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Öffentliche Bekanntmachung

 GEMEINDE ALDINGEN SATZUNGüber die Aufhebung der Veränderungssperre imGeltungsbereich des ehemals in Aufstellung befindlichenBebauungsplanes „Frinzwiesen“

Aufgrund von § 14, § 16 und § 17 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231) hat der Gemeinderat der Gemeinde Aldingen in öffentlicher Sitzung am 25.02.2025 folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen:
   §1Aufhebung der Veränderungssperre Der Gemeinderat der Gemeinde Aldingen hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 beschlossen, für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Frinzwiesen“ eine Veränderungssperre zu erlassen. Die Satzung über die Veränderungssperre wurde am 01.03.2024 im Amtsblatt der Gemeinde Aldingen öffentlich bekannt gemacht.
 
Die zuvor genannt Satzung über die Veränderungssperre ist hiermit aufgehoben.
 
 
§2Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst den Geltungsbereich des ehemals in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Frinzwiesen“. Maßgeblich ist der Lageplan vom 12.02.2025. Dieser Lageplan ist Bestandteil der Satzung.


§3Inkrafttreten 
Die Satzung tritt am Tage nach der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 3 Satz 2 GemO).
 
Aldingen, den 07.03.2025
 
 
Samuel Haller
Stv. Bürgermeister