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Aktuelles

Beflaggung am 27.01. - Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus Meldung vom 25. Januar 2024


Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag.
Dies in Bezug auf den 27. Januar 1945, den Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und der beiden anderen Konzentrationslager in Auschwitz durch die Rote Armee.
Im Jahr 2005 erklärten die Vereinten Nationen diesen Tag zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust. Inzwischen wird der Gedenktag auch in vielen Staaten Europas begangen.

Mitteilung über das laufende Beteiligungsverfahren Teilfortschreibung Regionalplan Regionalbedeutsame Windkraftanlagen Meldung vom 22. Januar 2024


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verbandsversammlung des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg hat in der Sitzung am 01. Dezember 2023 beschlossen, das Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung
des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg – Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ gem. § 12 LplG und § 9 ROG durchzuführen.

Die vollständigen Beteiligungsunterlagen stehen Ihnen zur Einsicht auf der Homepage Regionalverband Schwarzwald Baar Heuberg -
Beteiligungsverfahren Teilplan "Regionalbedeutsame Windkraftanlagen" (regionalverband-sbh.de) zur Verfügung.

Sofern Ihre Belange von der Planung betroffen sind, können Sie Ihre Stellungnahme zu den o.g. Unterlagen bis zum

vom 08.01.2024 – 09. Februar 2024 für die Öffentlichkeit

an den Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg richten.

Es sind auch 4 Informationsveranstaltungen in Präsenz beim Regionalverband vorgesehen und eine Informationsveranstaltung online in der Zeit der Frist zur Stellungnahme vorgesehen.

Bitte beachten Sie:
Parallel läuft das Beteiligungsverfahren für die Regionalplanfortschreibung – Teilplan „Freiflächenphotovoltaik“.

Mitteilung über das laufende Beteiligungsverfahren Teilfortschreibung Regionalplan Freiflächenphotovoltaik Meldung vom 22. Januar 2024


die Verbandsversammlung des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg hat in der Sitzung am 01. Dezember 2023 beschlossen, das Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg – Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ gem. § 12 LplG und § 9 ROG durchzuführen.

Die vollständigen Beteiligungsunterlagen stehen Ihnen zur Einsicht auf der Homepage Regionalverband Schwarzwald Baar Heuberg
- Beteiligungsverfahren Teilplan "Regionalbedeutsame Windkraftanlagen" (regionalverband-sbh.de) zur Verfügung.

Sofern Ihre Belange von der Planung betroffen sind, können Sie Ihre Stellungnahme zu den o.g. Unterlagen bis zum

vom 08.01.2024 – 09. Februar 2024 für die Öffentlichkeit

an den Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg richten.

Es sind auch 4 Informationsveranstaltungen in Präsenz beim Regionalverband vorgesehen und eine Informationsveranstaltung online in der Zeit der Frist zur Stellungnahme vorgesehen.

Bitte beachten Sie:
Parallel läuft das Beteiligungsverfahren für die Regionalplanfortschreibung – Teilplan „Windkrafanlagen“.

Führungswechsel in der N!-Region 5G Meldung vom 22. Januar 2024

 Am 18.01.2024 fand im Rahmen einer Sitzung der Steuerungsgruppe der N!-Region 5G in Deißlingen die traditionelle Teppichübergabe und somit der Wechsel des Vorstands der N!-Region 5 G statt.  Seit 2015 haben sich die beiden Gemeinden Deißlingen und Wellendingen aus dem Landkreis Rottweil und Aldingen, Denkingen und Frittlingen aus dem Landkreis Tuttlingen zu einer Nachhaltigkeitsregion zusammengeschlossen. Damals die erste und einzige Nachhaltigkeitsregion bundesweit. In der Zwischenzeit arbeitet die N!-Region 5G, so wie sich der Zusammenschluss nennt, projektbezogen auch mit angrenzenden Gemeinden zusammen, z.B. bei der gemeinsamen Biotopvernetzung oder der kommunalen Wärmeplanung.

Anlässlich der ersten großen Aktion der N!-Region 5 G, dem „Markt der Möglichkeiten“ in Denkingen, hat die dortige Gruppe der Denkinger Filzerinnen einen Wandteppich mit den Wappen der fünf Nachhaltigkeitskommunen geschaffen. Nachdem jährlich der Vorsitz der N!-Region von einem der Bürgermeister der beteiligten Gemeinden übernommen wird, wechselt auch der Nachhaltigkeitsteppich zu der Gemeinde über, die gerade den Vorsitz innehat. In diesem Fall übergab Bürgermeister Ralf Fahrländer, Aldingen den Vorsitz und somit den Wandteppich an seinen Kollegen Ralf Ulbrich aus Deißlingen. Dort wird nunmehr der Teppich bis zum Vorstandswechsel 2025 in Rathaus präsent sein.

Die N!-Region 5G hat eine sehr straffe und unbürokratische Organisation. Der Vorsitz wechselt in alphabetischer Reihenfolge unter den Bürgermeistern der fünf Gemeinden; Geschäftsführer Frank Nann regelt die Geschäfte der N!-Region und eine Steuerungsgruppe, bestehend aus den Bürgermeistern, Geschäftsführer und Mitgliedern der Gemeindeverwaltungen treffen sich regelmäßig, um die anstehenden Projekte zu besprechen und neue Projekte zu initiieren.

Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 30. Januar 2024, um 18:00 Uhr im Rathaus Aldingen, Großer Saal Meldung vom 22. Januar 2024


TAGESORDNUNG:

1. Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2024

2. Haushaltsplan 2024
- Beschluss der Haushaltssatzung

3. Vorbereitung Wirtschaftsplan

4. Kommunalwahl am 9. Juni 2024
- Besetzung des Gemeindewahlausschusses

5. Mittagsverpflegung Schulmensa
- Vergabebeschluss

6. Mittagsverpflegung in der Gemeinschaftsschule Aldingen
- Festlegung der Essenspreise

7. Anschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF 10 für die FFW Aldingen

8. Spendenbericht 2023

9. Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Einführung Hansefit

10. Verschiedenes, Bekanntgaben

11. Anfragen, Anregungen

Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen.

Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung.


Ralf Fahrländer
Bürgermeister

Gemeinde Aldingen Öffentliche Ausschreibung Meldung vom 17. Januar 2024

Die Gemeinde Aldingen, Kreis Tuttlingen, schreibt auf der Grundlage der VOB folgende Bauarbeiten aus: 
Neubau Kindertagesstätte, Im Brühl 26, 78554 Aldingen
- Rohbauarbeiten
 Ausführung:                           02.04.2024 – 31.07.2024
Zuschlag endet:                      23.03.2024



Die Vergabeunterlagen können beim Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart, Tel. +49 71166601-555,  angefordert werden:
Internetadresse:  www.vergabe24.de 
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:  www.aldingen.de/ausschreibungen
 Eröffnungstermin:               Mittwoch 21.02.2024, 10:00 Uhr 
 Zuständige Behörde zur Nachprüfung                     Landratsamt Tuttlingenbei Vergabeverstößen:                                              Kommunalaufsicht, 78532 Tuttlingen Aldingen, den 19.01.2024     gez. Ralf Fahrländer, Bürgermeister            

Bevölkerungsbefragung Mikrozensus 2024 Meldung vom 17. Januar 2024


Auch im Jahr 2024 wird die Mikrozensus-Befragung bei einem Prozent der Haushalte in Deutschland durchgeführt. Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltebefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden.

Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich über das ganze Jahr erhoben. Pro Woche werden über ganz Baden-Württemberg verteilt mehr als 1 000 Haushalte befragt.
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt mehrstufig über ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren. Zunächst werden die zu befragenden Anschriften festgelegt.
Von den Statistischen Landesämtern geschulte und betreute Erhebungsbeauftragte ermitteln dann vor Ort anhand der Briefkästen bzw. Klingelschilder die Bewohnerinnen und Bewohner der ausgewählten Gebäude.

Die Haushalte in den ausgewählten Gebäuden werden dann vom Statistischen Landesamt angeschrieben und um die Erteilung der Auskünfte mittels einer Online-Erhebung gebeten. Alternativ stehen auch Papierfragebögen oder telefonische Befragungen zur Verfügung. Die volljährigen Bewohnerinnen und Bewohner der ausgewählten Gebäude sind nach § 7 des Mikrozensusgesetzes für sich und minderjährige Haushaltsmitglieder auskunftspflichtig. Zur Durchsetzung der Auskunftspflicht können Zwangsgelder verhängt werden. Ausgewählte Haushalte werden in der Regel vier Mal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

Da sich auch in Ihrer Stadt/Gemeinde Haushalte befinden, die im Rahmen des Mikrozensus befragt werden, möchten wir Sie bitten, die hier hinterlegte Pressemitteilung in einem Ihrer nächsten Amtsblätter zu veröffentlichen. Mittels dieser Pressemitteilung bitten wir auch die Medien landesweit um die Unterrichtung der Öffentlichkeit. Neben den Medien werden von uns auch die Polizeipräsidien über die Weiterführung des Mikrozensus im Jahr 2024 informiert, mit der Bitte um Weiterleitung an alle Polizeidienststellen.

Bitte informieren Sie die Bürgerbüros beziehungsweise andere Bürgeransprechpartnerinnen und -ansprechpartner in Ihrer Gemeinde über diese Befragung. Es kommt immer wieder vor, dass sich betroffene Bürgerinnen und Bürger an die Gemeinde oder die Polizei wenden, mit der Frage, ob diese Befragung rechtmäßig ist. Daher ist es wichtig, dass alle Angesprochenen über die notwendigen Informationen verfügen, um diese Frage korrekt zu beantworten.

Gerne können sich betroffene Haushalte bei Fragen direkt mit dem Statistischen Landesamt unter Telefon 0711 / 641 - 2565 in Verbindung setzen.
Weitere Informationen zum Mikrozensus sind auf der Mikrozensus-Homepage des Statistischen Verbundes unter https://mikrozensus.de abrufbar.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium Meldung vom 16. Januar 2024


Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister
über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Ab-satz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
 
Altersjubiläen sind der 75. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem
Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes fol-gende Ehejubiläum.
 
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsi-denten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die An-schrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der  Gemeinde Aldingen oder bei der Ortschaftsverwaltung Aixheim spätestens einen Monat vor dem Juibläum eingelegt werden.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft
 
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften.
 
Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minder-jährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Ge-burtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften.
 
Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.
Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Aldingen oder bei der Ortschaftsverwaltung Aixheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
 
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
 
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
 
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Aldingen oder bei der Ortschaftsverwaltung Aixheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
 
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adress-buchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
 
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adres-senverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
 
 
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Aldingen oder Ortschaftsverwaltung Aixheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
 
Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im
Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern
sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial
übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der
Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum
März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im
nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Aldingen oder Ortschaftsverwaltung Aixheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Pressebericht der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 19.12.2023 Meldung vom 08. Januar 2024

TOP 1.) Bürgerfragemöglichkeit   Ein Bürger erkundigte sich nach der Ausgleichspflanzung am RÜB Sulztalhalde. Herr Jetter, Bauamt, berichtete, dass aufgrund der Lieferzeit der Bäume die Ersatzpflanzung im Jahr 2023 nicht mehr durchgeführt werden konnte. Ebenso habe man entschieden, Erlen oder Weiden anstatt Pappeln zu pflanzen, da diese für den Standort besser geeignet sind. Ein Bürger fragt, wie es mit der Entscheidung mit EDEKA weitergehe. Bürgermeister Fahrländer berichtet, dass es defacto keinen Beschluss bzgl. der Ansiedlung von Edeka in der Ortsmitte gebe. Der gefasste Beschluss ist wie bereits bekanntgegeben rechtswidrig. Die weitere Vorgehensweise werde das Gremium definieren. Ein weiterer Bürger erkundigt sich, ob gemeindliche Räume für Gruppierungen zur Verfügung gestellt werden können. Bisher habe sich eine Gruppierung im Hotel Aurelia getroffen. Allerdings fallen zukünftig Kosten an. Bürgermeister Fahrländer sagt, dass der Bürgersaal gegen Kostennote ebenfalls genutzt werden könne und ergänzt, dass gemeindliche Räume 3 Monate vor Wahlen allerdings für politische Gruppierungen nicht mehr genutzt werden dürfen. Ein Bürger nimmt Bezug auf eine „Lokale Agenda“, wie diese in einigen Gemeinden zu finden ist und fragt, ob dies für Aldingen ebenfalls denkbar ist. Bürgermeister Fahrländer antwortet, dass vergangene Woche ein Gespräch mit der Umweltgruppe stattgefunden habe. Dies sei dort ebenfalls angesprochen worden. Ein gemeinsam entwickelter Plan sei aus seiner Sicht begrüßenswert.   Top 2.) Bebauungsplan "Rosen-Areal" - Abwägung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen - Stellungnahme zum Bauantrag Satzungsbeschluss   Herr Stehle stellte die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen dem Gremium vor. Anschließend erläuterte Herr Krasser das damit verbundene Bauprojekt. Von Seiten des Gremiums gab es Rückfragen und Anregungen bzgl. der Parkplätze. Anschließend stimmte das Gremium, den Abwägungsvorschlägen zu und beschloss die Abwägung im Sinne von § 1 Abs. 7 BauGB sowie den Bebauungsplan „Rosen-Areal“ als Satzung. Ebenso wurde dem eingereichten Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Rat beschloss ebenfalls die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Rosen-Areal“ als Satzung.     Top 3.) Energiemanagement Energiewende in Baden-Württemberg   Energiemanager Michael Esslinger hat im Rahmen der Gemeinderatsitzung über den Stand der Energiewende und die Ausbauziele des Bundes und des Landes referiert. Es folgte ein Austausch im Gremium. Das Gremium nahm die Ausführungen zur Kenntnis.   Top 4.) Förderprogramm der Gemeinde Förderung von Balkonkraftwerken ab 2024   Bürgermeister Fahrländer informiert, dass die Beschaffung von sog. „Balkonkraftwerken“ durch Privatkunden neben Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher seit dem 01.01.2023 umsatzsteuerfrei ist und der Bund so die (teil)autarke Stromerzeugung und damit die Entlastung der öffentlichen Versorgungsnetze fördern möchte. Bei der Gemeindeverwaltung sind in der Vergangenheit verschiedene Anfragen wegen einer Bezuschussung solcher „Balkonkraftwerke“ eingegangen, weshalb der Vorschlag unterbreitet wurde, die Installation solcher Anlagen – wie in den Städten Tuttlingen und Spaichingen sowie den N!-Region-Gemeinden Denkingen, Frittlingen, Deisslingen – durch einen kommunalen Kostenbeitrag zu unterstützen.   Die Verwaltung hat nun, weitgehend angelehnt an die inhaltlichen Festsetzungen der Förderrichtlinie der Stadt Spaichingen, eine Förderrichtlinie für die Gemeinde Aldingen erarbeitet. Bezuschusst werden soll die Anschaffung und Installation von maximal 2 Module einmalig bis jeweils maximal 600 Wp, bzw.der jeweils gesetzlich zugelassenen Leistung. Der Bezuschussungszeitraum soll auf 2024 und 2025 (Datum der Installation ist maßgeblich) beschränkt bleiben, da davon ausgegangen wird, dass solche eigenen Stromerzeugungsanlagen bald marktüblich und im Privathaushalt etabliert sein werden.   Diese – niederschwellige – Bezuschussung soll ein positives Signal der Nachhaltigkeitsgemeinde Aldingen im Bereich „Nutzung regenerativer Energien“ und „Entlastung der Versorgungsnetze“ sein. Außerdem wird davon ausgegangen, dass dadurch das Wissen und Bewusstsein über die Verbräuche in den Privathaushalten gestärkt und ein effizienter Einsatz überlegt wird. Der Verwaltungsaufwand für diesen Zuschuss soll niedrig gehalten werden. Die für die Bezuschussung erforderlichen Nachweise beschränken sich auf entsprechende Rechnungskopien und der Kopie der unterschriebenen Anmeldung einer steckerfertigen Photovoltaikanlage bis 600 W bei der Netze BW. Die technischen Maßgaben an ein solches „Balkonkraftwerk“ sind dort beschrieben: (https://www.netze-bw.de/stromeinspeisung/steckerfertige-pv-anlage).   Der Gemeinderat verabschiedete die „Richtlinien zur Bezuschussung von sog. „Balkonkraftwerken“ und beschloss, dass der Zuschusszeitraum auf die Jahre 2024 und 2025 beschränkt wird. Maßgeblich ist der nachgewiesene Zeitpunkt der Installation. TOP 5.) Sanierung Schuraer Straße   Bürgermeister Fahrländer berichtete, dass die Schuraer Straße seit Jahren beim Landratsamt auf der Liste der sanierungsbedürftigen Straßen stehe. Nach letzten Informationen sollte die Ausschreibung zur Sanierung noch dieses Jahr veröffentlicht und im Frühjahr 2024 vergeben werden, um die Sanierung im Sommer 2025 durchführen zu können. Die Sanierung würde lediglich die Tragdeckschicht (Feinbelag) betreffen. Um die Notwendigkeit einer Sanierung der fahrbahnbegleitenden Gehwege, welche im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen, zu prüfen, und weil sich seit geraumer Zeit die Anwohner der Schuraer Straße über den Lärm, das hohe Verkehrsaufkommen und die gefühlt zu hohen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge beschweren, bat die Verwaltung das Landratsamt um Aufschub der Sanierung, um verschiedene Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung zu prüfen.   Durch eine erste Begehung der Schuraer Straße, konnte festgestellt werden, dass sich ein Großteil der Gehwege und auch der Randsteine in einem sanierungsbedürftigen Zustand befinden. Weiterhin sind die Grundstücksverhältnisse in der Schuraer Straße oftmals unklar, so dass aus Sicht der Verwaltung eine Sanierung der Gehwege notwendig ist und in diesem Zuge eine Abgrenzung der rückwärtigen Flächen sinnvoll erscheint.   Nach einer ersten, groben Kostenschätzung würde die Sanierung der Gehwege, das bedeutet den beidseitigen Austausch der Randsteine, die Erneuerung des Asphaltes, sowie das Herstellen einer Randbegrenzung zu den bestehenden Grundstücken / Gebäuden mit Tiefbordsteinen (Rabatten), rund 640.000, - € brutto kosten. Bürgermeister Fahrländer empfahl dem Gremium, die Sanierung grundsätzlich durchzuführen und die Chance zu nutzen obgleich die Finanzierbarkeit noch offen ist.   Bürgermeister Fahrländer berichtetet, dass nach ersten Abstimmungen mit dem Landratsamt, der unteren Verkehrsbehörde sowie der Polizei, ist eine Geschwindigkeitsreduzierung der Schuraer Straße auf eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 Km/h nicht möglich, da das Verkehrsaufkommen zu gering ist. Aktuell werde eine freiwillige Lärmberechnung für die Ortsdurchfahrten Aldingen und Aixheim erstellt um ggf. über diesen Weg eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erwirken. Die Verwaltung rechnet Anfang 2024 mit ersten Ergebnissen.   Bürgermeister Fahrländer informierte, dass parallel mit den o.g. Behörden eine Verkehrsschau durchgeführt wurde, um bauliche Möglichkeiten für eine Verkehrsberuhigung zu prüfen. Herr Jetter, Bauamt, berichtete, dass von den Beteiligten die vermeintlichen Gefahrenstellen an der Zuwegung zu den Kindergärten, sowie im Kreuzungsbereich der Hölderlin- Von-Stauffenberg-Straße, durch Verkehrsteiler oder ausreichende Sichtverhältnisse soweit minimiert gesehen wurden, dass hier keine Maßnahmen geeignet, bzw. notwendig sind.   Herr Jetter berichtete, dass ein Umbau des bestehenden Verkehrsteilers am Ortsausgang Richtung Schura / Deponie baulich in eine sogenannte „Banane“ verändert werden könnte, um die Geschwindigkeit der Fahrzeuge in Fahrtrichtung Ortsmitte deutlich zu verlangsamen. Die Kostenschätzung für diesen Umbau ergab eine Bausumme in Höhe von rund 180.000, -€ brutto. Da die Schuraer Straße im weiteren Verlauf abschüssig ist, stellt sich allerdings die Frage, wie lange die Verlangsamung des Verkehrs nachwirkt.   Nach Einschätzung des Landratsamtes wäre eine weitere Möglichkeit, die Fahrbahn der Schuraer Straße auf die vorgeschriebene Mindestbreite einer Kreisstraße von 6,50m zu reduzieren. Dies würde laut Meinung des Landratsamtes und der Polizei in Kombination mit den parkenden Fahrzeugen der Anwohner in der Schuraer Straße, zu einer deutlichen Verlangsamung des Durchgangsverkehrs beitragen.   Da die Schuraer Straße im Schnitt 7,00 m breit ist, könnte durch diese Maßnahme der Gehweg in Fahrtrichtung Schura / Deponie, auf dessen Seite ein Radschutzstreifen geplant ist, eventuell verbreitert werden, um einen kombinierten Rad-Fußweg herzustellen. Durch diese Maßnahme könnte auf den Radschutzstreifen verzichtet werden. Die Kosten für den Radschutzstreifen in der Schuraer Straße belaufen sich nach der Kostenberechnung des Büro Rapp auf rund 105.000, -€ Brutto, welche somit eingespart werden könnten. Herr Jetter berichtete weiter, dass die Mindestbreite für einen solchen kombinierten Rad- Fußweg 2,50 m beträgt. Da allerdings keine Vermessungsdaten der Schuraer Straße vorliegen, konnte die Machbarkeit noch nicht durchgehend geprüft werden. Laut Aussage des Landratsamtes wäre die Herstellung eines kombinierten Rad-Fußweg beim Regierungspräsidium förderfähig. Um die Höhe der Förderung zu ermitteln, benötigt das Regierungspräsidium jedoch eine Vorplanung. Eine grobe Kostenschätzung auf Basis der vorhandenen Informationen, die sehr dürftig sind, beläuft sich auf rund 800.000, - € brutto. Bei der genannten Summe ist die Sanierung des Gehweges am Fahrbahnrand in Fahrtrichtung Ortsmitte, enthalten.   Um die einzelnen Möglichkeiten ordentlich zu prüfen, erste Entwürfe zu erhalten und die Fördermöglichkeit beim Regierungspräsidium Freiburg prüfen zu lassen, schlug Bürgermeister Fahrländer vor, die Schuraer Straße vermessen zu lassen und das Ingenieurbüro Breinlinger mit einer Vorplanung, LPH 2, zu beauftragen. Die Kosten der Vermessung belaufen sich auf rund 11.100, - brutto. Das Ingenieurhonorar würde mit einer Summe von rund 25.600, -€ brutto hinzukommen.   Mehrere Gemeinderäte sprechen sich für die Durchführung der Vermessungsarbeiten aus, um eine entsprechende Grundlage für die weitergehenden Überlegungen zu haben. Ebenso werden die vorgeschlagenen Möglichkeiten sowie Anpassungen dieser angesprochen und diskutiert.   Das Gremium beschloss folglich, die Sanierung der fahrbahnbegleitenden Gehwege auf Gemeindekosten grundsätzlich durchzuführen und stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Vermessung der Schuraer Straße durchzuführen. Hierfür wurde das Ingenieurbüro Breinlinger mit der Prüfung der Möglichkeiten mit einer Angebotssumme in Höhe von 36.679,89 € brutto beauftragt. Die Verwaltung wurde ebenso beauftragt, den Ingenieurvertrag mit dem Büro Breinlinger abzuschließen. TOP 6.) Friedhof Aixheim Ertüchtigung und Erweiterung Urnengrabfeld   Bürgermeister Fahrländer informierte, dass seit 2019 der Friedhof in Aixheim sukzessive saniert und zuletzt in 2023 um die Bestattungsform des Urnen-Friedhain erweitert wurde. Bislang unberücksichtigt blieb hierbei das klassische Urnengrabfeld. 2010 wurde auf dem Friedhof erstmals eine Urne im klassischen Erdgrab bestattet. Es wurde damals nicht, wie im Sarggrab in Aldingen-Aixheim bereits üblich, eine Einfassung mit Natursteinplatten von Seiten der Gemeinde vorgegeben und hergestellt. Jedes Grab wird bis heute einschließlich der Einfassung lediglich mit der Vorgabe der Abmessungen 45 x65cm individuell vom Nutzer hergestellt. Die Zuwegung um die einzelnen Grabstellen herum, wird von der Gemeinde ohne Unterbau, mit rötlichem Wegesand geschaffen, was zuletzt für steigenden Unmut der Friedhofsbesucher sorgte. Bürgermeister Fahrländer führte fort, dass aus diesem Grund zusammen mit einem Großteil der betroffenen Hinterbliebenen ein Vor-Ort-Termin stattgefunden habe.   Folgendes wurde dem Gremium anschließend vorgeschlagen:   Die Wegedecke zwischen den Gräbern wird durch einen ordentlichen Aufbau mit Geotextil und Granit-Schotter (Vorbild Aldingen) ersetzt Das gesamte Grabfeld wird mit ca. 55 Stück weiteren Grabhülsen dauerhaft hergestellt/ vorbereitet und die Wegedecke vorab flächig hergestellt (Vorbild Aldingen) Die vorh. Grabstellen sollen zwingend erhalten bleiben, ein Rück-/ Umbau ist undenkbar   Bürgermeister Fahrländer erklärte, dass zwischenzeitlich ein Angebot über diese Leistungen vorliegt und sich der Kostenaufwand für die gesamte Maßnahme auf brutto 26.446,16 EUR beläuft, wobei ein Großteil auf die Vorbereitung zur weiteren Belegung fällt und somit zukünftig bei der Bestattungsgebühr berücksichtigt werden kann.   Bürgermeister Fahrländer ergänzte, dass der Ortschaftsrat in seiner Sitzung am 14.12.2023 den Empfehlungsbeschluss gefasst habe.   Nach kurzem Austausch folgte der Gemeinderat einstimmig dem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrates und beschloss die kurzfristige Umsetzung der aufgeführten Maßnahme zur Ertüchtigung und Erweiterung des Urnengrabfeldes. Die Firma Schellhammer&Söhne GmbH, Mühlhausen-Ehingen wurde zum Angebotspreis von brutto 26.446,16 EUR mit den Leistungen beauftragt.   Top 7.) Kostenauswertung Durchgängigkeit Hagenbach   Bürgermeister Fahrländer stellt die Kostenaufstellung bzgl. der durchgeführten Maßnahme Durchgängigkeit am Hagenbach vor. Er lobt hierbei das Bauamt und explizit Herrn Jetter. Die Maßnahme „ökologische Durchgängigkeit Hagenbach“ wurde im Sommer dieses Jahres abgeschlossen und konnte im November mit dem Landratsamt, bzw. dem Regierungspräsidium Freiburg abgerechnet werden. Nach der Ursprungsplanung, „Rauhgerinne im Gewässerlauf“ wären Kosten in Höhe von rund 360.000, - € Brutto angefallen. Nachdem der Erwerb des benachbarten Grundstückes möglich wurde, wurde die Gewässerumlegung geplant. Deren Kostenberechnung betrug einen Betrag von brutto 222.381,25 €. Das Submissionsergebnis vom 14.12.2022 ergab einen Angebotspreis von brutto 196.171,15 €, somit weitere rund 26.000, - € günstiger als berechnet.   Nach Fertigstellung der Maßnahme konnten die Bauarbeiten mit der Schlussrechnung in Höhe von brutto 176.494,68 € abgerechnet werden. Die Gesamtausgaben inklusive Ingenieurhonorar und aller Nebenkosten, wie z.B. Vermessung, ökologischer Baubegleitung, Fischbergung, etc. konnten in Höhe von brutto 268.856,01 € beim Regierungspräsidium eingereicht werden. Nach Prüfung der Kosten ergaben sich zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von brutto 232.027,06 €. Auf diese zuwendungsfähigen Kosten wurde ein Zuschuss in Höhe von 85 % gewährt, in Summe brutto 197.200, -€. Der Differenzbetrag in Höhe von 34.827,06 € kann voraussichtlich im Zuge der noch ausstehenden Ökopunktemaßnahme auf das Ökopunktekonto der Gemeinde gutgeschrieben werden. Somit verbleiben der Gemeinde für die Maßnahme „ökologische Durchgängigkeit Hagenbach“ reine Investitionskosten in Höhe von 36.828,95 €. Anschließend stellte Herr Jetter die Maßnahme anhand von Bildern kurz dar.   Auf Nachfrage einer Gemeinderätin erklärt Herr Jetter, dass die vorhandenen Abrutschungen nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes so gewollt sind. Ebenso wird ein Monitoring von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes durchgeführt.
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