Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Nagelsee II“
Der Gemeinderat Aldingen hat in öffentlicher Sitzung am 24.09.2024 den Bebauungsplan „Na-gelsee II“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungs-plan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO) in Ver-bindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) als Satzungen beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus nachstehendem Lageplan.
Der Bebauungsplan „Nagelsee II“ und die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan, die Örtlichen Bauvorschriften, die gemeinsame Begründung, der Umweltbe-richt und die artenschutzrechtliche Prüfung werden im Rathaus Aldingen, Marktplatz 5, Bauamt im 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 240 während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Ein-sicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvor-schriften sowie die Rechtsfolgen wird hingewiesen:
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor-schriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor-schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma-chung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde Aldingen geltend gemacht worden
sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begrün-den soll, darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Ba-den-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzungen wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Aldingen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntma-chung der Satzung verletzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsauf-sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Gel-tendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den o.g. Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Aldingen, den 27.09.2024
Ralf Fahrländer, Bürgermeister
Titelblatt und Satzung ((99,8 KB))
Bebauungsplan (zeichnerischer Teil) vom 24.09.2024 ((459,1 KB))
Planungsrechtliche Festsetzungen / Örtliche Bauvorschriften / Hinweise, Empfehlungen, nachrichtliche Übernahmen (textlicher Teil) vom 24.09.2024 ((296,7 KB))
Begründung vom 24.09.2024 ((3,212 MB))
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Nagelsee II“ vom 17.07.2024 ((17,788 MB))
Artenschutzrechtliche Prüfung vom Sept. 2024 ((5,903 MB))