Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplanverfahren „Rohrwiesen – 2. Änderung“
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gewerbegrundstücke im Gewerbegebiet „Rohrwiesen“ sind bis auf die Flächen südöstlich der Stichstraße ‚Zotterangen‘ vergeben und weitgehend bebaut.
Um durch eine Anpassung der Gewerbegrundstücke die Voraussetzungen für die noch anstehenden Betriebsansiedlungen zu optimieren, hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 15.12.2020 das vorliegende Bebauungsplanverfahren „Rohrwiesen – 2. Änderung“ eingeleitet. Dadurch sollen im Wesentlichen folgende Planänderungen vollzogen und zur Rechtskraft gebracht werden: Die bislang zwischen der Stichstraße und den Gewerbegrundstücken ausgewiesene Grünfläche mit einem Entwässerungsgraben soll aufgehoben und in die gewerblichen Grundstücksflächen einbezogen werden. Ersatzweise wird die bisherige Grabenführung in den südlichen Randbereich verlegt und in den Bachlauf innerhalb der zentralen Grünfläche, die hierzu verbreitert wird, eingeleitet.
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 22.06.2021 den Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung mit einer Größe von rd. 0,42 ha ergibt sich aus diesem Abgrenzungsplan. ((68,3 KB))
Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (‚Bebauungsplan der Innenentwicklung‘). Von einer formellen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplans / der Örtlichen Bauvorschriften „Rohrwiesen – 2. Änderung“ mit dem zeichnerischen Teil, den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie den ergänzenden Anlagen (Umweltbeitrag und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) liegt in der Zeit
vom 05.07.2021 bis einschließlich 06.08.2021
im Rathaus Aldingen, Nebengebäude Bürgerhaus, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 33 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Bitte beachten Sie bei der Einsichtnahme die aktuellen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geltenden Maßnahmen (wie Mund-Nasen-Schutz und Mindestabstand). Soweit jemand das Rathaus wegen gesundheitlicher Bedenken nicht betreten kann oder betreten möchte, verweisen wir auf die Möglichkeit der Einsichtnahme im Internet.
Zeitgleich zur öffentlichen Auslegung im Rathaus werden die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter www.aldingen.de zur Einsicht bereit gestellt.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Aldingen, 25. Juni 2021
gez. Ralf Fahrländer, Bürgermeister
Unterlagen zur Offenlage:
(1) Bebauungsplan (zeichnerischer Teil) vom 02.07.2021 ((256,5 KB))
(2) Planungsrechtliche Festsetzungen / Örtliche Bauvorschriften / Hinweise, Empfehlungen, nachrichtliche Übernahmen (textlicher Teil) vom 02.07.2021 ((675,7 KB))
(3) Begründung zum Bebauungsplan vom 02.07.2021 ((3,85 MB))
Anlagen:
(4) Umweltbeitrag zur Prüfung der Umweltbelange, vom 02.06.2021 (Büro Grözinger, Oberndorf a.N.) ((2,521 MB))
(5) Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B-Plan „Rohrwiesen – 2. Änderung“, vom 15.06.2021 (Büro Grözinger, Oberndorf a.N.). ((1,316 MB))