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Aktuelles

Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am Dienstag, 6. Februar 2024, um 18:00 Uhr im Rathaus Aldingen, Großer Saal Meldung vom 30. Januar 2024


TAGESORDNUNG:

1. Virtuelles Bauamt
     -Änderung der Landesbauordnung (LBO) zum 25.11.2023

2. Stellungnahme zu Baugesuchen und Bauvoranfragen

3. Verschiedenes, Bekanntgaben

4. Anfragen, Anregungen

Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen.

Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Ver-fügung.

Ralf Fahrländer
Bürgermeister

Beflaggung am 27.01. - Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus Meldung vom 25. Januar 2024


Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag.
Dies in Bezug auf den 27. Januar 1945, den Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und der beiden anderen Konzentrationslager in Auschwitz durch die Rote Armee.
Im Jahr 2005 erklärten die Vereinten Nationen diesen Tag zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust. Inzwischen wird der Gedenktag auch in vielen Staaten Europas begangen.

Mitteilung über das laufende Beteiligungsverfahren Teilfortschreibung Regionalplan Regionalbedeutsame Windkraftanlagen Meldung vom 22. Januar 2024


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verbandsversammlung des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg hat in der Sitzung am 01. Dezember 2023 beschlossen, das Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung
des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg – Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ gem. § 12 LplG und § 9 ROG durchzuführen.

Die vollständigen Beteiligungsunterlagen stehen Ihnen zur Einsicht auf der Homepage Regionalverband Schwarzwald Baar Heuberg -
Beteiligungsverfahren Teilplan "Regionalbedeutsame Windkraftanlagen" (regionalverband-sbh.de) zur Verfügung.

Sofern Ihre Belange von der Planung betroffen sind, können Sie Ihre Stellungnahme zu den o.g. Unterlagen bis zum

vom 08.01.2024 – 09. Februar 2024 für die Öffentlichkeit

an den Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg richten.

Es sind auch 4 Informationsveranstaltungen in Präsenz beim Regionalverband vorgesehen und eine Informationsveranstaltung online in der Zeit der Frist zur Stellungnahme vorgesehen.

Bitte beachten Sie:
Parallel läuft das Beteiligungsverfahren für die Regionalplanfortschreibung – Teilplan „Freiflächenphotovoltaik“.

Mitteilung über das laufende Beteiligungsverfahren Teilfortschreibung Regionalplan Freiflächenphotovoltaik Meldung vom 22. Januar 2024


die Verbandsversammlung des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg hat in der Sitzung am 01. Dezember 2023 beschlossen, das Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg – Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ gem. § 12 LplG und § 9 ROG durchzuführen.

Die vollständigen Beteiligungsunterlagen stehen Ihnen zur Einsicht auf der Homepage Regionalverband Schwarzwald Baar Heuberg
- Beteiligungsverfahren Teilplan "Regionalbedeutsame Windkraftanlagen" (regionalverband-sbh.de) zur Verfügung.

Sofern Ihre Belange von der Planung betroffen sind, können Sie Ihre Stellungnahme zu den o.g. Unterlagen bis zum

vom 08.01.2024 – 09. Februar 2024 für die Öffentlichkeit

an den Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg richten.

Es sind auch 4 Informationsveranstaltungen in Präsenz beim Regionalverband vorgesehen und eine Informationsveranstaltung online in der Zeit der Frist zur Stellungnahme vorgesehen.

Bitte beachten Sie:
Parallel läuft das Beteiligungsverfahren für die Regionalplanfortschreibung – Teilplan „Windkrafanlagen“.

Führungswechsel in der N!-Region 5G Meldung vom 22. Januar 2024

 Am 18.01.2024 fand im Rahmen einer Sitzung der Steuerungsgruppe der N!-Region 5G in Deißlingen die traditionelle Teppichübergabe und somit der Wechsel des Vorstands der N!-Region 5 G statt.  Seit 2015 haben sich die beiden Gemeinden Deißlingen und Wellendingen aus dem Landkreis Rottweil und Aldingen, Denkingen und Frittlingen aus dem Landkreis Tuttlingen zu einer Nachhaltigkeitsregion zusammengeschlossen. Damals die erste und einzige Nachhaltigkeitsregion bundesweit. In der Zwischenzeit arbeitet die N!-Region 5G, so wie sich der Zusammenschluss nennt, projektbezogen auch mit angrenzenden Gemeinden zusammen, z.B. bei der gemeinsamen Biotopvernetzung oder der kommunalen Wärmeplanung.

Anlässlich der ersten großen Aktion der N!-Region 5 G, dem „Markt der Möglichkeiten“ in Denkingen, hat die dortige Gruppe der Denkinger Filzerinnen einen Wandteppich mit den Wappen der fünf Nachhaltigkeitskommunen geschaffen. Nachdem jährlich der Vorsitz der N!-Region von einem der Bürgermeister der beteiligten Gemeinden übernommen wird, wechselt auch der Nachhaltigkeitsteppich zu der Gemeinde über, die gerade den Vorsitz innehat. In diesem Fall übergab Bürgermeister Ralf Fahrländer, Aldingen den Vorsitz und somit den Wandteppich an seinen Kollegen Ralf Ulbrich aus Deißlingen. Dort wird nunmehr der Teppich bis zum Vorstandswechsel 2025 in Rathaus präsent sein.

Die N!-Region 5G hat eine sehr straffe und unbürokratische Organisation. Der Vorsitz wechselt in alphabetischer Reihenfolge unter den Bürgermeistern der fünf Gemeinden; Geschäftsführer Frank Nann regelt die Geschäfte der N!-Region und eine Steuerungsgruppe, bestehend aus den Bürgermeistern, Geschäftsführer und Mitgliedern der Gemeindeverwaltungen treffen sich regelmäßig, um die anstehenden Projekte zu besprechen und neue Projekte zu initiieren.

Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 30. Januar 2024, um 18:00 Uhr im Rathaus Aldingen, Großer Saal Meldung vom 22. Januar 2024


TAGESORDNUNG:

1. Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2024

2. Haushaltsplan 2024
- Beschluss der Haushaltssatzung

3. Vorbereitung Wirtschaftsplan

4. Kommunalwahl am 9. Juni 2024
- Besetzung des Gemeindewahlausschusses

5. Mittagsverpflegung Schulmensa
- Vergabebeschluss

6. Mittagsverpflegung in der Gemeinschaftsschule Aldingen
- Festlegung der Essenspreise

7. Anschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF 10 für die FFW Aldingen

8. Spendenbericht 2023

9. Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Einführung Hansefit

10. Verschiedenes, Bekanntgaben

11. Anfragen, Anregungen

Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen.

Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung.


Ralf Fahrländer
Bürgermeister

Gemeinde Aldingen Öffentliche Ausschreibung Meldung vom 17. Januar 2024

Die Gemeinde Aldingen, Kreis Tuttlingen, schreibt auf der Grundlage der VOB folgende Bauarbeiten aus: 
Neubau Kindertagesstätte, Im Brühl 26, 78554 Aldingen
- Rohbauarbeiten
 Ausführung:                           02.04.2024 – 31.07.2024
Zuschlag endet:                      23.03.2024



Die Vergabeunterlagen können beim Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart, Tel. +49 71166601-555,  angefordert werden:
Internetadresse:  www.vergabe24.de 
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:  www.aldingen.de/ausschreibungen
 Eröffnungstermin:               Mittwoch 21.02.2024, 10:00 Uhr 
 Zuständige Behörde zur Nachprüfung                     Landratsamt Tuttlingenbei Vergabeverstößen:                                              Kommunalaufsicht, 78532 Tuttlingen Aldingen, den 19.01.2024     gez. Ralf Fahrländer, Bürgermeister            

Bevölkerungsbefragung Mikrozensus 2024 Meldung vom 17. Januar 2024


Auch im Jahr 2024 wird die Mikrozensus-Befragung bei einem Prozent der Haushalte in Deutschland durchgeführt. Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltebefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden.

Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich über das ganze Jahr erhoben. Pro Woche werden über ganz Baden-Württemberg verteilt mehr als 1 000 Haushalte befragt.
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt mehrstufig über ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren. Zunächst werden die zu befragenden Anschriften festgelegt.
Von den Statistischen Landesämtern geschulte und betreute Erhebungsbeauftragte ermitteln dann vor Ort anhand der Briefkästen bzw. Klingelschilder die Bewohnerinnen und Bewohner der ausgewählten Gebäude.

Die Haushalte in den ausgewählten Gebäuden werden dann vom Statistischen Landesamt angeschrieben und um die Erteilung der Auskünfte mittels einer Online-Erhebung gebeten. Alternativ stehen auch Papierfragebögen oder telefonische Befragungen zur Verfügung. Die volljährigen Bewohnerinnen und Bewohner der ausgewählten Gebäude sind nach § 7 des Mikrozensusgesetzes für sich und minderjährige Haushaltsmitglieder auskunftspflichtig. Zur Durchsetzung der Auskunftspflicht können Zwangsgelder verhängt werden. Ausgewählte Haushalte werden in der Regel vier Mal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

Da sich auch in Ihrer Stadt/Gemeinde Haushalte befinden, die im Rahmen des Mikrozensus befragt werden, möchten wir Sie bitten, die hier hinterlegte Pressemitteilung in einem Ihrer nächsten Amtsblätter zu veröffentlichen. Mittels dieser Pressemitteilung bitten wir auch die Medien landesweit um die Unterrichtung der Öffentlichkeit. Neben den Medien werden von uns auch die Polizeipräsidien über die Weiterführung des Mikrozensus im Jahr 2024 informiert, mit der Bitte um Weiterleitung an alle Polizeidienststellen.

Bitte informieren Sie die Bürgerbüros beziehungsweise andere Bürgeransprechpartnerinnen und -ansprechpartner in Ihrer Gemeinde über diese Befragung. Es kommt immer wieder vor, dass sich betroffene Bürgerinnen und Bürger an die Gemeinde oder die Polizei wenden, mit der Frage, ob diese Befragung rechtmäßig ist. Daher ist es wichtig, dass alle Angesprochenen über die notwendigen Informationen verfügen, um diese Frage korrekt zu beantworten.

Gerne können sich betroffene Haushalte bei Fragen direkt mit dem Statistischen Landesamt unter Telefon 0711 / 641 - 2565 in Verbindung setzen.
Weitere Informationen zum Mikrozensus sind auf der Mikrozensus-Homepage des Statistischen Verbundes unter https://mikrozensus.de abrufbar.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium Meldung vom 16. Januar 2024


Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister
über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Ab-satz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
 
Altersjubiläen sind der 75. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem
Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes fol-gende Ehejubiläum.
 
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsi-denten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die An-schrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der  Gemeinde Aldingen oder bei der Ortschaftsverwaltung Aixheim spätestens einen Monat vor dem Juibläum eingelegt werden.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft
 
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften.
 
Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minder-jährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Ge-burtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften.
 
Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.
Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Aldingen oder bei der Ortschaftsverwaltung Aixheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
 
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
 
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
 
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Aldingen oder bei der Ortschaftsverwaltung Aixheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
 
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adress-buchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
 
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adres-senverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
 
 
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Aldingen oder Ortschaftsverwaltung Aixheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
 
Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im
Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern
sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial
übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der
Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum
März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im
nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Aldingen oder Ortschaftsverwaltung Aixheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.