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Änderung, Billigungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Ortsmitte I, 2. Änderung“, Aldingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Aldingen, hat am 28. Mai 2019 in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Ortsmitte I“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Ortsmitte I, 2. Änderung“ erhalten. Die Änderung wird im Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. 
 
Für den Planbereich wurde der Entwurf des Bebauungsplans vom 15. Mai 2019, bestehend aus dem zeichnerischen Teil, den Planungsrechtlichen Festsetzungen und den Örtlichen Bauvorschriften gebilligt. Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Das Plangebiet liegt im Zentrum des Ortsteil Aldingen und umfasst unter anderem den Marktplatz und die umgebenden Gebäude. Der Änderungsbereich wird im Wesentlichen begrenzt durch die Hauptstraße im Norden, die Eugen-Bolz-Straße und deren gedachter Verlängerung bis zur Hauptstraße im Osten und der Von-Stauffenberg-Straße im Süden und Westen.
Gemäß § 3 BauGB werden die allgemeine Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt:
 
Durch die zweite Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes, sowie eines weiteren Wohn- und Geschäftsgebäudes und die Umgestaltung bzw. Erweiterung des Marktplatzes mit angrenzenden Bereichen geschaffen werden.
 
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr.2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
 
Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 2 durch Auslegung des Planentwurfs am Planverfahren beteiligt (Offenlage). Gleichzeitig werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt.
 
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und die örtlichen Bauvorschriften in der vom Gemeinderat am 28.05.2019 beschlossenen Fassung liegen vom
 
01.07.2019 bis 02.08.2019(jeweils einschließlich) 
während der Öffnungszeiten des Rathauses Aldingen - Bauamt, Nebengebäude, 1. Stock, Zi. 33, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.“
 
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung können die Unterlagen hier als PDF heruntergeladen werden:
Zeichnerischer Teil ((655,6 KB))
Begründung ((55,8 KB))
Planungsrechtliche Festsetzungen ((53,8 KB))
Örtliche Bauvorschriften ((51,5 KB))

 
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes samt Örtlicher Bauvorschriften und artenschutzrechtlichen Prüfung schriftlich oder während der Öffnungszeiten des Rathauses zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 BauGB).
 
Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
 
 
Aldingen, 21. Juni 2019
 
gez. Bürgermeister, Fahrländer