Pressebericht der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 19.12.2023
TOP 1.) Bürgerfragemöglichkeit
Ein Bürger erkundigte sich nach der Ausgleichspflanzung am RÜB Sulztalhalde.
Herr Jetter, Bauamt, berichtete, dass aufgrund der Lieferzeit der Bäume die Ersatzpflanzung im Jahr 2023 nicht mehr durchgeführt werden konnte. Ebenso habe man entschieden, Erlen oder Weiden anstatt Pappeln zu pflanzen, da diese für den Standort besser geeignet sind.Ein Bürger fragt, wie es mit der Entscheidung mit EDEKA weitergehe.
Bürgermeister Fahrländer berichtet, dass es defacto keinen Beschluss bzgl. der Ansiedlung von Edeka in der Ortsmitte gebe. Der gefasste Beschluss ist wie bereits bekanntgegeben rechtswidrig. Die weitere Vorgehensweise werde das Gremium definieren.Ein weiterer Bürger erkundigt sich, ob gemeindliche Räume für Gruppierungen zur Verfügung gestellt werden können. Bisher habe sich eine Gruppierung im Hotel Aurelia getroffen. Allerdings fallen zukünftig Kosten an.
Bürgermeister Fahrländer sagt, dass der Bürgersaal gegen Kostennote ebenfalls genutzt werden könne und ergänzt, dass gemeindliche Räume 3 Monate vor Wahlen allerdings für politische Gruppierungen nicht mehr genutzt werden dürfen.Ein Bürger nimmt Bezug auf eine „Lokale Agenda“, wie diese in einigen Gemeinden zu finden ist und fragt, ob dies für Aldingen ebenfalls denkbar ist.
Bürgermeister Fahrländer antwortet, dass vergangene Woche ein Gespräch mit der Umweltgruppe stattgefunden habe. Dies sei dort ebenfalls angesprochen worden. Ein gemeinsam entwickelter Plan sei aus seiner Sicht begrüßenswert.
Top 2.) Bebauungsplan "Rosen-Areal"
- Abwägung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
- Stellungnahme zum Bauantrag
Satzungsbeschluss
Herr Stehle stellte die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen dem Gremium vor. Anschließend erläuterte Herr Krasser das damit verbundene Bauprojekt. Von Seiten des Gremiums gab es Rückfragen und Anregungen bzgl. der Parkplätze.
Anschließend stimmte das Gremium, den Abwägungsvorschlägen zu und beschloss die
Abwägung im Sinne von § 1 Abs. 7 BauGB sowie den Bebauungsplan „Rosen-Areal“ als Satzung.
Ebenso wurde dem eingereichten Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Rat beschloss ebenfalls die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Rosen-Areal“ als
Satzung.
Top 3.) Energiemanagement
Energiewende in Baden-Württemberg
Energiemanager Michael Esslinger hat im Rahmen der Gemeinderatsitzung über den Stand der Energiewende und die Ausbauziele des Bundes und des Landes referiert. Es folgte ein Austausch im Gremium. Das Gremium nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Top 4.) Förderprogramm der Gemeinde
Förderung von Balkonkraftwerken ab 2024
Bürgermeister Fahrländer informiert, dass die Beschaffung von sog. „Balkonkraftwerken“ durch Privatkunden neben Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher seit dem 01.01.2023 umsatzsteuerfrei ist und der Bund so die (teil)autarke Stromerzeugung und damit die Entlastung der öffentlichen Versorgungsnetze fördern möchte. Bei der Gemeindeverwaltung sind in der Vergangenheit verschiedene Anfragen wegen einer Bezuschussung solcher „Balkonkraftwerke“ eingegangen, weshalb der Vorschlag unterbreitet wurde, die Installation solcher Anlagen – wie in den Städten Tuttlingen und Spaichingen sowie den N!-Region-Gemeinden Denkingen, Frittlingen, Deisslingen – durch einen kommunalen Kostenbeitrag zu unterstützen.
Die Verwaltung hat nun, weitgehend angelehnt an die inhaltlichen Festsetzungen der Förderrichtlinie der Stadt Spaichingen, eine Förderrichtlinie für die Gemeinde Aldingen erarbeitet. Bezuschusst werden soll die Anschaffung und Installation von maximal 2 Module einmalig bis jeweils maximal 600 Wp, bzw.der jeweils gesetzlich zugelassenen Leistung. Der Bezuschussungszeitraum soll auf 2024 und 2025 (Datum der Installation ist maßgeblich) beschränkt bleiben, da davon ausgegangen wird, dass solche eigenen Stromerzeugungsanlagen bald marktüblich und im Privathaushalt etabliert sein werden.
Diese – niederschwellige – Bezuschussung soll ein positives Signal der Nachhaltigkeitsgemeinde Aldingen im Bereich „Nutzung regenerativer Energien“ und „Entlastung der Versorgungsnetze“ sein. Außerdem wird davon ausgegangen, dass dadurch das Wissen und Bewusstsein über die Verbräuche in den Privathaushalten gestärkt und ein effizienter Einsatz überlegt wird.
Der Verwaltungsaufwand für diesen Zuschuss soll niedrig gehalten werden. Die für die Bezuschussung erforderlichen Nachweise beschränken sich auf entsprechende Rechnungskopien und der Kopie der unterschriebenen Anmeldung einer steckerfertigen Photovoltaikanlage bis 600 W bei der Netze BW. Die technischen Maßgaben an ein solches „Balkonkraftwerk“ sind dort beschrieben: (https://www.netze-bw.de/stromeinspeisung/steckerfertige-pv-anlage).
Der Gemeinderat verabschiedete die „Richtlinien zur Bezuschussung von sog. „Balkonkraftwerken“ und beschloss, dass der Zuschusszeitraum auf die Jahre 2024 und 2025 beschränkt wird. Maßgeblich ist der nachgewiesene Zeitpunkt der Installation.
TOP 5.) Sanierung Schuraer Straße
Bürgermeister Fahrländer berichtete, dass die Schuraer Straße seit Jahren beim Landratsamt auf der Liste der sanierungsbedürftigen Straßen stehe. Nach letzten Informationen sollte die Ausschreibung zur Sanierung noch dieses Jahr veröffentlicht und im Frühjahr 2024 vergeben werden, um die Sanierung im Sommer 2025 durchführen zu können. Die Sanierung würde lediglich die Tragdeckschicht (Feinbelag) betreffen. Um die Notwendigkeit einer Sanierung der fahrbahnbegleitenden Gehwege, welche im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen, zu prüfen, und weil sich seit geraumer Zeit die Anwohner der Schuraer Straße über den Lärm, das hohe Verkehrsaufkommen und die gefühlt zu hohen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge beschweren, bat die Verwaltung das Landratsamt um Aufschub der Sanierung, um verschiedene Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung zu prüfen.
Durch eine erste Begehung der Schuraer Straße, konnte festgestellt werden, dass sich ein Großteil der Gehwege und auch der Randsteine in einem sanierungsbedürftigen Zustand befinden. Weiterhin sind die Grundstücksverhältnisse in der Schuraer Straße oftmals unklar, so dass aus Sicht der Verwaltung eine Sanierung der Gehwege notwendig ist und in diesem Zuge eine Abgrenzung der rückwärtigen Flächen sinnvoll erscheint.
Nach einer ersten, groben Kostenschätzung würde die Sanierung der Gehwege, das bedeutet den beidseitigen Austausch der Randsteine, die Erneuerung des Asphaltes, sowie das Herstellen einer Randbegrenzung zu den bestehenden Grundstücken / Gebäuden mit Tiefbordsteinen (Rabatten), rund 640.000, - € brutto kosten. Bürgermeister Fahrländer empfahl dem Gremium, die Sanierung grundsätzlich durchzuführen und die Chance zu nutzen obgleich die Finanzierbarkeit noch offen ist.
Bürgermeister Fahrländer berichtetet, dass nach ersten Abstimmungen mit dem Landratsamt, der unteren Verkehrsbehörde sowie der Polizei, ist eine Geschwindigkeitsreduzierung der Schuraer Straße auf eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 Km/h nicht möglich, da das Verkehrsaufkommen zu gering ist.
Aktuell werde eine freiwillige Lärmberechnung für die Ortsdurchfahrten Aldingen und Aixheim erstellt um ggf. über diesen Weg eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erwirken. Die Verwaltung rechnet Anfang 2024 mit ersten Ergebnissen.
Bürgermeister Fahrländer informierte, dass parallel mit den o.g. Behörden eine Verkehrsschau durchgeführt wurde, um bauliche Möglichkeiten für eine Verkehrsberuhigung zu prüfen. Herr Jetter, Bauamt, berichtete, dass von den Beteiligten die vermeintlichen Gefahrenstellen an der Zuwegung zu den Kindergärten, sowie im Kreuzungsbereich der Hölderlin- Von-Stauffenberg-Straße, durch Verkehrsteiler oder ausreichende Sichtverhältnisse soweit minimiert gesehen wurden, dass hier keine Maßnahmen geeignet, bzw. notwendig sind.
Herr Jetter berichtete, dass ein Umbau des bestehenden Verkehrsteilers am Ortsausgang Richtung Schura / Deponie baulich in eine sogenannte „Banane“ verändert werden könnte, um die Geschwindigkeit der Fahrzeuge in Fahrtrichtung Ortsmitte deutlich zu verlangsamen. Die Kostenschätzung für diesen Umbau ergab eine Bausumme in Höhe von rund 180.000, -€ brutto. Da die Schuraer Straße im weiteren Verlauf abschüssig ist, stellt sich allerdings die Frage, wie lange die Verlangsamung des Verkehrs nachwirkt.
Nach Einschätzung des Landratsamtes wäre eine weitere Möglichkeit, die Fahrbahn der Schuraer Straße auf die vorgeschriebene Mindestbreite einer Kreisstraße von 6,50m zu reduzieren. Dies würde laut Meinung des Landratsamtes und der Polizei in Kombination mit den parkenden Fahrzeugen der Anwohner in der Schuraer Straße, zu einer deutlichen Verlangsamung des Durchgangsverkehrs beitragen.
Da die Schuraer Straße im Schnitt 7,00 m breit ist, könnte durch diese Maßnahme der Gehweg in Fahrtrichtung Schura / Deponie, auf dessen Seite ein Radschutzstreifen geplant ist, eventuell verbreitert werden, um einen kombinierten Rad-Fußweg herzustellen. Durch diese Maßnahme könnte auf den Radschutzstreifen verzichtet werden. Die Kosten für den Radschutzstreifen in der Schuraer Straße belaufen sich nach der Kostenberechnung des Büro Rapp auf rund 105.000, -€ Brutto, welche somit eingespart werden könnten. Herr Jetter berichtete weiter, dass die Mindestbreite für einen solchen kombinierten Rad- Fußweg 2,50 m beträgt. Da allerdings keine Vermessungsdaten der Schuraer Straße vorliegen, konnte die Machbarkeit noch nicht durchgehend geprüft werden.
Laut Aussage des Landratsamtes wäre die Herstellung eines kombinierten Rad-Fußweg beim Regierungspräsidium förderfähig. Um die Höhe der Förderung zu ermitteln, benötigt das Regierungspräsidium jedoch eine Vorplanung. Eine grobe Kostenschätzung auf Basis der vorhandenen Informationen, die sehr dürftig sind, beläuft sich auf rund 800.000, - € brutto. Bei der genannten Summe ist die Sanierung des Gehweges am Fahrbahnrand in Fahrtrichtung Ortsmitte, enthalten.
Um die einzelnen Möglichkeiten ordentlich zu prüfen, erste Entwürfe zu erhalten und die Fördermöglichkeit beim Regierungspräsidium Freiburg prüfen zu lassen, schlug Bürgermeister Fahrländer vor, die Schuraer Straße vermessen zu lassen und das Ingenieurbüro Breinlinger mit einer Vorplanung, LPH 2, zu beauftragen.
Die Kosten der Vermessung belaufen sich auf rund 11.100, - brutto. Das Ingenieurhonorar würde mit einer Summe von rund 25.600, -€ brutto hinzukommen.
Mehrere Gemeinderäte sprechen sich für die Durchführung der Vermessungsarbeiten aus, um eine entsprechende Grundlage für die weitergehenden Überlegungen zu haben. Ebenso werden die vorgeschlagenen Möglichkeiten sowie Anpassungen dieser angesprochen und diskutiert.
Das Gremium beschloss folglich, die Sanierung der fahrbahnbegleitenden Gehwege auf Gemeindekosten grundsätzlich durchzuführen und stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Vermessung der Schuraer Straße durchzuführen. Hierfür wurde das Ingenieurbüro Breinlinger mit der Prüfung der Möglichkeiten mit einer Angebotssumme in Höhe von 36.679,89 € brutto beauftragt. Die Verwaltung wurde ebenso beauftragt, den Ingenieurvertrag mit dem Büro Breinlinger abzuschließen.
TOP 6.) Friedhof Aixheim
Ertüchtigung und Erweiterung Urnengrabfeld
Bürgermeister Fahrländer informierte, dass seit 2019 der Friedhof in Aixheim sukzessive saniert und zuletzt in 2023 um die Bestattungsform des Urnen-Friedhain erweitert wurde. Bislang unberücksichtigt blieb hierbei das klassische Urnengrabfeld. 2010 wurde auf dem Friedhof erstmals eine Urne im klassischen Erdgrab bestattet. Es wurde damals nicht, wie im Sarggrab in Aldingen-Aixheim bereits üblich, eine Einfassung mit Natursteinplatten von Seiten der Gemeinde vorgegeben und hergestellt.
Jedes Grab wird bis heute einschließlich der Einfassung lediglich mit der Vorgabe der Abmessungen 45 x65cm individuell vom Nutzer hergestellt. Die Zuwegung um die einzelnen Grabstellen herum, wird von der Gemeinde ohne Unterbau, mit rötlichem Wegesand geschaffen, was zuletzt für steigenden Unmut der Friedhofsbesucher sorgte.
Bürgermeister Fahrländer führte fort, dass aus diesem Grund zusammen mit einem Großteil der betroffenen Hinterbliebenen ein Vor-Ort-Termin stattgefunden habe.
Folgendes wurde dem Gremium anschließend vorgeschlagen:
Die Wegedecke zwischen den Gräbern wird durch einen ordentlichen Aufbau mit Geotextil und Granit-Schotter (Vorbild Aldingen) ersetzt Das gesamte Grabfeld wird mit ca. 55 Stück weiteren Grabhülsen dauerhaft hergestellt/ vorbereitet und die Wegedecke vorab flächig hergestellt (Vorbild Aldingen) Die vorh. Grabstellen sollen zwingend erhalten bleiben, ein Rück-/ Umbau ist undenkbar
Bürgermeister Fahrländer erklärte, dass zwischenzeitlich ein Angebot über diese Leistungen vorliegt und sich der Kostenaufwand für die gesamte Maßnahme auf brutto 26.446,16 EUR beläuft, wobei ein Großteil auf die Vorbereitung zur weiteren Belegung fällt und somit zukünftig bei der Bestattungsgebühr berücksichtigt werden kann.
Bürgermeister Fahrländer ergänzte, dass der Ortschaftsrat in seiner Sitzung am 14.12.2023 den Empfehlungsbeschluss gefasst habe.
Nach kurzem Austausch folgte der Gemeinderat einstimmig dem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrates und beschloss die kurzfristige Umsetzung der aufgeführten Maßnahme zur Ertüchtigung und Erweiterung des Urnengrabfeldes. Die Firma Schellhammer&Söhne GmbH, Mühlhausen-Ehingen wurde zum Angebotspreis von brutto 26.446,16 EUR mit den Leistungen beauftragt.
Top 7.) Kostenauswertung
Durchgängigkeit Hagenbach
Bürgermeister Fahrländer stellt die Kostenaufstellung bzgl. der durchgeführten Maßnahme Durchgängigkeit am Hagenbach vor. Er lobt hierbei das Bauamt und explizit Herrn Jetter.Die Maßnahme „ökologische Durchgängigkeit Hagenbach“ wurde im Sommer dieses Jahres abgeschlossen und konnte im November mit dem Landratsamt, bzw. dem Regierungspräsidium Freiburg abgerechnet werden.Nach der Ursprungsplanung, „Rauhgerinne im Gewässerlauf“ wären Kosten in Höhe von rund 360.000, - € Brutto angefallen. Nachdem der Erwerb des benachbarten Grundstückes möglich wurde, wurde die Gewässerumlegung geplant. Deren Kostenberechnung betrug einen Betrag von brutto 222.381,25 €. Das Submissionsergebnis vom 14.12.2022 ergab einen Angebotspreis von brutto 196.171,15 €, somit weitere rund 26.000, - € günstiger als berechnet. Nach Fertigstellung der Maßnahme konnten die Bauarbeiten mit der Schlussrechnung in Höhe von brutto 176.494,68 € abgerechnet werden. Die Gesamtausgaben inklusive Ingenieurhonorar und aller Nebenkosten, wie z.B. Vermessung, ökologischer Baubegleitung, Fischbergung, etc. konnten in Höhe von brutto 268.856,01 € beim Regierungspräsidium eingereicht werden. Nach Prüfung der Kosten ergaben sich zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von brutto 232.027,06 €. Auf diese zuwendungsfähigen Kosten wurde ein Zuschuss in Höhe von 85 % gewährt, in Summe brutto 197.200, -€. Der Differenzbetrag in Höhe von 34.827,06 € kann voraussichtlich im Zuge der noch ausstehenden Ökopunktemaßnahme auf das Ökopunktekonto der Gemeinde gutgeschrieben werden.
Somit verbleiben der Gemeinde für die Maßnahme „ökologische Durchgängigkeit Hagenbach“ reine Investitionskosten in Höhe von 36.828,95 €.Anschließend stellte Herr Jetter die Maßnahme anhand von Bildern kurz dar. Auf Nachfrage einer Gemeinderätin erklärt Herr Jetter, dass die vorhandenen Abrutschungen nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes so gewollt sind. Ebenso wird ein Monitoring von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes durchgeführt.
TOP 8.) Verschiedenes, Bekanntgaben
Bürgermeister Fahrländer gab bekannt, dass die Narrenfreunde Aldingen Ausrichter des Ringtreffens des Narrenfreundschaftsrings Schwarzwald-Baar-Heuberg vom 14. – 16.02.2025 sind. Weiter informierte Bürgermeister Fahrländer über das Gespräch mit der Klimagruppe zu verschiedenen Themen wie Nutzung des Waldes, Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie Flächen zur Energieerzeugung oder Biodiversität. Auch wurde die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes angesprochen. Dies wird voraussichtlich nach den Kommunalwahlen mit dem neuen Gremium besprochen. Bürgermeister Fahrländer berichtet, dass 582 Unterschriften gegen eine Bebauung an der Storchenwiese sowie ein symbolischer Stein gestern Nachmittag im Aldinger Rathaus bei ihm abgegeben wurden. Das Begleitschreiben wurde in der heutigen Sitzung in Umlauf gegeben.
Bürgermeister Fahrländer ergänzte, dass das von der Verwaltung anberaumte Treffen am 08.12. aufgrund terminlicher Verhinderung vieler Gemeinderäte nicht stattfinden konnte. Er bittet die Fraktionsvorsitzenden um Rückmeldung, wann und wie der Termin anberaumt und stattfinden werden kann.
Bürgermeister Fahrländer nimmt anschließend Bezug auf die Anbindung des Gewerbegebietes Nagelsee mit dem ÖPNV und berichtet, dass das Nahverkehrsamt Move aufgrund geringer Fahrtgastzahlen die Anbindung von derzeit 6 Verbindungen herausnehmen möchte.
Die Gemeinde bleibe hier in jedem Fall dran. Allerdings sei dies mit Kosten verbunden. Derzeit laufe eine Abfrage bei den Gewerbebetrieben, welche Zeiten gewünscht sind.Der Vorsitzende weist weiter darauf hin, dass ab 01.05.2024 auf den on-demand-Verkehr umgestellt werde, so dass ab diesem Zeitpunkt in den Schwachlastzeiten zwischen 21-0:00 Uhr an Wochentagen sowie samstags von 06:00 – 24:00 Uhr, sonntags 07:00 – 24:00 Uhr ein Busverkehr nur auf Abruf vorhanden sein wird. Bürgermeister Fahrländer berichtet, dass ein Gemeinderatskollege einen Antrag eingereicht
habe. Dieser müsse nun von einem Sechstel des Gemeinderates beschlossen werden und werde anschließend in einer der nächsten Sitzungen als Tagesordnungspunkt beraten.Das Gremiumsmitglieder berichtet sodann über den Antrag, in welchem er fordert, dass für den Busverkehr im Ortsgebiet ein Ortstarif eingeführt wird. Der Preis für eine Einzelfahrkarte liege momentan bei 2,40 €, was seines Erachtens zu teuer ist. Er führt fort, dass es mittlerweile zahlreiche Gemeinden im move Gebiet gebe, in denen es einen Stadt- bzw. Ortstarif mit Preisen zwischen 0,50 € und 1,50 € gebe. Aus diesem Grund beantragt er, dass die Verwaltung sich mit dem Verkehrsverbund move in Verbindung setzen und anfragen soll, ob es möglich ist, einen Ortstarif im Gemeindegebiet einzuführen und welche Kosten auf die Gemeinde zukommen. Das Gremiumsmitglied ergänzt, dass sich der zweite Antrag auf den Fahrplan des Ringzuges KBS 743, Rottweil/Fridingen-Tuttlingen-Immendingen-Donaueschingen / Blumberg und zurück beziehe.Die letzten Züge würden von Rottweil um 21.17 Uhr, von Immendingen um 20.43 Uhr Tuttlingen 21.05 Uhr starten. Dies sei für Berufstätige, die im Schichtdienst arbeiten und nach der Spätschicht mit dem Ringzug nach Hause fahren müssen, nicht möglich. Fahrgäste die z.B. von Stuttgart kommen, müssten regelmäßig bangen, dass Sie rechtzeitig in Rottweil ankommen.
Daher stelle er folgenden Antrag:
Die Verwaltung möge sich mit dem Verkehrsverbund move und dem Verkehrsministerium BW in Verbindung setzen, um sich zu erkundigen, ob es in naher Zukunft geplant ist, diesen Fahrplan zu verbessern.
Bürgermeister Fahrländer ergänzte, dass der erste Antrag von der Gemeinde finanziert werden müsse. Bzgl. der Optimierung des Ringzug-Fahrplans verweist Herr Bürgermeister Fahrländer auf die Zuständigkeit des Landes. Die Gemeinde könne dies gerne transportieren.
Ein weiteres Gremiumsmitglied schlägt vor, dass die Verwaltung sowohl bzgl. der Anbindung des Gewerbegebietes Nagelsee an den ÖPNV als auch bzgl. der Einführung eines Ortstarifs mit Move in Kontakt tritt und diese um ein entsprechendes Referat bittet.
Das Gremium stimmte diesen Anträgen zu. TOP 9.) Anfragen, Anregungen Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob weitere Aschenbecher im Ortskern aufgestellt werden könnten.
Von Seiten des Gremiums wird angemerkt, dass in der Ortsmitte Entsorgungsmöglichkeiten gegeben sind. Ebenso wird angeregt, dies nicht im Bereich zu errichten, wo sich Kinder aufhalten.Bürgermeister Fahrländer antwortet, dass hierbei der Aufwand zum Leeren berücksichtigt werden müsse. Er ergänzt, dass man dies beobachten werde und bei einem Zigarettenkippen-Brennpunt könne man ggf. reagieren. Ein Gemeinderat fragt, ob das Aufstellen eines Snackautomaten einer Genehmigung bedarf. Der Vorsitzende erklärt, dass dies nicht der Fall ist, sofern der Automat nicht auf öffentlicher Fläche errichtet wird.