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Kalk in der Dusche entfernen: Meldung vom 22. August 2024


Kalkablagerungen im Badezimmer sind lästig. Vor allem in der Dusche sind sie ein Problem: Sie stören nicht nur die schöne Optik der Kabine, die können sich auch ins Material fressen und dort zu Schäden führen.

Wodurch entstehen Kalkablagerungen?

Kalkablagerungen entstehen durch die im Wasser gelösten Mineralien, die sich mit der Zeit auf den Fliesen, Glaswänden und Armaturen absetzen.

Hausmittel gegen Kalk

Mit natürlichen Reinigungsmitteln, die Sie sicherlich auch zu Hause haben, können Sie Kalkablagerungen ganz leicht entfernen.

Essig

Essig zählt zu den effektivsten Mitteln, die Kalkablagerungen entfernen. Zudem ist Essig umweltfreundlich und günstig. Für die Reinigung Ihrer Dusche verwenden Sie am besten klaren Haushaltsessig. Zwar können Sie auch Essigessenz nehmen. Diese muss jedoch vor der Anwendung stärker verdünnt werden (1:9 Essigessenz:Wasser).
1. Geben Sie zwei Teile Haushaltsessig und zwei Teile Wasser in eine Sprühflasche.
2. Verschließen Sie die Flasche und schütteln Sie alles.
3. Besprühen Sie nun die verkalkten Fliesen, Glaswände und Armaturen mit dem Mittel.
4. Lassen Sie alles für einige Minuten einwirken.
5. Säubern Sie die Flächen nun mit klarem – idealerweise kalkfreiem – Wasser.
6. Wischen Sie abschließend die Oberflächen mit einem weichen Tuch trocken.

Trick: Duschkopf oder Wasserhahn entkalken

1. Füllen Sie einen Gefrierbeutel oder eine kleine Kunststofftüte mit Haushaltsessig.
2. Stülpen Sie sie über den Wasserhahn oder den Duschkopf.
3. Befestigen Sie alles mit einem Gummiband.
4. Nach 30 Minuten Einwirkzeit entfernen Sie alles.
5. Nun noch mit klarem Wasser abspülen, trocken wischen. Fertig.

Achtung: Wenn Ihr Duschkopf Gumminoppen an den Düsen hat, sollten Sie bei der Methode vorsichtig sein. Denn die Säure kann das Material angreifen. Zudem dienen die Gumminoppen eigentlich dazu, den Kalk mit Wischbewegungen hierüber vom Duschkopf zu entfernen.

Zitronensäure

Genauso gut wie Essig hilft auch Zitronensäure gegen Kalk. Allerdings ist die Säure wesentlich aggressiver und kann Gummidichtungen angreifen. Sie sollten das Hausmittel daher nur auf robusten Oberflächen anwenden.
Tipp: Statt zu Zitronensäure sollten Sie erst einmal zu Zitronensaft oder Zitronensaftkonzentrat greifen. Diese sind wesentlich sanfter. Möchten Sie dennoch Zitronensäure verwenden, sollten Sie sie mit Wasser im Verhältnis 1:3 strecken. Bei Zitronensaftkonzentrat sollten Sie die doppelte Menge an Wasser nehmen. Ist die Kalkkruste besonders hartnäckig und dick, können Sie das Konzentrat auch unverdünnt anwenden.

1. Geben Sie einen Teil Zitronensaft und einen Teil Wasser in eine Sprühflasche.
2. Verschließen Sie die Flasche gut und schütteln Sie sie, damit sich die Flüssigkeiten gut vermischen.
3. Besprühen Sie die Kalkablagerungen mit der Zitronen-Wasser-Mischung.
4. Lassen Sie alles für mehrere Minuten einwirken.
5. Spülen Sie die verkalkten Stellen mit – idealerweise kalkfreiem – Wasser ab.
6. Abschließend wischen Sie die Oberflächen mit einem weichen Tuch trocken.

Backpulver/Natron und Essig

Wenn Essig die Kalkkruste nicht entfernt hat, können Sie zusätzlich zu Backpulver greifen.

1. Geben Sie dazu ein Päckchen Backpulver in eine Schüssel.
2. Fügen Sie nun nur so wenig Essig hinzu, dass eine Paste entsteht.
3. Diese tragen Sie dann auf die hartnäckig verkalkten Stellen auf. Bei Bedarf können Sie die Paste zusätzlich noch mit einer alten Zahnbürste in den Kalk einarbeiten.
4.Nach einer Stunde Einwirkzeit sollten Sie die Verkalkungen erneut mit einer alten Zahnbürste schrubben.
5. Dann alles mit kaltem, klarem – idealerweise kalkfreiem – Wasser abspülen, trocken reiben. Fertig.

Tipp: Wer kein Backpulver zur Hand hat, kann Natron (Bikarbonat) verwenden.

Buttermilch

Als weiteres Hausmittel gegen Kalk soll Buttermilch helfen. Das Getränk wird auf ein Geschirrtuch gegeben und damit dann die verkalkte Stelle eingerieben. Wenn Sie es über Nacht einwirken lassen und am nächsten Tag mit klarem Wasser abspülen, soll der Kalk passé sein.

Backpapier

Backpapier hat eine beschichtete Seite. Damit soll Kalk leicht entfernt werden können. Dazu einfach mit der entsprechenden Seite über die verkalkten Stellen reiben. Dadurch soll sich der Kalk wie von selbst lösen und alles wieder glänzen, heißt es.

Cola

Geben Sie Cola auf ein Tuch und wischen Sie damit die verkalkten Stellen ab. Die Phosphorsäure hat eine ähnliche Wirkung auf die Verkalkungen wie Essig oder Zitrone. Lassen Sie die Limonade etwas einwirken, spülen Sie sie dann ab und trocknen Sie die Fläche mit einem Tuch.

Tipp: Zuckerfreie Cola ist effektiver als gezuckerte Limonade.

Aspirin

Auch die Schmerztablette soll Verkalkungen entfernen. Lösen Sie Aspirin in etwas Wasser auf und wischen Sie damit über die Verkalkungen. Etwas einwirken lassen, abspülen, abtrocknen, fertig.
Kommerzielle Reinigungsmittel
Für besonders hartnäckige Kalkablagerungen im Badezimmer gibt es Spezialreiniger auf dem Markt. Sie enthalten eine Vielzahl von Chemikalien, die Kalk auflösen können. Beim Kauf derartiger Produkte sollten Sie jedoch auf die Inhaltsstoffe achten. Denn häufig sind diese für die Umwelt und die Gesundheit schädlich.
Klarspüler gegen Kalk
Klarspüler entfernt Kalkablagerungen von Gläsern und somit auch in der Dusche. Der Vorteil gegenüber den anderen Tipps und Tricks: Der Reiniger soll weitere Kalkablagerungen in der Dusche mehrere Wochen lang verhindern. Er soll wie eine Art Lotuseffekt wirken.
1. Geben Sie einen Schuss Klarspüler in eine kleine Schüssel.
2. Fügen Sie etwas Wasser hinzu.
3. Tränken Sie einen Lappen damit.
4. Wischen Sie nun mit dem feuchten Lappen über die Armaturen, Fliesen und Glaskabine der Dusche.
5. Bei Bedarf trockenreiben.

Kalk in der Dusche vorbeugen

Am besten ist es, wenn Sie Kalkablagerungen an Fliesen, Glaswänden und Armaturen vorbeugen. Das geht sowohl mit chemischen als auch mit natürlichen Mitteln. Besser sind natürlich letztere. Sie sind umweltverträglicher und meist kostengünstiger.
Auch ohne Putzmittel können Sie Kalkablagerungen im Badezimmer verhindern:
• Wischen Sie nach jedem Duschen oder Baden die Fliesen und Glasarmaturen mit einem Gummiabzieher ab.
• Trocknen Sie nach jedem Duschen die Armaturen und Ränder der Duschkabine mit einem weichen, trockenen Tuch ab. Am besten eignet sich ein Mikrofasertuch.
• Entfernen Sie stehendes Wasser.
• Installieren Sie eine Entkalkungsanlage. Ist das nicht möglich, können Sie auch zu speziellen Aufsätzen für Ihre Armaturen oder den Duschkopf greifen. Diese sind im Handel bereits für wenige Euro erhältlich und filtern den Kalk vorab aus dem Wasser.

Kalk kann die Gesundheit gefährden

Kalkablagerungen sind der ideale Nährboden für Keime und Bakterien. Es ist daher wichtig, die Verschmutzungen zu entfernen. Zudem können die Mineralien das Material angreifen. Wer seine Dusche, Fliesen, Glasverkleidung und Armaturen pflegt, sorgt somit auch dafür, dass diese länger nutzbar sind und gut aussehen.

Standsicherheitsprüfung der Grabsteine auf dem Friedhof Aldingen Meldung vom 21. August 2024


In den letzten Tagen wurde auf dem Friedhof in Aldingen die alljährlich vorgeschriebene
Kontrolle der Grabmale auf Standsicherheit durchgeführt.
Diese Aufgabe übernahm, wie in den letzten Jahren, der Bauhof der Gemeinde. Dabei wird jeder Grabstein auf Standfestigkeit geprüft.
Sofern bei dieser Kontrolle lose Grabsteine auffallen, werden wir die Nutzungsberechtigten bzw. Verfügungsberechtigten informieren.

Bei eventuellen Fragen wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung Aldingen, Tel. 882-250

Genialer Kostenspar-Trick: Der Schwamm im Kühlschrank Meldung vom 21. August 2024


Ein simpler Schwamm im Kühlschrank kann wahre Wunder bewirken und Ihnen beim Geldsparen helfen.

Es klingt ungewöhnlich. Doch unter bestimmten Umständen kann es durchaus sinnvoll sein, einen Spülschwamm in den Kühlschrank zu legen. Konkreter: in das Obst- und Gemüsefach.

Was bewirkt der Schwamm im Kühlschrank?

Ein Schwamm im Kühlschrank kann eine übermäßige Feuchtigkeit im Inneren verhindern. Das Material des Spülschwamms hat die Fähigkeit, Feuchtigkeit aufzunehmen. Legen Sie also einen trockenen Schwamm in den Kühlschrank, saugt er überschüssige Feuchtigkeit aus dem Gemüsefach auf. Dadurch bleibt die Innenraumluft in diesem Bereich trockener, was sich positiv auf die Haltbarkeit Ihrer Lebensmittel auswirkt.

Besonders empfindliche Lebensmittel wie Obst und Gemüse profitieren davon, da sie durch ein zu feuchtes Klima schneller verderben können und dann unangenehme Gerüche bilden.

Warum ist zu viel Feuchtigkeit im Kühlschrank schlecht?

Zu viel Feuchtigkeit im Kühlschrank fördert die Bildung von Kondenswasser. Dieses Kondenswasser kann sich auf Lebensmitteln und den Innenflächen des Kühlschranks absetzen. In einem solchen feuchten Klima fühlen sich Bakterien und Schimmelsporen besonders wohl. Die Mikroorganismen setzen sich dann an organischen Flächen wie Obst, Gemüse, offen gelagertem Aufschnitt oder Käse ab und fördern deren Verderben.
Zudem kann Feuchtigkeit die Verpackungen von Lebensmitteln durchweichen, was deren Haltbarkeit weiter reduziert.

Wichtig ist, dass Sie den Schwamm regelmäßig austauschen. Der Wechsel sollte, je nach Feuchtigkeitsgehalt im Innenraum, alle drei bis vier Tage stattfinden. Ist der Schwamm schon eher durchnässt, tauschen Sie ihn früher aus. Legen Sie dann einen frisch gewaschenen, trockenen Schwamm in das Gemüse- beziehungsweise Obstfach.

Pressebericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 23.07.2024 Meldung vom 31. Juli 2024

TOP 1    Bekanntgabe                 Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung   Der erste Bürgermeisterstellvertreter Michael Göbel informierte, dass keine Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekanntzugeben sind.   TOP 2    Prüfung von Hinderungsgründen gemäß §29 GemO für den neu gewählten Gemeinderat   Der Vorsitzende Göbel trug vor, dass vor Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats etwaige Hinderungsgründe nach den Vorgaben der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zu überprüfen sind. Die gewählten Gemeinderäte wurden jeweils zu möglicherweise bestehenden Hinderungsgründen befragt.   Der stellvertretende Bürgermeister teilte mit, dass Albert Gruler aus Aixheim, Arbeitnehmer beim Zweckverband Abwasserreinigung Primtal, mit 1787 gültigen Stimmen in den Gemeinderat gewählt wurde. Die Gemeinde Aldingen ist Mitglied des Zweckverbandes Abwasserreinigung Primtal. Er informierte, dass nach § 29 Abs. 1 Nr. 1b GemO Arbeitnehmer eines Zweckverbandes, dessen Mitglied die Gemeinde ist, nicht Gemeinderat sein können. Dies gilt nicht für Arbeitnehmer, die überwiegend körperliche Arbeit verrichten.   Das Tätigkeitsprofil von Herrn Gruler ist im Laufe der Jahrzehnte stetig gewachsen und hat sich dahingehend verändert, dass Herr Gruler auch leitende Tätigkeiten übernommen hat. Das vorliegende Tätigkeitsprofil lässt nach rechtlicher Einschätzung des Kommunalamtes des Landratsamtes Tuttlingen weder den Schluss zu, dass Herr Gruler überwiegend mechanische, körperliche Tätigkeiten ausübt (§ 29 Abs. 1 S. 2 GemO), noch, dass er entsprechend den Vorgaben des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.06.2017 (Az.: 10 C 2.16) auf die Verwaltungsführung des Abwasserverbands keine Einflussmöglichkeit hat. Laut Stellungnahme des Kommunalamtes liegt im Ergebnis auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen bei Herrn Gruler ein Hinderungsgrund gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1 b GemO vor, der dem Eintritt in den Gemeinderat kraft Gesetzes (also automatisch) entgegensteht. Die Gemeinde hat diesen Fall rechtlich ebenfalls durch eine Rechtanwaltskanzlei prüfen lassen, welche zum selben Ergebnis kommt.   Eine mögliche Befangenheit wurde bereits in der Vergangenheit vom Kommunalamt geprüft. Seinerzeit kam die Prüfung zum Ergebnis, dass diesbezüglich kein Hinderungsgrund vorlag. Dass das Ergebnis heute anders ausfällt als in der Prüfung der Kommunalaufsicht im Jahr 2009, liegt zum einen an der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und der Interpretation durch das Innenministerium, zum anderen an dem stetig gewachsenen und umfangreicheren Aufgabenbereich Herrn Grulers.   Nachrücker für Herrn Albert Gruler ist Herr Peter Mühlbach, der als erste Ersatzperson mit 1.217 Stimmen bei der Wahl des Gemeinderates am 09.06.2024 gewählt wurde. Bei Herrn Mühlbach liegen keine Hinderungsgründe vor.   Der Gemeinderat stellte sodann fest, dass bei der Wahl von Herrn Albert Gruler ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 Nr. 1b GemO gegeben ist, mit der Folge, dass Herr Albert Gruler nicht in den Gemeinderat eintreten kann. Weiter stellte der Gemeinderat fest, dass bei den weiteren gewählten Gemeinderatsmitgliedern keine Hinderungsgründe vorliegen.   TOP 3    Verpflichtung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder   Gemäß § 32 Gemeindeordnung verpflichtet der Bürgermeister die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflicht. Aufgrund der krankheitsbedingten Abwesenheit von Bürgermeister Fahrländer wurde die Verpflichtung vom ersten Stellvertreter Michael Göbel vorgenommen.   Von den 71 Bewerbern wurden folgende 18 Personen bei der Kommunalwahl am 09. Juni 2024 in den Gemeinderat gewählt:   Freie Wähler Sigmund Scheu Samuel Haller Tobias Jetter Karin Korb Peter Mühlbach   CDU Martin Raible Ralf Schräpel Uwe Scharf Ralf Allgaier Martin Gruler   Christliches Bündnis Aldingen (CBA) Dimitri Friesen   Für Aldingen-Aixheim (FAA) Birgit Keil Marcus Kiekbusch Peter Keller Stefan Bacher Oliver Keller   Liste für Bürgerbeteiligung und Umweltschutz Aldingen/Aixheim (LBU) Helmut Brummer Annette Reif   Der stellvertretende Bürgermeister bat die ausscheidenden Gemeinderäte im Zuschauerraum und die neu gewählten Mitglieder des Gemeinderats am Tisch Platz zu nehmen und informierte alle Anwesenden, dass Bürgermeister Fahrländer die ausscheidenden Räte in der Sitzung am 10.09.2024 persönlich verabschieden möchte.   Herr Göbel teilte mit, dass er nach über 22 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit als Gemeinderat nicht mehr zur Wahl stand und bedankte sich bei allen Gemeinderatskollegen, seiner Familie und den Wählern für das entgegengebrachte Vertrauen in den mehr als zwei Jahrzehnten seiner Tätigkeit als Gemeinderat. Er betonte, dass die letzten Wochen und Monate besonders herausfordernd waren und richtete seinen Dank an die Verwaltung für die kompetente Unterstützung während seiner Tätigkeit als erster Stellvertreter des Bürgermeisters.   Dem neu gewählten Gemeinderat gab Herr Göbel mit, dass man nicht immer einer Meinung sein müsse, dass es aber wichtig sei, wie man miteinander umgehe. Nur mit einem ordentlichen Umgang könne ein Konsens gefunden werden.   Anschließend wurde die Verpflichtungsformel von den gewählten Gemeinderäten gesprochen „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Jedes Ratsmitglied wurde von Herrn Göbel persönlich mit Handschlag verpflichtet.     TOP 4    Wahl der Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen des Bürgermeisters   Nach §48 GemO wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich dabei auf die Fälle der Verhinderung des Bürgermeisters. Die Stellvertreter werden nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu bestellt. In Aldingen gibt es seit geraumer Zeit drei Stellvertreter. Die Wahl des Bürgermeister-Stellvertreters ist eine persönliche Wahl und folglich geheim durchzuführen. Nach §37 Abs. 7 GemO kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. In Aldingen war es in den vergangenen Jahren geübte Praxis, dass die Wählervereinigung mit den meisten Stimmen, den ersten Stellvertreter vorgeschlagen hat; die weiteren Vertreter entsprechend dem Wahlergebnis. Eine diesbezügliche Vorgehensweise ist in der GemO jedoch nicht festgeschrieben.   Bei der Kommunalwahl am 09.06.2024 entfielen folgende Stimmen auf die Wahlvorschläge:       1. Freie Wähler (FW)   14.657 2. Christlich Demokratische Union Deutschlands     (CDU)   12.529 3. Christliches Bündnis Aldingen (CBA)   2.281 4. Für Aldingen-Aixheim (FAA)   14.524 5. Liste für Bürgerbeteiligung und Umweltschutz     Aldingen/Aixheim (LBU)   4.892       Der stellvertretende Bürgermeister stellte klar, dass nach der Wahl des ersten Stellvertreters seine Tätigkeit beendet sei. Hauptamtsleiterin Sarah Hermle richtete den Dank der Verwaltung an Michael Göbel für seine Tätigkeit als stellvertretender Bürgermeister in den letzten Wochen.   Anschließend sprach sich der Gemeinderat einstimmig für eine offene Wahl der Stellvertreter aus.   Als stimmenstärkste Kraft haben die Freien Wähler für das Amt des ersten Stellvertreters Samuel Haller vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen.  Daraufhin wurde der Vorsitz der Sitzung vom bisherigen an den neu gewählten 1. Stellvertreter übergeben.   Von der FAA wurde als 2. Stellvertreter Herr Marcus Kiekbusch vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag für den 3. Stellvertreter, lautend auf Ralf Schräpel, kam von der CDU. Beide Wahlvorschläge wurden vom Gremium angenommen.   TOP 5    Besetzung des Verwaltungs- und Bauausschusses   Hauptamtsleiterin Sarah Hermle wies darauf hin, dass die Besetzung der Ausschüsse im Wege der Einigung erfolgen kann, dies jedoch nur möglich ist, sofern keine Gegenstimme oder Enthaltung erfolgt. Andernfalls müsse die Besetzung im Rahmen einer Verhältniswahl festgelegt werden.   Frau Hermle informierte, dass im Rahmen einer Vorbesprechung sowohl ein Wahlvorschlag für den Verwaltungsausschuss als auch für den Bauausschuss von den Gremiumsmitgliedern vorgelegt wurde. Der Gemeinderat stimmte der Besetzung im Wege der Einigung entsprechend den vorgelegten Wahlvorschlägen zu. Der Verwaltungsausschuss wird künftig besetzt mit Tobias Jetter, Karin Korb (Freie Wähler), Peter Keller und Birgit Keil (FAA), Martin Raible und Martin Gruler (CDU) und Annette Reif (LBU).   Die Mitglieder des Bauausschusses sind künftig Samuel Haller und Sigmund Scheu (Freie Wähler), Stefan Bacher und Oliver Keller (FAA), Uwe Scharf und Ralf Allgaier (CDU) sowie Helmut Brummer (LBU).   TOP 6    Vertreter in andere Ausschüsse   Im Weiteren wurden die Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasser Primtal wie folgt beschlossen: Samuel Haller, Tobias Jetter, Sigmund Scheu, Peter Keller, Stefan Bacher, Ralf Schräpel, Ralf Allgaier sowie Helmut Brummer.   Als Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss der VG Spaichingen wurden Ralf Schräpel und Marcus Kiekbusch gewählt.   Bezüglich der Besetzung des Kindergartenausschusses wurde vom Gemeinderat beschlossen, diese zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen.   Aus der Mitte des Gemeinderats wurde ein Antrag auf Vertagung bezüglich der Wahl der Vertreter für den gemeinsamen Gutachterausschuss Trossingen sowie den Aufsichtsrat der Baugenossenschaft Donau-Baar-Heuberg gestellt. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, so dass der Gemeinderat anschließend über die Besetzung der vorgenannten Positionen abgestimmt hat. Zur Vertreterin der beiden Ausschüsse wurde Frau Esra Mete, ehemaliges Mitglied des Gemeinderates, gewählt.   TOP 7    Festlegung der Unterzeichnung der Sitzungsprotokolle   Hauptamtsleiterin Hermle informierte, dass die Sitzungsprotokolle jeweils von drei Gremiumsmitgliedern zu unterzeichnen sind und hierüber immer zu Beginn einer Legislaturperiode entschieden wurde. Der Gemeinderat hat im Vorfeld der Sitzung bereits festgelegt, welche Ratsmitglieder künftig die Protokolle unterschreiben sollen. Er nahm die zur Unterschrift berechtigten Personen zur Kenntnis.   Ebenso wurde von Frau Hermle vollständigkeitshalber mitgeteilt, dass die Fraktionen die Fraktionssprecher und deren Stellvertreter mitgeteilt haben. Diese sind:                                       Fraktionsvorsitzende                                          Stv. Freie Wähler          Samuel Haller                                                     Karin Korb FAA                           Stefan Bacher                                                     Peter Keller CDU                         Ralf Schräpel                                                      Martin Gruler     TOP 8    Neubau Kindertagesstätte Im Brühl - Vergabe Heizung - Vergabe Elektroarbeiten - Vergabe Sanitär - Vergabe Lüftung - Vergabe MSR-Gebäudeautomation   Bauamtsleiter Krasser teilte mit, dass das vierte Vergabepaket im Mai 2024 ausgeschrieben wurde. Laut seiner Auskunft lagen zum Submissionstermin für die Vergabe Heizung zwei Angebote vor. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe an die günstigste Bieterin, die Fa. Konzmann TGA Südwest GmbH, Balingen, zu einer Angebotssumme von brutto 210.754,55 €.   Bezüglich der ausgeschriebenen Elektroarbeiten lagen zum oben genannten Termin insgesamt 5 Angebote vor. Der Gemeinderat beschloss auch hier die Vergabe an die günstigste Bieterin, die Firma Leiber & Roth Elektrotechnik aus Eigeltingen zu einem Angebotspreis von 494.767,76 € brutto.   Für den Bereich Sanitär konnte der Eingang von zwei Angeboten festgestellt werden. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Verwaltung und vergab die Arbeiten zu einem Angebotspreis von brutto 245.524,10 € an die günstigste Bieterin, die Firma Elektro Merkt, Spaichingen.   Zum Submissionstermin lagen 3 Angebote für die Lüftung vor. Der Gemeinderat vergab die Arbeiten an die günstigste Bieterin, Firma Climair Gebäudetechnik GmbH, Waldenbuch zu einem Angebotspreis von 280.393,75 € brutto.   Für die Vergabe der MSR-Gebäudeautomation konnte der Eingang von 6 Angeboten festgestellt werden. Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat teilte Herr Krasser mit, dass es sich dabei insbesondere um notwendige Brandschutzklappen und die Warmwasseraufbereitung handle. Nach einer kurzen Aussprache und der Anregung, dass man das Gremium künftig frühzeitiger detailliert über Angebotsinhalte und Kostenveränderungen informiere, wurde die Vergabe der Arbeiten an die Firma SE-Gebäudeautomation AG zu einem Angebotspreis von 58.159,46 € brutto beschlossen.   TOP 9    Verschiedenes, Bekanntgaben   Hauptamtsleiterin Sarah Hermle gab bekannt, dass   - in der Kita Arche die Ganztagesbetreuungszeit von 50 auf 46 Stunden reduziert werden musste. Der Freitagnachmittag ist somit geschlossen. Die Beiträge wurden entsprechend angepasst. Grund hierfür sei nach Auskunft der Einrichtung der Personalmangel und freitags nachmittags zu arbeiten sei für viele Bewerber oftmals ein Ablehnungsgrund.   - das Staatliche Schulamt am Freitag vergangene Woche mitgeteilt hat, dass die Stelle der stellv. Schulleitung an der GMS Aldingen zum 01.08.2024 mit Frau Susanne Patent besetzt werde. Frau Patent bekam vergangenen Freitag bei den Feierlichkeiten in der Schule von Frau Armbruster, staatliches Schulamt Konstanz, die Ernennungsurkunde überreicht. Die Gemeindeverwaltung freut es sehr, dass die GMS Aldingen zum neuen Schuljahr mit voller Besetzung starten kann und wünscht alles Gute.   - der Wahlprüfungsbescheid des Landratsamtes Tuttlingen vom 12.07.2024 vorliegt und die Wahlen für die Gemeinderäte in Aldingen sowie der Ortschaftsräte der Ortschaft Aixheim für gültig erklärt wurden.   - die Klausurtagung des Gemeinderates vom 15. bis 16. November stattfindet; nähere Informationen werden noch bekannt gegeben. Um Terminvormerkung wurde gebeten. Der Ortschaftsrat ist ebenfalls eingeladen.   - dass nach heutigem Stand voraussichtlich beide Sitzungstermine im September benötigt werden. Um Terminvormerkung wurde gebeten.   TOP 10 Anfragen, Anregungen   Von Seiten des Gemeinderates wurde angesprochen, dass man sich wiederholt die Vorlage eines Kostenvergleichs von kirchlichen zu kommunalen Kindergärten wünsche. Des Weiteren wurde die Vorstellung von Einsparpotentialen in der Septembersitzung verlangt.   Der Baufortschritt am Lochgässle wurde bemängelt. Es wurde die Nennung eines Fertigstellungstermins verlangt.   Im Nachgang zu der Präsentation der Firma Zelsius wurde angefragt, ob an der Heizzentrale tatsächlich zwei Ölkessel in Betrieb sind. Hierauf teilte Herr Krasser mit, dass an der Heizzentrale tatsächlich zwei Kessel vorhanden sind und ergänzte, dass im Moment natürlich kein Ölkessel in Betrieb ist. Einer der beiden Kessel ist der Spitzenlastkessel, der weitere Kessel ist nicht ans Netz angebunden. Es handelt sich um die Möglichkeit, diesen als Notkessel anzubinden.   Aus der Mitte des Gemeinderates wurde eine Besichtigung der Nahwärmezentrale sowie des Industriegebiets Nagelsee angeregt und gebeten, dass die Verwaltung dies für eine der nächsten Sitzungen einplanen könne.     Es wurde nachgefragt, wann die Ergebnisse der Studentengruppe zum Thema Ortsmitte vorgestellt werden. Hierauf teilte Herr Krasser mit, dass die schriftlichen Ausfertigungen der studentischen Arbeiten bisher noch nicht vorliegen. Es ist beabsichtigt, zwei bis drei Gruppen in den Gemeinderat einzuladen, sobald diese vorliegen.   Es wurde nachgefragt, wie der Stand mit der Servicestelle für Bürgerbeteiligung ist. Frau Hermle informierte, dass Vorgespräche mit Teilen des Gemeinderats und Anwohnern bereits erfolgt seien, dass die Sache jedoch ruht, bis der Bürgermeister wieder im Dienst ist.   Abschließend wird angefragt, ob eine Bürgeranhörung betreffend des Gebietes Böllen bezüglich der Nahwärme möglich sei. Von Seiten der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass dies grundsätzlich möglich aber hierfür ein Beschluss des Gemeinderats notwendig sei.        
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Sommerpause Hallenbad Meldung vom 29. Juli 2024

Das Hallenbad ist ab Montag, den 29.07.2024 bis einschließlich Sonntag, den 08.09.2024 geschlossen.

Rathaus Aldingen – Urlaubszeit 2024 Meldung vom 26. Juli 2024

 
 
Das Rathaus Aldingen ist während den gesamten Sommerferien durchgehend geöffnet,
allerdings mit eingeschränkten Öffnungszeiten.
 
In der Zeit von Montag, 05. August bis einschließlich Freitag, 23. August 2024
ist das Rathaus vormittags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr geöffnet.

Wir bitten um Beachtung!
Vielen Dank.

Gewerbe- und Grundsteuer fällig Meldung vom 26. Juli 2024

 
Die Gemeindekasse weist auf den dritten Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuer-vorauszahlungstermin am 15.08.2024  hin und bittet um pünktliche Bezahlung der festgesetzten Rate unter Angabe des jeweiligen Buchungszeichens.
 
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.
 
Aus diesem Grund wird empfohlen, der Gemeindekasse Aldingen eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen.

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ Meldung vom 26. Juli 2024