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Niederschlagswassergebühr für die versiegelten Flächen

Meldung von Veränderungen

Die Abwassergebühr setzt sich seit dem 01.01.2011 aus einer Schmutzwasser- und einer Niederschlagswassergebühr für die versiegelten Flächen auf den einzelnen Grundstücken zusammen. Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist der Frischwasserbezug, das heißt, die über den Wasserzähler gemessene entnommene Wassermenge.

Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen von denen Regenwasser über Kanäle, Leitungen, Rohre, offene Gräben o. ä. in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird. Auf der Grundlage der von den Grundstückseigentümern gemachten Angaben werden die Abwassergebühren in dieser Form seit dem 01.01.2011 erhoben.
 
Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, alle Zu- und Abgänge an Dach- und Hofflächen, Terrassen und Wegen etc. spätestens innerhalb von einem Monat nach erfolgter Veränderung dem Steueramt zu melden. Anfragen und Meldungen nimmt das Steueramt, Frau Frau Mey (Tel. 882-22, E-Mail: birgit.mey@aldingen.de), gerne entgegen.