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Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates vom 25. Juli 2024

Top 1 – Bürgerfrageviertelstunde
Ein Bürger hat eine Frage zum Neubaugebiet Lindengasse – es waren Ursprünglich 30 Bauplätze die erschlossen werden sollen. Wie viele Plätze werden es jetzt tatsächlich?
Gesamtzahl sind 30 Bauplätze, es werden im ersten Bauabschnitt ca. 20 Bauplätze erschlossen, in einem zweiten Bauabschnitt werden dann die restlichen 10 Plätze gemacht.

Top 2 – Prüfung von Hinderungsgründen gemäß §29 GemO für den neu gewählten Ortschaftsrat
Der Bewerber Albert Gruler (Freie Wähler) hat bei der Wahl des Ortschaftsrats am 09.06.2024 insgesamt 472 Stimmen erhalten und ist somit gewählt. Vor Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gremiums sind etwaige Hinderungsgründe nach den Vorgaben der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zu überprüfen. Die gewählten Räte wurden jeweils zu möglicherweise bestehenden Hinderungsgründen befragt. Nach § 29 Abs. 1 Nr. 1b GemO können Arbeitnehmer eines Zweckverbandes, dessen Mitglied die Gemeinde ist, nicht Gemeinde- und Ortschaftsrat sein. Dies gilt nicht für Arbeitnehmer, die überwiegend körperliche Arbeit verrichten.
 Die Gemeinde Aldingen mit dem Ortsteil Aixheim ist Mitglied des Zweckverbandes Abwasserreinigung Primtal. Herr Albert Gruler ist seit 1992 Arbeitnehmer des Zweckverbandes Abwasserreinigung Primtal. Das Tätigkeitsprofil von Herrn Gruler ist im Laufe der Jahrzehnte stetig gewachsen und hat sich dahingehend verändert, dass Herr Gruler auch leitende Tätigkeiten übernommen hat. Laut vorliegender Stellenbeschreibung obliegt Herrn Gruler als Abwassermeister beim Zweckverband Abwasser Primtal die Leitung der Kläranlage Primtal Neufra. Das vorliegende Tätigkeitsprofil lässt nach rechtlicher Einschätzung des Kommunalamtes des Landratsamtes Tuttlingen weder den Schluss zu, dass Herr Gruler überwiegend mechanische, körperliche Tätigkeiten ausübt (§ 29 Abs. 1 S. 2 GemO), noch, dass er entsprechend den Vorgaben des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.06.2017 (Az.: 10 C 2.16) auf die Verwaltungsführung des Abwasserverbands keine Einflussmöglichkeit hat.  Dies wäre dann der Fall, wenn die Tätigkeiten in Bezug auf die Verwaltungsführung als völlig untergeordnet im Sinne bloßer Hilfstätigkeiten eingestuft werden könnten. Eine mögliche Einflussnahme besteht insbesondere dann, wenn der Betroffene in irgendeiner Weise sachbearbeitend tätig ist und einen eigenen inhaltlichen Anteil an der Aktenführung der Behörde einbringt. Dies kann nach den Ausführungen in der Urteilsbegründung auch in Form jeglicher Vertretung der Behörde nach außen sein. Ausgeschlossen wäre ein Hinderungsgrund nur bei solchen Tätigkeiten mit überwiegend körperlicher Arbeit bzw. bei völlig untergeordneten Tätigkeiten (Bspw.: Pförtner, Amtsbote, Hilfspersonal o.ä.). Als Leiter der Kläranlage hat Herr Gruler jedoch einen eigenen Verantwortungsbereich inne, den er innerhalb und außerhalb des Verbands vertritt. Laut Stellungnahme des Kommunalamtes liegt im Ergebnis auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen bei Herrn Gruler ein Hinderungsgrund gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1 b GemO vor, der dem Eintritt in den Gemeinde- und Ortschaftsrat kraft Gesetzes (also automatisch) entgegensteht.Die Gemeinde hat diesen Fall rechtlich ebenfalls durch eine Rechtanwaltskanzlei prüfen lassen, welche zum selben Ergebnis kommt. Eine mögliche Befangenheit wurde bereits in der Vergangenheit vom Kommunalamt geprüft. Seinerzeit kam die Prüfung zum Ergebnis, dass diesbezüglich kein Hinderungsgrund vorlag. Dass das Ergebnis heute anders ausfällt als in der Prüfung der Kommunalaufsicht im Jahr 2009, liegt zum einen an der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und der Interpretation durch das Innenministerium, zum anderen an dem stetig gewachsenen und umfangreicheren Aufgabenbereich Herrn Grulers. Über § 72 S. 1 GemO findet § 29 GemO auf Ortschaftsräte entsprechend Anwendung. Dazu muss sich der den Hinderungsgrund auslösende Tatbestand des § 29 Abs. 1 S. 1 GemO auch auf das Gebiet der Ortschaft beziehen, also den räumlichen Zuständigkeitsbereich des Ortschaftsrats tangieren können (Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, § 29 Rn. 31). Die Tätigkeit als Leiter der Kläranlage des Zweckverbands Abwasser Primtal stünde also als Hinderungsgrund gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1 b GemO i.V.m. § 72 S. 1 GemO dem Eintritt in den Ortschaftsrat dann entgegen, wenn die Verbandstätigkeit auch das Gebiet der Ortschaft umfasst. Die Verbandstätigkeit des Zweckverbandes Abwasserreinigung Primtal umfasst auch den Ortsteil Aixheim, so dass das Vorliegen des Hinderungsgrundes bei Herrn Albert Gruler auch für der Ortschaftsrat gegeben ist. Nachrücker für Herrn Albert Gruler ist Herr Fabian Gruler, der als erste Ersatzperson mit 285 Stimmen bei der Wahl des Ortschaftsrats am 09.06.2024 gewählt wurde. Bei Herrn Gruler liegen keine Hinderungsgründe vor. Der Ortschaftsrat stellt fest, dass bei der Wahl von Herrn Albert Gruler ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 Nr. 1b GemO gegeben ist, mit der Folge, dass Herr Albert Gruler nicht in den Ortschaftsrat eintreten kann.
 
Der Ortschaftsrat stellt fest, dass bei den weiteren gewählten Ortschaftsratsmitgliedern keine Hinderungsgründe vorliegen.

Top 3Verabschiedung der ausscheidenden Ortschaftsräte
Die bisherigen Ortschaftsräte Andreas Efinger, Manuel Gruhler und Franz Häring scheiden aus dem Ortschaftsrat mit Ablauf der Wahlperiode 2019 – 2024 aus dem Ortschaftsrat aus.
 
Mit diesen 3 Ortschaftsräten scheiden 25 Jahre kommunale Erfahrung aus unserem Gremium aus. Mit Ihnen geht Wissen und ein Erfahrungsschatz im kommunalen Bereich verloren. Diesen müssen sich die neuen Ortschaftsräte erst wieder erarbeiten.
 
Andreas Efinger ist bei der Kommunalwahl im Jahre 2014 auf Anhieb in den Ortschaftsrat gewählt worden und 2019 von der Bevölkerung wieder bestätigten.
Manuel Gruler ist im Jahre 2014 ebenfalls auf Anhieb in das Gremium gewählt worden und ebenfalls 2019 bei der Kommunalwahl wieder bestätigt worden.
Franz Häring ist im Jahre 2019 ebenfalls auf Anhieb in den Ortschaftsrat gewählt worden. Franz war vor der Ortschaftsratstätigkeit auch schon im Kirchengemeinderat tätig.
 
Die Vielfalt der beruflichen Erfahrungen und der Sachverstand der ausscheidenden Ratsmitglieder als Elektroinstallateur, Vertriebsleiter und Architekt haben uns bei all unseren Entscheidungen sehr geholfen.
Durch ihre Know - How sowie durch ihre Tätigkeiten in den Vereinen und der Kirche haben sie immer ein Ohr nah an den Sorgen und Nöten der Bevölkerung gehabt welche dann auch in die Ratsarbeit einfließen konnten. 
 
Auf eigenen Wunsch haben Andreas Efinger, Manuel Gruhler und Franz Häring bei der diesjährigen Kommunalwahl auf eine erneute Kandidatur verzichtet.
Bei allen ausscheidenden Ratsmitgliedern darf ich mich für Ihren jahrelangen ehrenamtlichen Einsatz für die Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Aixheim herzlich bedanken.

Top 4Verpflichtung der am 9. Juni 2024 gewählten Ortschaftsräte
Auf dem Wahlvorschlag der gemeinsamen Liste der Bürger für Aixheim standen 14 Kandidatinnen und Kandidaten. Davon wurden am 09.06.2024 11 gewählt.
 
Es sind dies:
 
Duda Winfried
Michel Sandra
Raible Martin
Mauch Doris
Scharf Uwe
Mey Monika
Hauser Sofie
König Ferdinand
Gruler Paul
Obergfell Fabienne
Fabian Gruler
 
Ich darf mich auch bei denjenigen bedanken, die sich ebenfalls bereit erklärt haben zu kandidieren und es diesmal nicht geschafft haben.
Es ist sicher nicht einfach, sich der Wählergunst zu stellen. Allen, die jetzt nicht zu Zuge gekommen sind, darf ich Mut machen es weiterhin zu versuchen, verbunden mit der Bitte, auch weiterhin mit der Gemeinde und ihren Bewohnern verbunden zu bleiben.
 
Die wesentlichen Rechte und Pflichten der Ortschaftsräte sind in der Gemeindeordnung beschrieben:
Recht auf Ausübung des Amtes
Recht auf Mitwirkung
Fragerecht
Einsichtsrecht
Recht auf Ersatz der Auslagen und des Verdienstausfalles
Anspruch auf Unfallfürsorge
Allgemeine Treuepflicht
Mitwirkungspflicht
Verschwiegenheitspflicht
Die Ortschaftsräte entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmte Überzeugung
 
Die Verpflichtungsformel für die neu gewählten Ortschaftsräte lautet:
 
Ich gelobe Treue der Verfassung, gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren, und ihr Wohl und dass ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.
 
Die neuen Ortschaftsräte bestätigen dies mit den Worten:
Ich gelobe es
 
Ich darf Sie kurz in alphabetischer Reihenfolge zu mir nach vorne bitten:
 
Duda Winfried
Michel Sandra
Raible Martin
Mauch Doris
Scharf Uwe
Mey Monika
Hauser Sofie
König Ferdinand
Gruler Paul
Obergfell Fabienne
Fabian Gruler
 
Nach Abschluss der Verpflichtung sind die neu gewählten Ortschaftsräte im Amt.
 

Top 5 - Wahl des Ortsvorstehers
- Vorschlag des Ortschaftsrates für die Wahl des Ortsvorstehers
Der Vorsitz übernimmt der Dienstälteste Ortschaftsrat Paul Gruler.
 
Nach der Kommunalwahl am 09.06 2024 ist auch der Ortsvorsteher und zwei Stellvertreter zu wählen.
Der Ortsvorsteher ist aus der Bürgerschaft oder aus dem Ortschaftsrat zu wählen. Näheres regelt § 71 der Gemeindeordnung.
Als Ortsvorsteher wird Albert Gruler vorgeschlagen. Weitere Vorschläge gibt es keine. Albert Gruler wird in offener Wahl einstimmig gewählt.
Als erster Stellvertreter wird Uwe Scharf, als zweiter Winfried Duda einstimmig gewählt.

Top 6 – Wahl der Ausschüsse des Ortschaftsrates 
Neubesetzung der Ausschüsse des Ortschaftsrates.
 
Bauausschuss:
zu wählen sind 4 Personen sowie 4 Stellvertreter:
 
Winfried Duda              Stellvertreterin: Sofie Hauser
Ferdinand König               Stellvertreter: Fabian Gruler
Uwe Scharf                       Stellvertreterin: Sandra Michel
Monika Mey                     Stellvertreterin: Doris Mauch
 
 
Kindergartenausschuss:
zu wählen sind 2 Personen und 2 Stellvertreter.
           
Neuer Kindergartenausschuss:
Sofie Hauser                    Stellvertreterin: Sandra Michel
Martin Raible                    Stellvertreterin: Doris Mauch

Top 7 – Ehrungen
Für 10 Jahre im Ortschaftsrat wurden Manuel Gruhler, Andreas Efinger und Monika Mey geehrt.
Für 20 Jahre Albert Gruler und Uwe Scharf
Für 25 Jahre Paul Gruler

Top 8 – Löschwasserversorgung
Vorstellung der Überarbeitung des Löschwasserkonzepts
Herr Jetter wird die Ergebnisse des neuen Löschwasserkonzeptes für Aldingen und Aixheim, inkl. dem Ortsteil Neuhaus, anhand einer Präsentation vorstellen.
Es werden verschiedene Themen aus der Mitte des Ortschaftsrates angesprochen.
Die Gemeinde wird in den nächsten Jahren die vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzen, ein Zeitplan hierfür liegt nicht vor.
Der Ortschaftsrat nimmt von der Situation Kenntnis.

Top 9 – Baugesuche
Unterer Brühl 10 – Neubau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus
Der Ortschaftsrat stimmt einstimmig dem Bau zu.

Top 10 – Verschiedenes, Bekanntgaben
Ortsvorsteher Albert Gruler gibt folgendes bekannt:

- Der Aixheimer Musikverein wird einen Planenanhänger mit Werbung anschaffen, dieser wird dann auch immer wieder auf den öffentlichen Parkplätzen an der Halle oder auch auf dem Festplatz stehen.

- Die Oberdorfstraße Richtung Sportheim wird ab 19.08. wieder voll gesperrt sein.

- Der Heckenrückschnitt hinter der Kirche wird zeitnah von dem Gemeindebauhof übernommen. Hier werden auch Gespräche mit dem Eigentümer gesucht, dass in Zukunft der Weg und die Sträucher schneller zurückgeschnitten werden.

- Zum Thema Hochwasserschäden, die meisten sind mittlerweile behoben, es müssen noch die Löschwasserentnahmestellen im Neuhaus gerichtet werden. Die Schäden an den Waldwegen müssten mittlerweile behoben sein. Die Brücken im Hagenbach werden auch nochmals überprüft.

Top 11 – Anfragen, Anregungen
Aus der Mitte des Ortschaftsrates wird folgendes angesprochen:

- Zum Thema Hochwasser, was ist Sachstand zum Hangrutsch hinter der Straße hinterm Hagenbach? Hier sind noch Untersuchungen im Gange

- Die Straße zum Dobel wurde am Straßenrand mit Schotter aufgefüllt. Dieser wurde beim Unwetter auf die Straße gespült und stellt nun eine Gefahr da. Dieser soll bitte entfernt werden.