen.   Immissionsrechtliches Verfahren Im Rahmen des immissionsrechtlichen Verfahrens wurde von der Baurechtsbehörde Spaichingen darauf hingewiesen, dass sich die geplanten Baumaßnahmen nicht nach § 34 BauGB in die bestehende Umgebung einfügen würden und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich wird. Dies war im Vorfeld nicht zu erwarten, da die ursprüngliche Baugenehmigung im immissionsschutzrechtlichen Verfahren mit dem Wortlaut: „Das Vorhaben liegt aktuell nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen und qualifizierten Bebauungsplans. Die geplante Energiezentrale fügt sich als Nebeneinrichtung für die Bewirtschaftung des Schulgeländes mit Hallenbad und Sporthalle nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung ein, auch wenn sie über die Versorgung der Schul- und Sportareals hinaus noch weitere Gebäude mitversorgt.“   Drosselung Ausbau, Handlungsempfehlung, Bebauungsplan Die Verwaltung schlägt in der Gemeinderatssitzung am 16.04.2024 vor, den Ausbau stark zu drosseln und sich vorrangig der Optimierung und Funktion des Nahwärmenetzes und der kompletten Wärmeerzeugung zu widmen. Erst danach soll der Netzausbau wieder verstärkt weiter geplant und durchgeführt werden. Der Gemeinderat nimmt von den Problemen bei der Erzeugung und Einregulierung des Netzes Kenntnis und beschließt den geplanten Netzausbau, sowie die Nachverdichtung für 2024 zu reduzieren und in die Folgejahre zu verschieben, um zunächst die Erzeugungsseite zu optimieren. Die Trasse in der Schuraer Straße und deren Nachverdichtung soll bei gegebener Wirtschaftlichkeit in 2024 ausgeführt werden, da eine Straßensanierung erfolgt. Bis auf besonders begründete Einzelfälle sollen in 2024 keine Nachverdichtungen durchgeführt werden. Auf Wunsch des Gemeinderats stellte die Firma Zelsius in der Junisitzung 2024 einen Sachstandsbericht vor. Unter anderem wurde an die Entstehung und Entwicklung des Netzes erinnert. Dann nahm das Büro Zelsius zu einigen Behauptungen, die in den vergangenen Wochen kommuniziert wurden, Stellung. Besonders ging Zelsius auf die geplante und beschlossene Erweiterung der Nahwärmezentrale ein und stellte die Detailplanung vor. Darüber hinaus wurde die erwartete Verbrauchs- und Erzeugerstruktur bis ins Jahr 2030 vorgestellt. Intensiv wurde auch noch einmal das iKWK-Konzept vorgestellt. Aufgrund der stark geänderten Rahmenbedingungen (Gaspreis, Strommarkt, Nachkalkulation) im Vergleich zum Mai 2023, als der Beschluss des iKWK Konzepts gefallen ist, hat Zelsius eine neue Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt und mehrere Varianten aufgezeigt. Darauf basierend sprach Zelsius die Handlungsempfehlungen zur Fertigstellung der Planung bis LPH5 (Ausführungsplanung), Abschnittweise Umsetzung IKWK (Variante 3; BHKW auf Biomethan-Basis aber vorerst ohne iKWK, d. h. ohne Wärmepumpentechnik, ohne Wärmepumpengebäude, ohne Heizstab, aber inkl. 200m³ Pufferspeicher) und Regelmäßige Überprüfung der Konzeption & Rahmenbedingungen aus. Beschluss hierzu steht noch aus. Nachdem die Aufstellung des Bebauungsplanes „Energiezentrale Böllen“ in der Gemeinderatssitzung am 14.05.2024 zunächst vertagt wurde konnte der Aufstellungsbeschluss ebenfalls in der Junisitzung 2024 beschlossen werden.   Aktuell Der aktuelle Ausbau unseres Nahwärmenetzes beträgt rund 16.800 m Hauptleitung und rund 5.900 m Hausanschlussleitungen. Zusammen ergibt dies eine Netzlänge von rund 22.700 m, also knapp 23 Km. Hier sind 340 Haushalte mit Wärmeabnahme angeschlossen und rund 100 vorverlegte Leitungen, die in den kommenden Jahren anschließen können. Im Unterschied zur vorangegangenen Heizperiode ist das Industriegebiet Nagelsee zwischenzeitlich am Netz und die Software zur Einregulierung der Netzpumpen installiert. Hier laufen derzeit die Optimierungsarbeiten. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Wärme, sofern die Heizsaison 2024/2025 in ähnlicher Weise wie im vergangenen Winter sein wird, unter Einbeziehung aller Wärmeerzeuger (also auch des Öl-Redundanzkessels) ausreichend ist. Die zusätzliche Leistung aus Nagelsee entlastet die Wärmeerzeuger in der Heizzentrale, insbesondere den Spitzenlastkessel. Sollte es im Winter 2024/2025 eine sehr kalte Periode geben oder ein Wärmeerzeuger ausfallen, werden in der Heizzentrale in jedem Fall alle Heizungsreserven benötigt. Ebenso wird dann der Einsatz des Redundanz Ölkessels im Seecontainer zwingend erforderlich. Die Verwaltung signalisiert ein erhöhtes Gefahrenpotential im Fall der aufgezeigten Szenarien (Ausfall, Defekt, Kälteperiode). Nicht zuletzt um den Öleinsatz zu reduzieren wäre zumindest der Anschluss des zweiten BHKWs zwingend erforderlich.   Bebauungsplan Wie von der Verwaltung angedacht, sollte die Offenlage des Bebauungsplanverfahrens nach den Sommerferien erfolgen. Der Gedanke dabei war, die größtmögliche Anzahl von Mitbürgern die Möglichkeit zu bieten, sich an dem Verfahren zu beteiligen und Ihre Meinungen und Einsprüche einzulegen. Da für dieses Verfahren aber alle Unterlagen, Untersuchungen, Gutachten, etc. vorliegen müssen, konnte die Offenlage noch nicht eingeführt werden, da das Immissionsgutachten immer noch aussteht. Aktuell ist das Gutachten für Mitte Oktober in Aussicht gestellt. Sobald dieses vorliegt, wird die Offenlage bekanntgegeben und durchgeführt. Wir werden die Anwohner dabei nochmal separat auf die Auslage aufmerksam machen.   Schallschutz Nahwärmezentrale Da das Immissionsgutachten leider immer noch nicht vorliegt, beschloss die Verwaltung, den Einbau der notwendigen Schalldämpfer zu beauftragen, um wie zugesagt, noch vor der Heizperiode das Thema Schall und somit die Lärmbelästigung zu beseitigen. Daraus resultiert allerdings, je nachdem, wie das Ergebnis des Immissionsgutachten ausfällt, dass hierfür weitere Maßnahmen umzusetzen sind, um die Grenzwerte beim Thema Abgas einzuhalten wieder einzuhalten.   Der Vorsitzende fasste nochmals zusammen, dass er durchaus erkenne, dass für die Anwohner eine Geräuschbelastung durch die Nahwärme Zentrale vorhanden sei. Diese Belastung sei nicht mehr auf null zurückzuführen, ein Vergleich in diese Richtung wäre seines Erachtens aber auch nicht realistisch. Zumindest müsste dabei auch in Erwägung gezogen werden, dass statt der Nahwärmezentrale beispielsweise eine Einrichtung der Schule oder eine Wohnbebauung in diesem Bereich stattgefunden hätte. Es wäre also möglich, dass auch durch eine andere Nutzung eine gewisse Belastung entstanden wäre. Dennoch entschuldige er sich bei den Anwohnern für die seit November 2023 bestehende erhöhte Lärmbelastung aufgrund der Umbaumaßnahmen. Er sicherte zu, dass bis Mitte November 2024 ein wichtiger Schalldämpfer eingebaut werde, der die derzeit bestehende Geräuschemissionen deutlich unter die zulässigen Grenzwerte senken werde. Weiter bedankte sich der Vorsitzende bei den Anwohnern für den guten und stets fairen Umgang und das Verständnis für die zusätzlichen Belastungen während der Umbaumaßnahmen für den zweiten Biomassekessel. Die nachfolgende Diskussion ergab ein breites Bild verschiedener Meinungen. Es wurde klar, dass allen Gemeinderäten der Schutz der Einwohnerschaft wichtig ist, allerdings befinde man sich auch in der Pflicht eine sichere Wärmeversorgung für die Gemeinde zu gewährleisten. Die Frage nach einer möglichen Versetzung der Nahwärmezentrale wurde seitens der Verwaltung dahingehend beantwortet, dass dies für die bestehende Anlage keinesfalls möglich sei - allerdings wäre man absolut offen für solche Überlegungen im Falle einer anstehenden Erweiterung der Wärmeproduktion. Grundsätzlich sei mit der jetzigen Ausbaustufe der beiden Biomassekessel, dem Spitzenlastkessel auf fossiler Basis und den beiden BHKW (bisher wurde nur eines in Betrieb genommen) die Grenze der Produktion am Standort Böllen ohnehin erreicht. Der weitere Ausbau müsse grundsätzlich an anderer Stelle überlegt werden. Weiter wurde seitens des Gemeinderats darauf hingewiesen, dass Bedenken bezüglich der Genehmigungsfähigkeit des angestrebten Bebauungsplans gesehen werden. Der Vorsitzende signalisierte, dass die Gemeinde eventuell auf Baumaßnahmen verzichten würde die einen Bebauungsplan erforderlich machen, in jedem Falle werde aber der Anschluss des BHKWs benötigt. Der Vorsitzende verdeutlichte nochmals, dass es bei dem Anschluss des zweiten BHKW zunächst um die Verbesserung der Sicherheit gehen würde. Wenn nur ein BHKW vorhanden sei, wäre bei einem Ausfall die Produktion auf null, mit einem zweiten BHKW könnte die Sicherheit also um 100 % erhöht werden. Im Übrigen befände sich das bestehende BHKW innerhalb der nächsten zwei Jahre am Ende des Laufzeitzyklus und müsse dann generalüberholt werden. Weiter sei aufgrund der hohen Laufleistung nicht auszuschließen, dass es vermehrt zu Ausfällen vor der Laufzeitgrenze kommen könnte, da ein gewisser Verschleiß vorhanden sei. Auch aus diesem Grund würde die Verwaltung empfehlen, das zweite BHKW baldmöglichst anzuschließen. Dieses BHKW wurde vom Gemeinderat nach der Energiekrise beschafft und steht bereits an dem vorgesehenen Platz in der Energiezentrale. Herr Müller vom Ingenieurbüro Zelsius erläuterte dem Gemeinderat in diesem Zusammenhang die verschiedenen Möglichkeiten der Förderung durch den Betrieb des neuen BHKW. Hier sei ursprünglich vorgeschlagen worden ein sogenanntes IKWK System zu installieren, dieses sei aufgrund der Volatilität der Energiepreise und aufgrund der hohen Investitionssummen die ein IKWK System erzeugen würden, nicht mehr die beste Wahl. Aus diesem Grund wäre eine Förderung nach dem EEG-System derzeit empfehlenswerter, hier müsste allerdings bis Ende Oktober für den Betrieb im nächsten Jahr der Antrag gestellt werden. Ein Betrieb des BHKW ohne Förderungen sei grundsätzlich möglich, dann wäre es quasi ausschließlich als zusätzliches BHKW zur Ausfallabsicherung zu betrachten. Aus wirtschaftlicher Sicht wäre dies allerdings nicht empfehlenswert, dadurch würde die Gemeinde auf mögliche Fördermittel verzichten. Der Gemeinderat bat deshalb um eine Gegenüberstellung der verschiedenen Fördersystem, um sich bezüglich des Betriebs des BHKW endgültig festlegen zu können. Aus der Mitte des Gemeinderats kam der Vorschlag, verbunden mit der Frage, ob aufgrund der Uhrzeit, und der erschöpfenden Diskussion eine Vertagung möglich wäre, ohne die Sicherheit bzw. die Wirtschaftlichkeit der abzustimmen Vorgehensweise zu gefährden. Dies wurde seitens der Verwaltung zugesagt, da bereits am 22. Oktober eine reguläre Gemeinderatssitzung anberaumt sei. Allerdings müsse der Versand der Sitzungsvorlagen bis zum Freitag, den 11. Oktober erfolgen. Aufgrund der Komplexität der Sachverhalte bot Herr Müller von der Firma Zelsius dem Gemeinderat an, diesen nochmals intensiv zu informieren. Es sollte allen Gemeinderäten, insbesondere auch den neu hinzugekommenen, die Möglichkeit gegeben werden, den Sachverhalt komplett zu durchdringen. Dies erschien dem Gremium in Anbetracht der verschiedenen Möglichkeiten plausibel. Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat den Tagesordnungspunkt in die folgende Gemeinderatssitzung zu vertagen. Maßgabe war, weiter Informationen über die verschiedenen Fördersystematiken zu erhalten und nochmals Detailfragen mit dem Ingenieurbüro klären zu können.
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Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 22. Oktober 2024, um 18:00 Uhr im Rathaus Aldingen, Großer Saal Meldung vom 15. Oktober 2024


TAGESORDNUNG: 
 
1. Nahwärmeversorgung Aldingen 
   -Derzeitige Situation im Nahwärmenetz Aldingen 

2. Bebauungsplan "Hirsch II", Aixheim 
  - Aufstellung eines Bebauungsplans 
  - Beauftragung des Planers 

3. Baulicher Brandschutz Gemeindegebäude 
   -Nutzungseinschränkung Vereinsräume 
   -Planungsauftrag Flucht-und Rettungswege 

4. Förderung der Jugendarbeit 

5. Bürgermeisterwahl 
   -Festlegung des Wahltags  
   -Stellenausschreibung  
   - Einreichungsfrist, Bewerber, Vorstellung  
   - Bildung Gemeindewahlausschuss 
   - Wahlbezirke, Wahllokale, Wahlvorstände

6. Verschiedenes, Bekanntgaben 

7. Anfragen, Anregungen 
 
 
Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen. 
 
Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung. 
 
Ralf Fahrländer 
Bürgermeister 

Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates am Donnerstag, 24. Oktober 2024, um 19:30 Uhr im Rathaus Aixheim, Sitzungssaal Meldung vom 14. Oktober 2024


TAGESORDNUNG: 
 
1. Nahwärmeversorgung Aixheim 
   -Konzeption und Umsetzung Neubaugebiet Lindengasse II 
2. Stellungnahme zu Baugesuchen und Bauvoranfragen 
3. Verschiedenes, Bekanntgaben 
4. Anfragen, Anregungen 
 
 
Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen. 
 
Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung. 

Bauinfos Meldung vom 09. Oktober 2024

 
Straßensperrung in der Schuraer Straße
 
Auf Grund der Nahwärmearbeiten ist die Schuraer Straße ab der Kreuzung Dellinger Straße bis zur Einfahrt in die Straße im Grund für den Verkehr ab sofort voll gesperrt. Während der Arbeiten kommt es für die Anwohner in diesem Bereich zu Behinderungen und teilweise wird die Zufahrt zu den Grundstücken nicht mehr möglich sein, so dass die Fahrzeuge außerhalb der Baustelle abgestellt werden müssen. Für den Linienverkehr wurde vom Nahverkehrsamt eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis zum 29.11.2024 an.
 
Wir bitten die Anwohner und die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
 
Sanierung Stützmauern in der Sulzstraße
 
Laut Information des Landratsamtes Tuttlingen werden die beiden Stützmauern in der Sulzstraße in Aixheim, im Bereich vom Wohngebäude 11 bis 29 ab der kommenden Woche, KW 42, saniert. Hierzu wird die Straße in Fahrtrichtung Ortsmitte halbseitig gesperrt. Um die Behinderung für den Verkehr so gering wie möglich zu halten und eine Ausweichmöglichkeit für den Begegnungsverkehr zu schaffen, wird die Sperrung nicht durchgehend eingerichtet, sondern nur direkt vor beiden Stützmauern, so dass vor den Wohngebäuden 15-19 eine Lücke bestehen bleibt.
 
Straßenbeleuchtung Aixheim
 
Auf Grund eines Defektes an der Stromleitung der Straßenbeleuchtung in Aixheim, ist die Beleuchtung im Bereich Hagenbach, Aldinger Straße und Neuhauser Straße, sowie dem Radweg Richtung Neuhaus, komplett ausgefallen. Der Defekt am Kabel wird zeitnah mit einem Messwagen der Netze BW gesucht, um den Schaden schnellstmöglich beheben zu können Die Art und der Umfang des Schadens konnte bisher noch nicht festgestellt werden.
Wir bitten die Bevölkerung und die Verkehrsteilnehmer um Vorsicht beim Begehen und befahren der genannten Bereiche.
 
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Glasfaserausbau der Deutschen Glasfaser in Aldingen Meldung vom 09. Oktober 2024

 
 
Die Deutsche Glasfaser informiert uns mit Schreiben vom 27.09.2024 wie folgt:
 
Das aktuelle gesamtwirtschaftliche Marktumfeld mit hohen Zinsen, gestiegenen Kosten und knappen Ressourcen stellt derzeit auch die Telekommunikationsbranche vor Herausforderungen. Aufgrund der Förderpolitik der Bundesregierung sind die ohnehin schon knappen Baukapazitäten am Markt derzeit intensiv nachgefragt.  Im Zuge der vergangenen Monate kam es zu einer substanziellen Änderung der Rahmenbedingungen, welche eine Neubewertung des Projekts zwingend erforderlich machte. Deutsche Glasfaser sieht deshalb zum aktuellen Zeitpunkt keine Möglichkeit, den Netzausbau wirtschaftlich in Aldingen umzusetzen. Gerne werden wir aber im kommenden Jahr nochmals eine Neubewertung durchführen.
 
Die Verwaltung hält weiter den Kontakt und bemüht sich um eine schnelle Neubewertung.

Pflegesprechstunde Meldung vom 09. Oktober 2024

 
Die Gemeindeverwaltung informiert über die nächste Pflegesprechstunde mit Frau Christine Zepf vom Landratsamt Tuttlingen. Diese findet am 15.10.2024 im Kleinen Saal im Rathaus Aldingen statt. In dieser Zeit steht Frau Zepf für Fragen und Beratungen rund ums Thema Pflege zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin unter 07461/9264603.