Intelligente Stromzähler (Smart Meter): Für wen Smart Meter jetzt Pflicht sind
Intelligente Stromzähler soll beim Stromsparen helfen – und Pflicht werden. Nicht erst ab 2032, sondern teilweise schon ab jetzt.
Bundesweit werden analoge Stromzähler durch intelligente ersetzt. Die sogenannten Smart Meter sollen bis 2032 in allen Haushalten vorhanden sein. Es gibt jedoch Verbraucher, bei denen sie noch früher eingebaut werden müssen.
Was ist ein Smart Meter?
Ein Smart Meter ist eine digitale Messeinrichtung, die den Stromverbrauch ermittelt und die Daten an den Netzbetreiber sendet. Manuelles Ablesen wird damit unnötig.
Für wen ist ein Smart Meter 2025 Pflicht?
Ab 2025 sind alle Messstellenbetreiber bundesweit dazu verpflichtet, Stromzähler auszutauschen. Allerdings nur bei den Haushalten, deren Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden (kWh) liegt. Das ist beispielsweise bei einem Mehrpersonenhaushalt der Fall. Aber auch bei nur zwei Haushaltsmitgliedern, die einen hohen Energiebedarf haben und ihr Warmwasser über einen elektrischen Durchlauferhitzer aufbereiten, kann der Durchschnittsverbrauch 6.000 kWh im Jahr überschreiten. Das ist jedoch selten.
Darüber hinaus muss für Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung von über 7 kWh ebenfalls ein Smart Meter eingebaut werden. Unabhängig davon, ob es sich dabei um eine neue oder eine Bestandsanlage handele, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Die Einbaupflicht sollten auch Besitzer von Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen und Ladestationen/Wallboxen für E-Autos beachten. "Dies gilt aber nur dann, wenn eine Fernsteuerung der Verbrauchseinrichtung mit dem Netzbetreiber vereinbart worden ist", ergänzen die Verbraucherschützer.
Ab 2028 müssen die Messstellenbetreiber dann bei sämtlichen Verbrauchern ein Smart Meter einbauen. Spätestens bis 2032.
Was kostet der Smart Meter?
Sobald der Smart Meter eingebaut wird, fallen Betriebskosten an. Und zwar jährlich. Sie sind gesetzlich geregelt, dürfen aber einen bestimmten Maximalwert im Jahr nicht überschreiten. Das soll verhindern, dass Privatnutzer finanziell stark belastet werden, und zugleich die Messstellenbetreiber bei ihrer Kostengestaltung zügeln.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Jahresverbrauch:
• Messstelle für den Haushalt Stromverbrauch 6.000 bis 10.000 kWh Preisobergrenze: 20 Euro/Jahr
• Messstelle für die stromproduzierende Anlage (Photovoltaik-Anlage) Stromerzeugung: 7 bis 15 kWh Preisobergrenze: 20 Euro/Jahr