Pressebericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 24.9.2024
Bürgermeister Fahrländer eröffnete die Sitzung und begrüßte die anwesenden Gäste. Weiter stellte er fest, dass zur Sitzung frist- und satzungsgemäß eingeladen wurde.
Sodann erfolgte der Aufruf des ersten Tagesordnungspunktes.
TOP 1
Bürgerfragemöglichkeit
Ein Bürger erkundigte sich danach, wann die Kanalreinigung der Kanäle im Gebiet Hagenbach erfolgen würde. Weiter erkundigte sich der Bürger nach etwaigen Hochwasserschutzmaßnahmen die überprüft werden könnten. Die Verwaltung nahm beide Anregungen gerne auf.
Weiter wurde angefragt, wie lange die Fahrbahnverengung aufgrund einer Baumaßnahme eines Mehrfamilienhauses in der Schuraer Straße noch anhalten würde. Durch die Fahrbahnverengung käme es immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen. Der Vorsitzende zeigte Verständnis und bat um Geduld bezüglich der Baumaßnahme und gleichzeitig um Rücksicht seitens der Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich.
Weiter wurde angefragt, ob es im Bereich der Baustelle Kindergarten „Im Brühl“ die Möglichkeit geben würde, die Fußgängerdurchgänge dahingehend zu erweitern, dass man diese auch mit einem Kinderwagen passieren könnte. Der Vorsitzende sagte die Prüfung und sofern möglich eine umgehende Umsetzung der Anregung zu.
Eine Bürgerin bekräftigte ihrerseits nochmals die nach ihrem Empfinden ausstehende Kanalreinigung im Bereich der Hölderlinstraße, da sich dort ebenfalls bei Starkregen die Schachtdeckel heben würden. Weiter wies die Bürgerin darauf hin, dass in der Hölderlinstraße gegenüber des Discountmarktes durchgängig auf der Straße geparkt werde. Dies würde ihres Erachtens zur Unterbrechung des Verkehrsflusses führen.
Der Vorsitzende nahm auch diese Anregungen entgegen und sagte die Überprüfung der Kanäle sowie eine Aufnahme in das Verzeichnis der „Verkehrsschau“ zu.
TOP 2
Sanierung Schuraer Straße
Vorstellung der geprüften Maßnahmen
Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die Ingenieurin der Firma Breinlinger Ing., Frau Belsch.
Nachdem in der Gemeinderatssitzung am 19.12.2023 der grundsätzliche Beschluss gefasst wurde, die wegbegleitenden Gehwege und Randsteine mit der Baumaßnahme des Landkreises zu sanieren und hierfür die verschiedenen Varianten zu überprüfen, konnten nun drei Varianten durch die Firma Breinlinger vorgestellt werden. In einer Punktematrix wurden die verschiedenen Varianten gegenübergestellt und die Variante 3 stellte sich als die geeignetste Variante heraus. Diese Variante beinhaltet zum einen den Radschutzstreifen in der Fahrtrichtung nach Schura und zum anderen die Reduzierung der Fahrbahnbreite von 7 m auf 6,5 m um die straßenbegleitenden Gehwege beidseitig um 0,25 m zu verbreitern. Nach ausgiebiger Diskussion entschied sich der Gemeinderat mehrheitlich für die vom Büro Breinlinger empfohlene Variante 3. Zusätzlich wurde seitens des Landkreises zugesagt, einen geräuschreduzierenden Fahrbahnaufbau aufzubringen.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf insgesamt Euro 2,070 Mio.. Hiervon entfallen auf die Gemeinde Kosten in Höhe von Euro 970.000.
TOP 3
Bebauungsplan „Nagelsee II , „Aldingen“
Abwägung über die im Rahmen der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Stadtplaner Stehle.
Herr Stehle führte das Gremium nochmals durch den Stand des Verfahrens und erörterte die von Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur vorgesehenen Baumaßnahme. Hierbei gingen insbesondere seitens der Umweltämter noch einige Präzisierungen und auch konkrete Maßnahmenbeschreibungen bezüglich der vorgesehenen Ersatzmaßnahmen ein.
Daraufhin beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Abwägungsempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zuzustimmen. Des Weiteren wurde der Bebauungsplan „Nagelsee II“ als Satzung beschlossen sowie die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Nagelsee II“ als Satzung zu definieren.
TOP 4
Neubau Kindertagesstätte im Brühl
Vergaben
Gewerk Trockenbauarbeiten
Einstimmig beschloss der Gemeinderat das Gewerk Trockenbauarbeiten zu einer Angebotssumme von brutto Euro 289.647,92 an die Firma Ullrich und Schön GmbH in Fellbach zu vergeben.
Gewerk Estricharbeiten
Das Gewerk der Estricharbeiten wurde durch einstimmigen Beschluss des Gremiums zur Angebotssumme in Höhe von brutto Euro 120.753,93 an die Firma Okatar Estrichverlegung, Merzig zu vergeben.
TOP 5
Lärmaktionsplanung
Der Vorsitzende informierte, dass die Ergebnisse der freiwilligen Lärmberechnung der Firma Rapp AG entlang der Ortsdurchfahrten bereits in der Gemeinderatssitzung am 14.5.2024 vorgestellt wurden. Damals hatte die Firma Rapp ein Maßnahmen-Grobkonzept vorgeschlagen, welches insbesondere eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen in weiten Teilen der untersuchten Straßen vorsah.
Die Verwaltung hatte zusammen mit der Firma Rapp zahlreiche Gespräche mit der unteren Verkehrsbehörde in Spaichingen und dem Straßenbauamt beim Landratsamt Tuttlingen geführt. Dies brachte nun das erfreuliche Ergebnis, dass die Gemeinde auf einen (formellen) Lärmaktionsplan, der sehr viel Zeit und weitere Geldmittel in Anspruch genommen hätte, verzichten könnte. Voraussetzung wäre allerdings ein eindeutiger Beschluss des Gremiums zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen, so wie im Maßnahmengrundkonzept der Firma Rapp AG bereits vorgeschlagen.
Weiter wurde informiert, dass der Ortschaftsrat der Temporeduzierung in den Teilen Hagenbach und Neuhaus am Donnerstag, den 19. September zugestimmt hatte. Auf eine Temporeduzierung im Ortsgebiet wollte der Ortschaftsrat hingegen verzichten.
Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen Kenntnis und beschloss einstimmig, dass auf den Ortsdurchfahrten in Aldingen und Aixheim in den Bereichen:
Bebauung Neuhaus (K 5910)
Ortsdurchfahrt Aixheim (nur Hagenbach)
K 5910 Rubäckerstraße, Aixheimerstraße (zwischen Brunnenstraße und KVP) und weiter
L 433 Hauptstraße, Uhlandstraße, Hauptstraße, Rottweilerstraße bis Ortsaus- bzw. Ortseingang
L4 133 Trossingen Straße (zwischen KVP Ost und Einmündung Am Eckrain) und
K 5910 Hauptstraße, Schuraerstraße (zwischen Einmündung L 433 und Ortsein- bzw. Ortsausgang)
gemäß dem Maßnahmenkonzept der Firma Rapp AG eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 K/MH aus Lärmschutzgründen umgesetzt werden soll. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, die zuständigen Behörden über den Beschluss zu informieren sowie die notwendige verkehrsrechtliche Anordnung und deren zeitnahe Umsetzung zu beantragen.
TOP 6
Erstellung eines Aktionsplans- Mobilität, Klima und Lärmschutz
Förderung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über die erfolgreiche Bewerbung der Verwaltung zur Aufnahme in das Förderprogramm des Aktionsplans Mobilität, Klima und Lärmschutz. Er erläuterte, dass es dabei vor allem darum gehe, dass durch die angestrebten verkehrsrechtlichen Sofortmaßnahmen der Lärmaktionsplanung primär nur die Lärmbelastung reduziert werden könne. Für eine weitergehende Stärkung der Lebensqualität vor Ort sind aber zusätzliche Maßnahmen einer ganzheitlichen und klimaschutzorientierten Mobilitätsplanung erforderlich. Im Vordergrund eines kommunalen Mobilitätskonzeptes sollen die Attraktivitätssteigerung des Fuß- und Radverkehrs, wie auch des ÖPNV stehen. Der fließende und ruhende Individualverkehr solle möglichst reduziert werden, sodass die negativen Umweltwirkungen, wie Lärm und Luftschadstoffbelastungen vermindert werden könnten. Straßen und Plätze sollten dabei aufgewertet werden.
Der Gemeinderat nahm vom Aktionsplan Mobilität, Klima und Lärmschutzkenntnis. Weiter wurde von der erfolgreichen Bewerbung der Verwaltung zum Förderprogramm zustimmend Kenntnis genommen. Das Gremium beschloss daraufhin die Umsetzung des Aktionsplans gemäß dem Angebot der Firma Rapp AG vom 20.11.2023 vom Preis von Euro 75.669,72 bei gleichzeitiger Annahme der 75% Förderung durch das Verkehrsministerium. Die Verwaltung wurde beauftragt die entsprechenden Verträge abzuschließen.
Der Gemeinderat bedankte sich bei Herrn Krasser vom Bauamt für die Initiative und die erfolgreiche Bewerbung.
TOP 7
Förderprogramm der Gemeinde: Förderung von Balkonkraftwerken ab 2024
Erhöhung der Fördermittel
Die Verwaltung informierte, dass zwischenzeitlich 56 Förderanträge bei der Verwaltung eingegangen seien und damit der ursprüngliche Gesamtrahmen der Förderung mit Euro 10.000 erreicht wurde. Es wäre nun zu klären, wie mit den weiteren Anträgen verfahren werden soll. Von Seiten der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die Mittel für das Jahr 2024 auf Euro 12.000,00 aufzustocken und das Fördervolumen für das Jahr 2025 auf Euro 15.000,00 heraufzusetzen.
Einstimmig nahm der Gemeinderat die positive Entwicklung des Förderprogramms zur Kenntnis und beschloss die Fördermittel für Balkonkraftwerke für das Jahr 2024 auf Euro 12.000,00 zu erhöhen. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt für das Jahr 2025 Euro 15.000,00 für die Förderung von Balkonkraftwerken einzuplanen.
TOP 8
Gemeindefinanzen
Sachstand
Der Vorsitzende informierte das Gremium über einen weitgehend planmäßigen Verlauf des Haushaltsjahres zum Stichtag des 10. September 2024. Er teilte mit, dass derzeit keine Einsparungen größeren Umfanges abzusehen sind, gleichzeitig könne man aber auch davon ausgehen, dass sich die Ansätze im Ausgabenbereich relativ planmäßig entwickeln würden. Bezüglich der geplanten Investitionen könne ebenfalls von einem planmäßig verlaufenden Haushaltsjahr berichtet werden.
In der ausgehändigten Vorlage wurden dem Gremium weitergehende Informationen bezüglich der freiwilligen Aufgaben der Gemeinde sowie über bestehende Hebesätze im Vergleich zu den Umlandgemeinden übermittelt. Der Vorsitzende führte aus, dass dies bereits eine gute Vorbereitung für die anstehenden Haushaltsberatungen sein könnte und wies darauf hin, dass im Bereich der Pflichtaufgaben die Ausgabenblöcke weitgehend von außen vorgegeben sind und diesbezüglich nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten zur Kostenreduzierung bestehen.
Ein Gemeinderatsmitglied wünschte sich in diesem Zusammenhang Informationen über alternative Finanzierungskonzepte in Form von Bürgergesellschaften oder Genossenschaften.
Ein weiteres Mitglied des Gemeinderats ergänzte hierzu, dass die Gründung von Bürgergesellschaften seines Erachtens aus der Mitte der Bürgerschaft entstehen müsse und keine Aufgabe des Gemeinderates bzw. der Verwaltung sei.
Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen zum Sachstand der Gemeindefinanzen Kenntnis.
TOP 9
Satzungsangelegenheiten:
Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Der Gemeinderat wurde informiert, dass sich aufgrund des krankheitsbedingten Ausfalls des Bürgermeisters im vergangenen Sommer gezeigt hätte, dass die bisherige Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit den Einsatz des/der Stellvertreter des Bürgermeisters im Verhinderungs-/ Krankheitsfall nicht entsprechend berücksichtigen würde. Aus diesem Grund hat sich die Verwaltung bei den umliegenden Städten und Gemeinden informiert und nach der dortigen Vorgehensweise bezüglich der ehrenamtlichen Entschädigung angefragt. Die umliegenden Gemeinden Spaichingen und Trossingen haben dies bereits in ihren Satzungen entsprechend geregelt. In Anlehnung an die in den Nachbarkommunen getroffenen Regelungen schlug die Verwaltung vor, künftig eine ehrenamtliche Entschädigung in Höhe von Euro 35,00 je Stunde für die Inanspruchnahme des stellvertretenden Bürgermeisters zu vergüten. Da für die Zeit der Inanspruchnahme in der zurückliegenden Krankheitsphase noch keine Regelung getroffen wurde, empfahl die Verwaltung dies rückwirkend zum 14. Mai 2024 zu beschließen.
Des Weiteren soll mit der Änderung auch ein gesetzlich notwendiger Passus bezüglich der Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in die Satzung aufgenommen werden.
Der Vorsitzende informierte weiter, dass der Satzungsentwurf im Vorfeld mit dem Kommunalamt abgestimmt wurde.
Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat die Satzungsänderung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.
TOP 10
Verschiedenes, Bekanntgaben
Der Vorsitzende informierte darüber, dass die Bezugsmengen aus der Beteiligungsquote der Wasserversorgung durch die Gemeinde regelmäßig überschritten werden würden. Dies könne künftig zu empfindlichen Preiserhöhungen führen und die Gemeinde müsse über geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Bezugsspitzen nachdenken. Hierzu soll zeitnah ein Vorschlag seitens der Verwaltung vorgelegt werden.
Der Vorsitzende informierte über das Bekanntwerden des Insolvenzverfahrens des bestehenden Biogaslieferanten Landwärme.
Der Vorsitzende informierte das Gremium darüber, dass am 8. Oktober eine öffentliche Gemeinderatssitzung zum Thema Nahwärme anberaumt wurde.
TOP 11
Anfragen, Anregungen
Von Seiten des Gemeinderates wurde angefragt, ob es schon immer einen Bauausschuss und Kindergartenausschuss in Aixheim gab. Dies wurde von Ortsvorsteher Gruler bejaht.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, die Bürgerviertelfragestunde vor jeder Sitzung einzuführen.
Der Vorsitzende teilte hierauf mit, dass er den Wunsch danach durchaus nachvollziehen könne, dass es aber im Hinblick auf die immer sehr gut gefüllten Tagesordnungen und die Sitzungslänge zunächst bei der aktuellen Regelung (jede dritte Sitzung) bleibt.
Es wurde angefragt, wann die Vorstellung der Ergebnisse aus einer durch die FAA initiierte und durchgeführte Umfrage bei jungen Erwachsenen erfolgen soll.
Von Seiten der Verwaltung wurde dies für die Gemeinderatssitzung am 12.11.2024 vorgemerkt.
Auf Nachfrage, ob der sachkundige Bürger zum Thema Nahwärme an der Sitzung am 08.10.2024 teilnehmen und Redegelegenheit bekommen wird teilte der Vorsitzende mit, dass dies für diese Sitzung nicht vorgesehen ist.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, dass bei den Themen Nahwärme/Energie der Energiemanager grundsätzlich immer eingebunden werden solle. Von Seiten der Verwaltung wurde Offenheit signalisiert.
Auf Nachfrage, ob die Ausschreibung von Stellen, z. B. die des Jugendreferenten, mit dem Angebot einer 4-Tage-Woche erfolgen kann, um die Attraktivität zu steigern, wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass die Ausschreibungen in der Regel schon offen formuliert sind, um Voll- und Teilzeit-Bewerber zu erreichen. Außerdem stehe man, soweit möglich, diversen Arbeitszeitmodellen offen gegenüber.
Abschließend wurde angefragt, wie es mit der Position des Energiemanagers weitergeht, wenn der Vertrag mit der N!-Region ein einem Jahr ausläuft. Der Vorsitzende antwortete hierauf, dass das zunächst innerhalb der 5G-Gemeinden der N!-Region besprochen w