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Personalausweise und Reisepässe rechtzeitig beantragen Meldung vom 11. September 2024


Bitte schauen Sie nach der Gültigkeit Ihres Personalausweises/Reisepasses, beides kann nicht verlängert werden!
 
Personalausweis

- Bearbeitungszeit ca. 2-3 Wochen
- Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr
- persönliches Erscheinen zur Antragstellung erforderlich
- bisherigen Personalausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde vorlegen
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Eltern (Antrag auf der Homepage) erforderlich
- Gebühr 37,00 €, unter 24 Jahren 22,80 €
 
Reisepass

- Bearbeitungszeit ca. 10 Wochen
- persönliches Erscheinen zur Antragstellung erforderlich
- bisherigen Reisepass, Kinderreisepass, Personalausweis oder Geburtsurkunde vorlegen
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Eltern (Antrag auf der Homepage) erforderlich
- Gebühr 70,- €, unter 24 Jahren 37,50 €
 
Kinderreisepässe wurden zum 01.01.2024 abgeschafft.
 
Seit dem 01.01.2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit bei Reisen innerhalb der EU ein Personalausweis und für Reiseziele über die EU hinaus ein Reisepass beantragt werden. Beide Dokumente haben eine Gültigkeit von sechs Jahren.
 
 
Die Dokumente können auf dem Bürgermeisteramt Aldingen (07424/882-150) sowie auf der Ortschaftsverwaltung Aixheim (07424/1519) beantragt werden.

Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates am Donnerstag, 19. September 2024, um 19:00 Uhr im Rathaus Aixheim, Sitzungssaal  Meldung vom 09. September 2024


TAGESORDNUNG:
 
1. Bürgerfrageviertelstunde

2. Lärmaktionsplanung
Lärmberechnung Ortsdurchfahrten Aldingen / Aixheim
- Besprechungsergebnisse mit den zuständigen Behörden
- Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen

3. Energiebericht 2023

4. Stellungnahme zu Baugesuchen und Bauvoranfragen

5. Verschiedenes, Bekanntgaben

6. Anfragen, Anregungen
 
 
Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen.
 
Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung.
 
 
Albert Gruler
Ortsvorsteher

Smart Meter: Diese Kosten können auf sie zukommen: Meldung vom 03. September 2024


Viele Haushalte sind mittlerweile verpflichtet, Smart Meter zu nutzen, doch die Kosten lösen Unbehagen aus. Die Bundesnetzagentur klärt über die Gebühren auf.
Smart Meter sind für viele Haushalte bereits Pflicht – oder werden es in den kommenden Jahren. Was vielen Energieverbraucher bei den intelligenten Stromzählern stört, ist unter anderem, dass sie Geld kosten. Doch wie hoch sind die Kosten? Und was ist, wenn Sie zu viel bezahlen?

Wie hoch sind die Kosten für einen Smart Meter?
Die Bundesnetzagentur (BNetzAG) hat für den Einbau und den Betrieb der Smart Meter eine jährliche Preisobergrenze festgelegt. Sie muss von dem grundzuständigen Messstellenbetreiber zwingend eingehalten werden.
Generell wird gesagt, dass die jährlichen Kosten bei 20 Euro pro Jahr liegen. Das ist jedoch nicht korrekt. Denn die Preisobergrenzen sind von Art zu Art der neuen Messeinrichtungen unterschiedlich hoch, mahnt die BNetzAG.
Wichtig ist vorab die Unterscheidung zwischen modernen Messeinrichtung und intelligenten Messsystemen. Bei modernen Messeinrichtungen darf Ihnen der Messstellenbetreiber maximal 20 Euro im Jahr in Rechnung stellen, erklärt die BNetzAG – unabhängig vom Jahresverbrauch, aber abhängig von der Leistung.

Moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messsystem
Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der keine Daten sendet oder empfängt. Ein intelligentes Messsystem ist ein digitaler Stromzähler, der zusätzlich mit einem Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway) ausgestattet ist. Es wird auch Smart Meter genannt.
Bei einem intelligenten Messsystem – die bis 2032 flächendeckend in allen Haushalten und Unternehmen Pflicht sind – hängen die jährlichen Gebühren für den Einbau und Betrieb von der Leistung ab.
Fällt der jährliche Stromverbrauch geringer aus, kann der Smart Meter freiwillig installiert werden. In diesem Fall gilt eine Preisobergrenze von 20 Euro im Jahr.

Wer entscheidet, wie viel ich für meinen Smart Meter zahle?
Der grundzuständige Messstellenbetreiber legt die Gebühren fest. Sie können demnach auch niedriger als die oben aufgeführten sein – aber nicht höher.

Wer muss die Kosten zahlen?
Die Gebühren für den Smart Meter zahlt der Stromverbraucher oder der Betreiber der Anlage. Sie werden meist direkt an den Messstellenbetreiber entsendet, insofern er hierfür eine separate Rechnung ausstellt. In einigen Fällen können die Kosten des Messstellenbetriebs über die jährliche Energierechnung abgerechnet werden, ergänzt die BNetzAG.

Was beinhalten die Gebühren?
Die Kosten für den Smart Meter beinhalten die Gewährleistung der erforderlichen Grundfunktionen und den Einbau, wenn Sie zu den verpflichteten Strombeziehern zählen. Hierbei gibt es allerdings Ausnahmen.

Vorsicht vor Zusatzgebühren
Darüber hinaus können noch Zusatzleistungen anfallen, beispielsweise wenn die Messstelle mit einer Steuerungseinrichtung (Smart-Meter-Gateway) ausgestattet wird sowie für die dadurch ermöglichte Datenkommunikation.

Pflegesprechstunde der Fachstelle für Pflege und Selbsthilfe des Landkreises Meldung vom 03. September 2024

 

Die Gemeindeverwaltung informiert über die nächsten Pflegesprechstunden mit Frau Christine Zepf vom Landratsamt Tuttlingen. Diese finden am 17.09.2024 und 15.10.2024 im Kleinen Saal im Rathaus Aldingen statt.In dieser Zeit steht Frau Zepf, Fachstelle für Pflege und Selbsthilfe des Landkreises Tuttlingen,  für Fragen und Beratungen rund ums Thema Pflege zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin unter 07461/9264603. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.

Blauzungenkrankheit erreicht den Landkreis Tuttlingen - Impfung dringend empfohlen, Verdachtsfälle müssen gemeldet werden  Meldung vom 02. September 2024


Die Blauzungenkrankheit der Wiederkäuer hat den Landkreis Tuttlingen erreicht: Ende August wurde die Tierseuche in einer Mutterkuhhaltung und zwei Schafhaltungen festgestellt. Die erkrankten Schafe zeigen deutliche Krankheitssymptome wie Fieber, Abgeschlagenheit, Nasenausfluss, geschwollene Ohren und schmerzhafte Entzündungen am Klauenkronsaum. In den betroffenen Beständen im Landkreis sind jedoch noch keine Schafe an der Tierseuche gestorben. Die erkrankten Tiere werden tierärztlich behandelt.

Die Blauzungenkrankheit greift rasch um sich. Nachdem die Tierseuche im Herbst 2023 bereits in den Niederlanden, Belgien, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen festgestellt worden war, hat sie in den letzten Wochen alle Bundesländer erreicht, mit über 6.000 betroffenen Wiederkäuerhaltungen.

Die Blauzungenkrankheit ist eine reine Tierseuche, die Schafe, Rinder und andere Wiederkäuer befällt. Der Mensch kann nicht infiziert werden. Die Übertragung erfolgt nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über winzige, 1 – 3 mm große Stechmücken, die sogenannten „Gnitzen“. Die Überträgermücken sind so klein, dass sie auch über große Entfernungen mit dem Wind verdriftet werden.

Deshalb muss beim Ausbruch der Blauzungenkrankheit für mindestens 2 Jahre ein großräumiges Restriktionsgebiet im Umkreis von 150 Kilometer um die Ausbruchsorte ausgewiesen werden. Der Handel mit Wiederkäuern aus dem Restriktionsgebiet heraus in von Blauzungenkrankheit freie Gebiete ist erheblich reglementiert. Deutschland ist nun insgesamt Restriktionsgebiet, ebenso wie die Niederlande, Belgien, Luxemburg, der Nordosten von Frankreich und der Süden von Dänemark.

Bereits zweimal ist in Deutschland die Blauzungenkrankheit mit dem Virustyp (Serotyp) 8 aufgetreten. Dieses Mal ist es der Serotyp 3, der mitunter zu schweren Verläufen und auch Todesfällen führt.
Gegen den Serotyp 3 gibt es noch keinen zugelassenen Impfstoff. Jedoch wurde per Eilverordnung der befristete Einsatz von drei Serotyp-3-Impfstoffen ermöglicht. Zur Vermeidung einer Infektion oder zumindest zur Linderung der Symptome sind diese Impfstoffe wirksam. Die Impfung wird ausdrücklich empfohlen und vom Land und der Tierseuchenkasse mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten unterstützt.
 
Hintergrund:
Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Erkrankung insbesondere der Schafe und Rinder. Bei Schafen kann die Krankheit akut verlaufen, während sie bei Rindern in der Regel ohne bzw. nur mit milden Krankheitssymptomen auftritt. Ziegen, Wildwiederkäuer und Neuweltkameliden (Lamas, Alpakas) sind für die Blauzungenkrankheit ebenfalls empfänglich.
Die Erkrankung beginnt etwa eine Woche nach der Infektion und ist insbesondere durch eine Entzündung der Kopfschleimhäute (Lippen, Maulschleimhaut), der Haut des Euters und der Zitzen, Blutgefäßstauungen, Schwellungen und Blutungen gekennzeichnet. Schafe erkranken meist schwerer als Rinder und Ziegen. Erste Anzeichen einer akuten Erkrankung bei Schafen sind erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertemperatur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge kann anschwellen und aus dem Maul hängen. An den Klauen rötet sich der Kronsaum und schmerzt. Die Tiere können lahmen, und bei trächtigen Tieren kann die Krankheit zum Verlammen führen. Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Schleimhäute im Bereich der Augenlider und der Maulhöhle, des Flotzmauls, der Zitzenhaut und der Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum auf. Diese Erscheinungen ähneln somit Symptomen der Maul- und Klauenseuche.
Werden solche Symptome bei empfänglichen Tierarten festgestellt, ist umgehend der behandelnde Tierarzt hinzuzuziehen und das Veterinäramt zu informieren.
Das Virus stammt ursprünglich aus Afrika südlich der Sahara und kommt weltweit in zahlreichen Serotypen vor. Es wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über winzige blutsaugende Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen). Menschen können sich nicht infizieren. Gegen mehrere Serotypen gibt es Impfstoffe, die aber immer nur serotyp-spezifisch wirksam sind.

Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 10. September 2024, um 18:00 Uhr im Rathaus Aldingen, Großer Saal  Meldung vom 02. September 2024


TAGESORDNUNG:
 
1. Bekanntgabe
    Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
2. Verpflichtung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder
3. Wahl des Ortsvorstehers
4. Ehrungen und Verabschiedungen der Gemeinderäte
 
 
Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen.
 
Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung.
 
 
Ralf Fahrländer
Bürgermeister

Brücke Lochgässle  Meldung vom 29. August 2024


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

was lange währt wird endlich gut, so konnte noch vor den Sommerferien die Brücke im Lochgässle gesetzt werden, allerdings ist sie derzeit noch gesperrt, da der Fußweg zur Sulzbachstraße und die Angleichung des Höhenniveau zum Bestand Richtung Trossinger Straße  noch hergestellt werden muss. Dies wird in den kommenden Wochen durch die Tiefbaufirma erfolgen.
Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind werden wir Sie erneut über unsere Medien informieren