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Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplanverfahren „Nagelsee – 1. Änderung“

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Aldingens hat in öffentlicher Sitzung am 18.05.2021 den Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.

Für die Resterschließung und die weitere gewerbliche Entwicklung des Industriegebietes „Nagelsee“, sind Änderungen gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan erforderlich. Insbesondere soll die ursprünglich geplante Ringerschließung für die anstehenden Ansiedlungen im noch unbebauten Geltungsbereich durch Stichstraßen ersetzt werden. Diese und weitere Planänderungen sollen im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens „Nagelsee - 1. Änderung“ vollzogen und zur Rechtskraft gebracht werden, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Bebauung des südöstlichen Bauabschnittes zu schaffen.

Die Bebauungsplanänderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von rd. 18,0 ha. Die Lage und Abgrenzung ergeben sich aus nachstehendem Lageplan ((216,4 KB)).

Der Entwurf des Bebauungsplans „Nagelsee – 1. Änderung“ mit Örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung und Umweltbericht, sowie die weiteren nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit

vom 02.07.2021 bis einschließlich 03.08.2021

im Rathaus Aldingen, Nebengebäude Bürgerhaus, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 33 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bitte beachten Sie bei der Einsichtnahme die aktuellen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geltenden Maßnahmen (wie Mund-Nasen-Schutz und Mindestabstand). Soweit jemand das Rathaus wegen gesundheitlicher Bedenken nicht betreten kann oder betreten möchte, verweisen wir auf die Möglichkeit der Einsichtnahme im Internet.

Zeitgleich zur öffentlichen Auslegung im Rathaus werden die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter      www.aldingen.de      zur Einsicht bereit gestellt.

Neben den genannten Planungsunterlagen liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsicht aus:

Umweltbericht mit Umweltprüfung (Büro ‚Große Scharmann‘) mit Auswirkungsanalysen zu den Schutzgütern: Mensch (Wohnumfeld, Erholungsfunktion);  Arten und Biotope (Biotopvernetzung, Naturschutzfunktion, potenzielle natürliche Vegetation, Lebensraum der Feldlerche);  Boden (Verlust bzw. Beeinträchtigung der Bodenfunktionen durch die Bebauung und Versiegelung);  Wasserhaushalt (Bodenwasser, Grundwasserdargebotspotential, Neubildung von Grundwasser, Schutz des Grundwassers und Abflussregulationsfunktion);  Klima (Luftleitbahn, lokale Luftaustauschprozesse, bioklimatische Funktion und Immissionsschutzfunktionen);  Landschaftsbild (Gesamtwirkung des Orts- und Landschaftsbildes, landschaftliche Vielfalt und Naturnähe sowie natürliche Eigenart der Landschaft).
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ( Büro ‚Kramer‘): Bestandserfassung sowie Ausgleichskonzept für die Art der Feldlerche.
Aus den bereits durchgeführten Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen zur Einsicht aus:
Landratsamt Tuttlingen vom 17.05.2021:
Naturschutzbehörde: Naturdenkmal (geschützte Stieleiche) an der Kreisstraße, Artenschutz - Betroffenheit der Feldlerche, Eingriffsregelung und betroffene Ausgleichsflächen, Wasserwirtschaftsamt: Belange des Bodenschutzes und Eingriffsbewertung, Auswirkungen auf oberirdische Gewässer (Weidengraben, Sulzbach), Landwirtschaftsamt: Hinweise zu landwirtschaftlichen Geruchsimmissionen.
Regierungspräsidium Freiburg vom 19.04.2021: Hinweise zu landwirtschaftlichen Geruchsimmissionen, zur Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung sowie Vorkommen der Feldlerche.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Aldingen, 25. Juni 2021

gez. Ralf Fahrländer,
Bürgermeister



Unterlagen zur Offenlage:
(1) Bebauungsplan (zeichnerischer Teil) vom 01.07.2021 ((915,3 KB))
(2) Planungsrechtliche Festsetzungen / Örtliche Bauvorschriften / Hinweise, Empfehlungen, nachrichtliche Übernahmen (textlicher Teil) vom 01.07.2021 ((387,1 KB))
(3) Begründung zum Bebauungsplan vom 01.07.2021 ((1,026 MB))
(4) Umweltbericht zum Bebauungsplan „Nagelsee – 1. Änderung“ vom 30.06.2021 mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung (Büro für Flächennutzungs- und LandschaftsPlanung Ludger Große Scharmann, Dipl.-Ing. Landespflege, Waldenbuch) ((6,191 MB))
(5) Artenschutzrechtliche Prüfung, vom Juni 2021, Dipl.-Biologe Mathias Kramer, Tübingen) ((7,48 MB))
(6) Abwägungsvorlage vom 01.07.2021 (zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Behörden-/Öffentlichkeitsbeteiligung) ((174,4 KB))