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Kinderreisepässe: Änderung ab 01. Januar 2024


Ab dem 01. Januar 2024 dürfen Kinderreispässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Gründe:
Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig, weil diese keinen Chip enthalten und schwach geschützte Dokumente sind.
Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden.
Aus diesem Grund werden ab 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

Ab 01.01.2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit bei Reisen innerhalb der EU ein Personalausweis und für Reiseziele über die EU hinaus ein Reisepass beantragt werden.
Beide Dokumente haben eine Gültigkeit von sechs Jahren.

Bitte beachten Sie, wenn das Lichtbild des ausgestellten Identitätsdokumentes (insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern), auch bei bestehender Gültigkeit, nicht mehr für eine eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist, sollte aufgrund dessen das Reisedokument erneuert werden.

Diese Dokumente werden von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Momentan beträgt die Bearbeitungsdauer bei Personalausweisen 2-3 Wochen und bei Reisepässen 3-4 Wochen.

Kosten:
Personalausweis (unter 24 Jahre) 22,80 Euro
Reisepass (unter 24 Jahre) 37,50 Euro

Wenn Sie ein neues Reisedokument für Ihr Kind beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das Rathaus Aldingen oder an das Rathaus Aixheim und vereinbaren Sie einen Termin.

Rathaus Aldingen 07424 / 882-150
Rathaus Aixheim 07424 / 1519