Öffentliche Bekanntmachung - Änderung des Bebauungsplanes "Hinterm Dorf"
Änderung des Bebauungsplanes „Hinterm Dorf“, Aldingen im vereinfachtem Verfahren nach 13 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Aldingen, hat am 23.Mai 2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Hinterm Dorf“ in vereinfachtem Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Die Änderung soll die Bezeichnung „Hinterm Dorf, Änderung 2017“ erhalten.
Die Änderung betrifft den in der beiliegenden Planskizze ((301,8 KB)) markierten Geltungsbereich.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 3 BauGB werden die allgemeine Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt:
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Nebenanlagen geschaffen werden.
Den Bürgerinnen und Bürgern wird gemäß § 3 Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Die Planunterlagen können während den üblichen Dienststunden in der Zeit vom
12. Juni 2017 bis 14. Juli 2017(jeweils einschließlich)
im Rathaus der Gemeinde Aldingen, Bauamt, Nebengebäude, 1.Stock, Info-Ecke eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Aldingen Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Aldingen, 02. Juni 2017
gez. Bürgermeister, Fahrländer